10€ Stornogebühren bei Internetkauf und Absage bevor die Ware losgeschickt wurde?

  • Hi,


    folgende Sache. Ich habe in einem Onlineshop etwas für ~550 € gekauft. Bevor die Ware überhaupt bei dem Händler war (vom Großhändler) habe ich storniert.


    Die Rücküberweisung hat über eine Woche gedauert, und es wurden 10€ Stornogebühren berechnet! Ich mein, das geht doch nicht so.


    Google sagt laut Fernabsatzgesetz NEIN, aber der Händler meint in der Antwort-eMail, es stünde so in seinen AGBs, was aber noch nicht einmal stimmt.


    Zitat

    4. Widerrufs- bzw. Rückgabrecht nach § 312 D BGB



    Wir gewähren dem Verbraucher nach den Fernabsatzregeln nach Vertragsabschluss ein zweiwöchiges Widerrufsrecht und für Warenlieferung gewähren wir ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht auch bei Versteigerungen im Sinne § 156 BGB sowie bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung eignen. Die Ausnahmen sind in § 312 Abs. 3 BGB g Bitte beachten Sie bei Verträgen mit Telefongesellschaften oder sonstigen Unternehmen die Kündigungsbedingung. Das Widerrufsrecht wird durch uns auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die Ware ausprobiert oder benutzt hat. Allerdings hat der Verbraucher gem. § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochenfrist aus, so ist der gesamte Vertrag gem. § BGB rückabzuwickeln. Der Verbraucher ist somit zur Rückgabe empfangener Waren verpflichtet, und der Unternehmer muss ein vom Verbraucher bereits geleistetes Entgelt zurückzahlen. Bei Bestellwerten unter 500,00 Euro trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.


    Wer ist im Recht?


    Vielen Dank im Voraus!



    Gruß


    Michael

  • Womit werden die Stornogebühren denn begründet?
    Folgenden Satz aus deren AGB kann man übrigens in der Pfeife rauchen:

    Zitat


    Bei Bestellwerten unter 500,00 Euro trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.


    Gemäß §357 BGB trägt ab einem Warenwert von 40 Euro der Verkäufer die Rücksendungskosten.


    Carsten

  • Stornogebühren sind ggü. dem Verbraucher, der nach den Regelungen über Fernabsatzverträge d. BGB widerruft, natürlich nicht zulässig.


    Ansonsten schließe ich mich Carsten an.
    AGBs sind einfach immer wieder lustig zu lesen:D .


    Gruß
    Chris

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  • Noch ein netter Punkt, der mir gerade auffällt:

    Zitat


    Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht auch bei Versteigerungen im Sinne § 156 BGB [...]


    Damit bezieht man sich vermutlich (?) auf Ebay-Auktionen. Diese sind aber wiederum keine Versteigerungen im Sinne von §156 BGB. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Gemäß §357 BGB trägt ab einem Warenwert von 40 Euro der Verkäufer die Rücksendungskosten.


    ;) Nur, wenn die Vertragsbedingungen das nochmal ausdrücklich bestimmen. Wird hier nichts ausgesagt muss der Verkäufer auch bei einem Warenwert <40€ die Kosten tragen

    Viele Grüße
    Martin

  • Hi Carsten,


    womit die das begründen? Mit den AGBs. :D In denen steht noch nichtmal etwas von Stornogebühren drin.....


    Wär wohl schon eine aufwändigere Sache gewesen, da es 7 PrePaid-Pakete für mich und Freunde waren, aber wenn die die Ware noch nicht einmal erhalten hatten, dann hätten sie sie ja noch nicht registrieren können (da fehlende IMEI und Nr.), also ist es sogar, finde ich, moralisch ungerechtfertigt, Geld zu verlangen. Hatte denen sogar angeboten, 3€ weniger zu überweisen, weil der VK + die überhöhten Portokosten von 20€ für ein Paket (was sogar schon runtergehandelt war) dann rund gewesen wär und wegen des Aufwandes.




    Gruß


    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher


    ;) Nur, wenn die Vertragsbedingungen das nochmal ausdrücklich bestimmen. Wird hier nichts ausgesagt muss der Verkäufer auch bei einem Warenwert <40€ die Kosten tragen


    :confused:
    Stimmt doch nicht. Ab 40 Euro muss der Verkäufer die Rücksendungskosten tragen. Unter 40 Euro ist es ihm freigestellt, dies auf den Käufer zu übertragen. Nichts anderes hatte ich doch geschrieben?

  • ich hätte dein Posting so aufgefasst, dass es im Umkehrschluss heißen soll "bei einem Warenwert <40€ trägt der Käufer die Rücksendungskosten" und das ist nicht unbedingt richtig. Aber das ist ja nicht so wichtig... :)

    Viele Grüße
    Martin

  • So ausdrücklich steht das leider nicht im Gesetz.
    Das ergibt sich vielmehr daraus, dass § 357 BGB die Rechtsfolgen d. Widerrufs regelt und sich aus diesem § keine Pflicht des Verbrauchers ergibt, Stornogebühren zu bezahlen. § 357 ist jedoch halbzwingend, was bedeutet, dass nur zu gunsten des Verbraucher abgewichen werden darf.


    Außerdem würde eine solche Gebühr dem Sinn des Gesetzes zuwiderlaufen, das gerade vorsieht, dass sich ein Verbraucher ohne Kosten von einem Vertrag lösen kann. Seine Entscheidung soll gerade nicht durch Kosten beeinflusst werden.


    Ich hoffe, die Information hilft dir bei deinem Problem:) .

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