Vorladung b. Polizei, Vorwurf: Nötigung

  • Hallo,


    Ich brauche mal euren Rat.


    Folgendes ist Vorgefallen:
    Gestern wurde meine Mutter auf dem Nachhauseweg von einem Mann geschlagen und gewürgt - Ich hab das mitbekommen und bin aus dem Haus gerannt. Der Schwager des Mannes stand in unserer Haustür (Mehrfamilienhaus, der Schwager wohnt dort auch). Da ich auf den nicht so besonders gut zu sprechen bin (und er auf uns auch nicht) habe ich, leider, folgendes gemacht:


    Ich habe ihn ein wenig(!) zur seite gestoßen und zu ihm gesagt(!) er solle doch bitte in seine Wohnung verschwinden und uns in Ruhe lassen. Er meinte dann noch zu mir, dass wenn ich ihn noch einmal anfasse, er mich so schlagen würde, dass ich nciht mehr wüsste wo oben und unten ist. Daraufhin habe ich noch ein paar mal gesagt er solle doch nun bitte verschwinden und mir meinen frieden lassen. Ich habe ihn nicht beleidigt oder sonstiges.


    Heute habe ich einen Brief von der Polizei im Postkasten - Es is ne Vorladung wegen Nötigung.


    Meine Frage: Was kommt da nun auf mich zu? Welche Strafen drohen mir etc..?


    Fakt ist halt auch, dass uns dieser Typ (der SChwager von dem Mann der meine Mutter geschlagen hat) seit mehreren Wochen die Holle heiß macht und uns auch manchmal beschimpft.


    Vielen Dank für eure Antworten,


    Maxx


    Edit: Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Mann ist gestern noch erstattet worden. (wir waren auch auf anraten der Polizei im Krankenhaus).

  • Ich verstehe gerade einiges nicht...
    Erstens: Wieso wurde deine Mutter von dem Kerle überhaupt geschlagen und gewürgt?
    Zweitens: Ich glaube es dir schlichtweg nicht, daß du nach solch einer Situation,
    die aus einer RTL Serie stammen könnte, den Kerl in einem höflichen Ton ansprichst.


    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß du nur die halbe Geschichte erzählst... :rolleyes:

    Signatur ist so 2002.

  • ... und warum meldest du dich in einem Mobilfunkforum an, um lauter OT-Themen zu posten? :confused:



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • @ Chico,


    ich bin etwas durcheinander durch die ganze situation.


    Ich versuche es nochmal verständlicher zu erklären:


    - Also der "Mann", der auf sie eingeschlagen hat, war Ihr Ex-Freund, der meinte er müsse hier nochmal aufmischen weil sie einen neuen lover hat ...


    - Den Mann, den ich genötigt haben soll, ist nur der Schwager, also eine andere Person, ich habe ihn halt leicht aus dem Weg geschubst damit ich den Ex-Freund, der sie geschlagen hat, noch erwische und der von mir alamierten polizei übergeben kann. Als wir dann zu 3 da so standen (der Ex-Freund war überhaupt nicht mehr agressiv) fing das "Wortgefecht" zwischen mir und dem Schwager an.


    Ich hoffe es is ein wenig verständlicher nun :(


    Tille99


    wegen einer, aus Meiner Sicht, solchen Lapalie ist ein Weg zum Anwalt irgendwie überzogen, meinst nicht? Zumal wir keine Rechtsschutz haben (oder besser mehr haben ... )


    Brazzo


    sorry, aber ist das nicht irgendwie meine Sache? Ich bin seit fast einem Jahr Leser hier (Mobilfunk) und habe einige Leute hier schon fast in mein Herz geschlossen (allein durchs lesen) - Es sind hier echt ein paar super Typen unterwegs, das muss auch mal gesagt werden!

  • Zitat

    Original geschrieben von Maxx
    wegen einer, aus Meiner Sicht, solchen Lapalie ist ein Weg zum Anwalt irgendwie überzogen, meinst nicht? Zumal wir keine Rechtsschutz haben (oder besser mehr haben ... )


    Das ist schade - mit der Rechtsschutz. Ob das aber eine Lapalie bleibt ist nur zu hoffen.


    Ich wollte damit unter anderem auch zum Ausdruck bringen das Du hier im Mobilfunkforum, mit den notwendigerweise unzureichenden Informationen die Du uns geben kannst, keine wirklich sinnvolle Antwort bekommen kannst.


    Ich bleibe dabei: Geh zum Anwalt.


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von Maxx
    wegen einer, aus Meiner Sicht, solchen Lapalie ist ein Weg zum Anwalt irgendwie überzogen, meinst nicht?


    Bei einem Strafprozess (Nötigung) brauchst du sowieso einen Anwalt. So verkehrt ist es also nicht.


    Nötigung ist aber etwas anderes, als was du geschrieben hast, was du getan hast.



    Jetzt kannst du dir überlegen, ob das, was du zu dem Schwager gesagt oder ihm getan hast, unter den Begriff "Nötigung" fallen könnte, oder auch, ob du überhaupt in der Lage warst diesem Menschen ein "rechtswidriges empfindliches Übel" anzudrohen.


    Wenn du deiner Mutter zur Hilfe kommen wolltest ist ein Schubsen z.B. keinesfalls als rechtswidrig anzusehen.

  • Merlin,


    Ich habe ihm weder etwas angedroht noch habe ich ihn in irgendeiner Weise bedrängt. Ich habe wirklich nichts anderes gemacht als ihn dazu aufgefordert in seine Wohnung zu gehen und in zur Seite geschubst (Wortlaut "veschwinden") und mich und meine Mutter und den Ex-Freund in Ruhe zu lassen. Er hat mir dann Schläge angedroht. Das wars.


    zum Vergleich: Ich bin 16 Jahre alt und der Schwager sicher mitte 40.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maxx
      Merlin,


    Ich habe ihm weder etwas angedroht noch habe ich ihn in irgendeiner Weise bedrängt. Ich habe wirklich nichts anderes gemacht als ihn dazu aufgefordert in seine Wohnung zu gehen und in zur Seite geschubst (Wortlaut "veschwinden") und mich und meine Mutter und den Ex-Freund in Ruhe zu lassen. Er hat mir dann Schläge angedroht. Das wars.


    zum Vergleich: Ich bin 16 Jahre alt und der Schwager sicher mitte 40.


    Dann schildere das auch so bei der Polizei. Wenn es sich so abgespielt hat, dann hast du nicht das Geringste zu befürchten.

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