Autokauf von Privat

  • Hallo


    Morgen möchte ich und nen Kumpel los ziehen und ein Auto anschaun was wir bei autoscout24 gefunden haben. Vielleicht nehmen wir dies auch gleich mit. Nun stellt sich aber für uns die Frage wie das mit den an/ab melden abläuft, da das Auto im Moment noch zugelassen ist.


    Kann der "alte" Eigentümer nur das Auto abmelden bei sich in der Stadt?
    Können wir das Auto bei uns abmelden und wieder anmelden?


    Bitte um genaue Erklärung, da dies echt wichtig ist und ich noch keine Erfahrung damit gemacht hab.


    MfG


    Falk

    !!!!Nokia 4ever!!!!
    seit dem 29.3.03 auch als Linux PDA Killer bekannt!
    Rechtschreibfehler sind gewollt und sollen zur allgemeinen Belustigung des Boards dienen !

  • Re: Autokauf von Privat


    Du kannst ein Auto entweder ab- und neu anmelden oder auch ummelden.
    Der Wagen kann für die Überführung auch noch auf den Besitzer angemeldet und versichert sein. Das muß man eben untereinander absprechen.
    Es gibt aber einen gewissen Zeitraum, in dem Du den Wagen ummelden und "umversichern" mußt. Frag mich nicht nach genaueren Angaben!
    Es gibt auch Musterkaufverträge beim ADAC oder im Bürohandel von z.B. "Zweckform".


    Viel Erfolg!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Als ich meinen von Privat gekauft habe lief das ganz einfach.


    Du bezahlst den Wagen und machst einen Kaufvertrag.


    Je nachdem wie der Verkäufer eingestellt ist gibt er dir seine Kennzeichen mit damit du mit denen heimfahren kannst, wenn nicht brauchst du entweder einen Anhänger oder rote Überführungskennzeichen (was nicht leicht zu kriegen ist). Es gibt dann auch noch andere Möglichkeiten wie Tageszulassung usw. aber das ist teuer und aufwendig.


    Danach fährst du mit dem Auto zu dir und gehst mit allen Papieren (Ausweis, Fahrzeugbrief, Versicherungsnachweis, Kaufvertrag) zur KFZ Stelle und meldest den Wagen um. Dann lässt du dir Kennzeichen machen und danach wieder zur KFZ Stelle wo du die alten entwertest und neue Plaketten bekommst für deine Kennzeichen. Jetzt schickst du wenn du nett bist dem Verkäufer noch eine Bestätigung für die Ummeldung damit er die seiner Versicherung weitergeben kann und dann wars das.

  • Ein Fahrzeug kann an jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht dort, wo das Kennzeichen ausgegeben wurde, ist es allerdings etwas teurer. (ca. 13 EUR statt 6 EUR).


    Bei Fahrzeugkauf ist aber eine Abmeldung nicht erforderlich. Der Käufer übergibt dir das Fahrzeug mit seinen Schildern und Papieren gegen Empfangsbestätigung (mit Datum und Uhrzeit). Diese Empfangsbestätigung (oder Kopie) schickt er seiner Zulassungsstelle. Dies wird zwar meist nicht gemacht, ist aber für den Verkäufer besser, falls der Käufer sich zuviel Zeit läßt mit der Ummeldung. (Ende der Steuerpflicht, evtl. Ärger bei Verkehrsverstößen) Sobald du das Fahrzeug auf deinen Namen anmeldest, geht automatisch eine Rückmeldung an die alte Zulassungsstelle. Eine definierte Frist für die Ummeldung gibt es nicht, sie hat "unverzüglich" (im Juristendeutsch: ohne schuldhaftes Zögern) zu erfolgen. In Kaufverträgen wird meist eine Frist von 1 Woche vereinbart.


    Wenn das Fahrzeug beim Kauf abgemeldet ist, kannst du, falls du es nicht vor Abholung auf deinen Namen anmelden kannst, Kurzzeitkennzeichen (für 5 Tage) bei einer Zulassungsstelle holen. Dafür brauchst du eine spezielle Deckungskarte deiner Versicherung. (Und natürlich Ausweis mit Wohnsitznachweis). Kurzzeitkennzeichen kann man auch an fremden Zulassungsstellen beantragen, also z.B. am Wohnort des Käufers.
    Kosten: ca. 10 EUR Gebühren + ca. 10-15 EUR für die Schilder. Falls du das Fahrzeug dann im Anschluss auf deinen Namen anmeldest, verlagert sich der Versicherungsbeginn einfach um 5 Tage nach vorn. (Ohne Anschlussversicherung kostet die Versicherung ca. 60 EUR.)

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    In Kaufverträgen wird meist eine Frist von 1 Woche vereinbart.
    (...)
    Kurzzeitkennzeichen (für 5 Tage) bei einer Zulassungsstelle holen. Dafür
    (...)
    (Ohne Anschlussversicherung kostet die Versicherung ca. 60 EUR.)


    1. Die meisten Versicherer wollen eine Klausel "innerhalb von drei Werktagen" (zum Teil auch "zwei") im Kaufvertrag sehen, um im möglichen Schadensfall nicht den Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers zu belasten. Genau das ist nämlich das Problem: Der Käufer fährt mit dem gekauften Fahrzeug und den Schildern des Verkäufers durch die Gegend und verursacht einen Unfall. Welche Haftpflichtversicherung zahlt? Zur Lösung dieses Problems haben die Haftpflichtversicherer ein Übereinkommen geschlossen, dass die Versicherung des Käufers zahlt, wenn der Kaufvertrag eine Verpflichtung des Käufers zur umgehenden Ummeldung des Fahrzeugs enthält.


    2. Es gibt nur noch wenige Versicherungen, die Doppelkarten für Kurzzeitkennzeichen ausgeben, wenn kein Folgevertrag in Aussicht gestellt wird. Die Vers.-Prämie ohne Folgevertrag ist aber einheitlich, meines Wissens EUR 75,--.


    edit:
    3. Oft wird beim Fahrzeugkauf vergessen, auch die AU-Bescheinigung vom Verkäufer mitzunehmen. Kostet unnötig Geld. Also dran denken... ;)


    Ck

  • Zitat

    2. Es gibt nur noch wenige Versicherungen, die Doppelkarten für Kurzzeitkennzeichen ausgeben, wenn kein Folgevertrag in Aussicht gestellt wird.


    Das ist richtig, aber speziell die Versicherungsbüros in der Umgebung von Zulassungsstellen bieten solche Verträge an, allerdings relativ teuer.



    Zitat

    Die Vers.-Prämie ohne Folgevertrag ist aber einheitlich, meines Wissens EUR 75,--.


    Die Prämien sind durchaus nicht einheitlich, sondern betragen nach meiner Erfahrung bei den Versicherungen, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, von ca. 50 bis 80 EUR je nach Versicherung.

  • Jetzt habe ich noch eine Frage zur Versicherung bzw. Doppelkarte. Habe mich jetzt durch zig Threads gewühlt, aber eine exakte Antwort auf meine Frage habe ich nicht gefunden, folgende Frage:


    Ich werde Samstag mir ein Auto bei einem Autohaus anschauen, ist 250 km entfernt. Geplant war mit dem Zug hinzufahren und mit dem neuen Auto zurück sofern alles passt.
    Aber wie mache ich das mit der Versicherungskarte? Wie bekomme ich in wenigen Minuten so eine Doppelkarte (heißt doch so!?), davor anfordern geht ja auch nicht, da ich nicht 100 % weiß, ob ich den Wagen nehme.


    Ihr kennt Euch doch diesbezüglich sicher aus, was ist das normale Prozedere?



    Vielen Dank für Eure Bemühungen.

  • M.W. kannst du die Karte zu einem beliebigen Datum beantragen, sofern du die notwendigen Daten kennst (ich glaube HSN und TSN sollten reichen). Du musst sie dann auch nicht einlösen.


    Wenn es schnell gehen soll, schau bei einer Niederlassung oder einem Maklerbüro der gewünschten Versicherung vorbei, die stellen die meist vor Ort aus.


    Wenn du aber Wert auf Kaskoschutz ab Zulassung legst, solltest du das gesondert beantragen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Äh, wäre das größere Problem nicht eine fehlende Zulassung? Ein Autohaus hat i.d.R. ja keine zugelassenen FZG auf dem Hof...


    Eine Versicherungsbestätigung kannst Du IMHO ansonsten aber recht problemlos auch "auf Verdacht" von Deinem Versicherungsmakler bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Äh, wäre das größere Problem nicht eine fehlende Zulassung?


    Samstags haben Zulassungsstellen in der Regel doch geöffnet?! Okay, wird wahrscheinlich regional unterschiedlich sein. Aber ich muss das Auto ja erst wieder die 250 km zurück zu meiner Zulassungsstelle fahren, dafür bräuchte ich ja auch einen Versicherungsschutz... Fragen über Fragen.


    Das sind doch aber alltägliche Probleme, muss doch schon jemand vor mir gelöst haben!? :D

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