Vorladung b. Polizei, Vorwurf: Nötigung

  • Hi,


    also das mit dem Brief klingt seltsam. Geh jetzt mal zur Polizei und frag die ob du der Brief von denen kommt. Egal was die Polizei verschickt, es ist zumindest die Polizeidienstelle drauf, ein Ansprechpartner und irgendwo das Logo vom Bundesland. Auch sollte sowas wie ein Aktenzeichen drauf stehen. In dringenden Fällen denk ich auch, dass da die Polizei persönlich vorbei guckt.


    Wenn "der Schwager" das Schreiben gefälscht hat, dann kann er sich auf was gefasst machen. In dem Fall zeigt ihn der Staat an. Wegen Vortäuschung falscher Tatsachen oder sowas. Weiß nicht genau wie das genannt wird (da gibts aber einen eigenen Begriff für). Da brauchst du nicht mal einen Anwalt. Mußt halt nur als Zeuge aussagen.


    Ich würde jetzt auf jeden Fall mal zur Polizei gehen und fragen. Wenn die sagen, dass ist korrekt, dann würd ich mir einen Anwalt nehmen. Das würd ich nicht unterschätzen. Nötigung ist eine Straftat, kann also u.U. mit Gefängnis bestraft werden. Wäre da also vorsichtig.


    bastian

  • Du musst zur Sache keine Angaben machen und musst der Vorladung auch nicht nachkommen (außer sie kommt vom Ermittlungsrichter).


    Am besten du rufst an oder schreibst, dass du nichts aussagst und kündigst an, dass dein Anwalt nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht beantragen wird. Du kannst natürlich auch jetzt schon einen Anwalt einschalten, aber der kann im Moment nichts tun, außer dich allgemein zu beraten, da er vor Abschluss der Ermittlungen keine Akteneinsicht bekommt. Wird das Verfahren eingestellt, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen.


    Die Angelegenheit wird dann zu Ende ermittelt und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese entscheidet. ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Wird Anklage erhoben, musst du natürlich unbedingt einen Anwalt einschalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Am besten du rufst an oder schreibst, dass du nichts aussagst und kündigst an, dass dein Anwalt nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht beantragen wird.


    Das ist doch völliger Quatsch und eine total überzogene Reaktion. Er soll die Geschichte so berichten, wie es sich zugetragen hat und gut.

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