Quittung bei privatem Verkauf ?

  • Hallo TTler.


    Folgendes:
    Ich biete z.Z. bei E-Bay einen Laser-Toner zum Sofort-Kauf. Nun habe ich einen Interessenten der aber dafür eine Quittung benötigt wegen gewerblicher Nutzung.
    Kann man als Privat-Mann einfach so eine Quittung ausstellen oder geht man damit irgendwelche Pflichten ein, insbesondere in Bezug auf Gewährleistung oder irgendetwas ganz Wichtiges was mir grade nicht in den Sinn kommt :confused: .

  • Moin,


    Du kannst auf der Rechnung (=Quittung) ja trotzdem die Gewährleistung ausschließen.
    Wenn es sich beim Deinem Verkauf wirklich um einen reinen Privatverkauf ohne "Gewinnerzielungsabsichten" handelt, hast Du auch vom Finanzamt nichts zu befürchten.
    Das einzige, was Du nicht machen darfst, ist die Vorsteuer auszuweisen.
    Du darfst also nur Brutto für Netto verkaufen.


    Willi


  • Genau, am Besten streichst Du oben auf dem Quittungsblock das MWST.-Feld durch. Sicher ist sicher. Oder Du schreibst drauf: Ich weise darauf hin, dass es ein Privatverkauf ohne Ausweis der Mwst. ist.:)

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