Mal einen Vorschlag :
Ich habe meine Mail an Direktion 2 in Berlin draussen.
Wie wäre es, wenn Ihr dies bezüglich auch mal eine Mail an Eure Direktion schickt ???
Ninja6
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Mal einen Vorschlag :
Ich habe meine Mail an Direktion 2 in Berlin draussen.
Wie wäre es, wenn Ihr dies bezüglich auch mal eine Mail an Eure Direktion schickt ???
Ninja6
Nabend!
Da ich beim THW bin, weiss ich, wie schwer es ist eine Genehmigung für einen Kolonnenfahrt bei der Polizei zu bekommen. In den meisten Fällen dauert es sogar Wochen bis es genehmigt ist.
Eine Kolonnenfahrt ist mit etlichen Auflagen verbunden. Alle Fahrzeuge müssen gekennzeichnet werden (das letzte Fahrzeug mit grüner Flagge, alle anderen mit blauer Flagge). Ausserdem werden die Strecke und die Zeitfenster von der Polizei genau vorgegeben.
Kann mir also beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Polizei Privatpersonen eine Genehmigung erteilt. Theoretisch ist es aber möglich.
Mal schauen, was die Mail von Ninja6 bezüglich der Hochzeitskolonne ergibt. :confused:
Gruss Dominik
Moin,
einen geschlossenen Verband hat man, wenn sich
- mehr als 3 Fahrzeuge
- mit einer sichtbaren, an jedem Fahrzeug angebrachten Kennzeichnung(Fahnen, Beleuchtung, Drappierung; ausreichend kann auch ein Band oä. an der Antenne sein)
- in einer geschlossenen Bewegung (in Kolonne, in eine Fahrtrichtung) und
- unter einheitlicher Führung (Verbandsführer, dh. organisiert)
fortbewegen.
Daraus ergeben sich dann die Verbandsrechte (keine Sonder- oder Wegerechte). Aber verkehrsrechtlich gilt dann dieser Verband als ein Fahrzeug.
Darunter kann jede Hochzeitsgesellschaft, Leichenzug oder ähnliches fallen.
Ist dies nicht ordnungsgemäß angemeldet, so stellt dies einen Verstoß gegen den o.g. § 29 (2) StVO (übermäßige Straßenbenutzung) dar, da die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" beeinträchtigt wird und dies eine übermäßige Straßenbenutzung darstellt.
-> Verkehrsordnungswidrigkeit
Wie einfach eine offizielle Erlaubnis zu erlangen ist, weiß ich auch nicht.
Grüße Rabb
Heute bekam ich folgende Antwort von der Direktion 2 aus Berlin :
Ein gesundes, neues Jahr wünscht die Polizeidirektion 2!
Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Vorschrift, wonach solchen "Feierkolonnen" die Vorfahrt eingeräumt werden muss.
Aus Gründen der Rücksichtnahme, und um diesen Feiern den richtigen Rahmen zu gönnen, sollte aus unserer Sicht jedoch der Grundsatz des "defensiven Fahrverhaltens" Anwendung finden. Dies bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer auf die Ihnen zustehende Vorfahrt verzichten.
Gruß
Ninja6
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