Hi,
folgende Sache. Ich habe in einem Onlineshop etwas für ~550 € gekauft. Bevor die Ware überhaupt bei dem Händler war (vom Großhändler) habe ich storniert.
Die Rücküberweisung hat über eine Woche gedauert, und es wurden 10€ Stornogebühren berechnet! Ich mein, das geht doch nicht so.
Google sagt laut Fernabsatzgesetz NEIN, aber der Händler meint in der Antwort-eMail, es stünde so in seinen AGBs, was aber noch nicht einmal stimmt.
Zitat4. Widerrufs- bzw. Rückgabrecht nach § 312 D BGB
Wir gewähren dem Verbraucher nach den Fernabsatzregeln nach Vertragsabschluss ein zweiwöchiges Widerrufsrecht und für Warenlieferung gewähren wir ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht auch bei Versteigerungen im Sinne § 156 BGB sowie bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung eignen. Die Ausnahmen sind in § 312 Abs. 3 BGB g Bitte beachten Sie bei Verträgen mit Telefongesellschaften oder sonstigen Unternehmen die Kündigungsbedingung. Das Widerrufsrecht wird durch uns auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die Ware ausprobiert oder benutzt hat. Allerdings hat der Verbraucher gem. § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochenfrist aus, so ist der gesamte Vertrag gem. § BGB rückabzuwickeln. Der Verbraucher ist somit zur Rückgabe empfangener Waren verpflichtet, und der Unternehmer muss ein vom Verbraucher bereits geleistetes Entgelt zurückzahlen. Bei Bestellwerten unter 500,00 Euro trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.
Wer ist im Recht?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Michael