Frankfurt am Main - Die France Télécom (FT) muss den MobilCom-Aktionären kein Übernahmeangebot unterbreiten. Das entschied die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Nach Ansicht der Behörde liegen die erforderlichen Voraussetzungen für ein Pflichtangebot nicht vor.
Der hochverschuldete französische Telekomkonzern müsste erst ein Pflichangebot abgeben, wenn er 30 Prozent der Stimmrechte halte, hieß es zur Begründung. Derzeit besitzt France Télécom 28,5 Prozent von Mobilcom . Der frühere Vorstandschef und Unternehmensgründer Gerhard Schmid hält gemeinsam mit seiner Ehefrau knapp 50 Prozent.
Mit dieser Entscheidung widerspricht das BAFin der Auffassung von MobilCom-Hauptaktionär Schmid. Nach dessen Ansicht hatte France Telecom am 21. Juni faktisch die Macht bei dem Büdelsdorfer Telekommunikationsanbieter übernommen, als Schmid auf einer Sitzung des MobilCom-Aufsichtsrats abgesetzt wurde.
"Die Abberufung von Herrn Schmid als Vorstandsvorsitzender der MobilCom AG durch die France Telecom führte nicht zu einer anderen Bewertung der derzeitigen Kontrollsituation", entschied hingegen die Behörde. Schmid will gegen den BAFin-Bescheid Widerspruch einlegen.
Nach Einschätzung Frankfurter Aktienhändler kommt die Entscheidung dem französischen Konzern entgegen, der für die Preisverhandlungen mit Schmid hoffte.
Die MobilCom-Aktie brach nach Bekanntgabe der Entscheidung kurzzeitig um mehr als 20 Prozent ein und notierte am späten Vormittag rund zwölf Prozent im Minus bei 7,08 Euro.
Zitat: Spiegel online