Vorgeschichte:
Meine Mutter hat sich statt einer Gleitsichtbrille 2 (Einstärken-)Brillen machen lassen:
1 Fern- und 1 Lesebrille.
Die LB ist noch nicht da.
Die FB ist fertig, (etwas über 200eur) und auf der Rechnung der FB steht unten:
"(Name)-Brillenzuschuss: Mit dem Kauf einer Korrektionsbrille haben Sie sich den (Name)-Brillenzuschuss fuer 2004 gesichert! Beim Kauf einer neuen Korrektionsbrille in 2004 bei (Name) erhalten Sie bei Vorlage dieser Rechnung einen Zuschuss (gilt nicht in Verbindung mit Sonderangeboten) von 30 Euro fuer Einstaerkenglaeser od. 100 Euro bei Mehrstaerkenglaesern. ** Gut aufbewahren **"
(Name) ist der Name des Optikers
Bei Abholung der FB kurzer Plausch mit der Verkäuferin (Vk):
Hm, wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mit der LB noch bis 2004 gewartet...
Vk: Jaja, Kauf heisst Bestelldatum! (<= ???)
Vk: Und das gilt auch nur für die gleiche Brille, in dem Fall also wenn man sich noch so eine FB machen lässt (<= ???)
Als Nichtjurist habe ich das erstmal zur Kenntnis genommen.
Zu beiden Statements der Verkäuferin finde ich in dem oben zitierten Zuschussversprechen nichts.
Konkrete Frage: Kriegt meine Mutter den Zuschuss für die LB? (Die Brille ist kein Sonderangebot)
Bitte keine Postings à la "Eigentlich müsste...", sondern "Ja, weil..." oder "Nein, weil..."
Danke vorab (wie auch immer es aus geht)
edit (17.12.03):
Danke für die Hinweise, ich blicke jetzt durch :top: