Frage : Blaulicht am PKW ohne Martinshorn, muß man Platz machen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Bei zivilen Fahrzeugen der Polizei, Greif (Bay. Innenministerium), Zoll und der geliebten Schleif?erfahndung dürfen die es auch nur durch bekanntgabe eines Blaulichts nutzen.


    Bye


    Tom


    Was ist Greif bzw. Schleiferfahndung und wo soll dies geregelt sein?


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Also, defintiv fakt ist, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschalten ist. Meine Mutter hat bis zu ihrer Rente im Ordnungsamt in Mannheim gearbeitet. Kleine Anekdote der Bürokratie: Wenn ein Einsatzwagen von einem "Starenkasten" geblitzt wird, so bleibt das nur "straffrei", wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Bitte jetzt keine Fragen, wie man auf einem Bild erkennen soll, dass die Sirene eingeschaltet war. Dazu passend hab ich vor einiger Zeit ein Bericht zu diesem Thema gesehen. Es ging um die Dienstfahrzeuge der Politiker mit Blaulicht und ohne Martinshorn. Lt diesem Bericht muß man denen kein Platz machen (die Quelle weiß ich nimmer, ich hoffe es war nicht RTL2:D )


    Soweit die Theorie. Ich glaube jeder würde sich freuen, wenn sich jeder dran halten würde. Besonders wenn nachts um 4 Uhr erst Sanitäter und dann der Notarzt mit Sirene vorm Haus vorbei fahren würde. Weiter bringt das nix, wenn die Polizei 5 Minuten vor ihrem eintreffen schon durch die Einbrecher gehört werden würde.


    Mir tut es nicht weh, wenn ich einem Fahrzeug mit Blaulicht (oder auch den Notarzttaxen) überholen lasse. Anhalten würde ich dafür nicht, aber ich schaue, dass ich ein Überholen lassen ermögliche.


    Zum Thema Unfall mit Einsatzfahrzeugen:


    Bei einem Unfall dieser Art, bekommt jeder eine Teilschuld angelastet. Ich weiß aber nicht, ob jeder seinen Schaden selber zahlen muß, oder ob jeder 50% zahlen muß.


    Gruß Marcus

  • In der Fahrschule (Österreich) hat man uns beigebracht Blaulicht==Einsatzfahrzeug => Vorrang...
    keine Ahnung wie es Gesetzlich aussieht. Weis das vielleicht jemand?

    !ND - E71

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Das mit dem 6 Ganggetriebe ist auch so ein typischer SF³ Gag! ;)


    Das ist mal ausnahmsweise kein Gag!:D
    Das 6-Gang-Getriebe gibts beim Bora TDI wirklich! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Das ist mal ausnahmsweise kein Gag!:D
    Das 6-Gang-Getriebe gibts beim Bora TDI wirklich! ;)


    Und selbst wenns einer gewesen wäre, kann man den auch mal erklärt bekommen...!? :top:
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Was ist Greif bzw. Schleiferfahndung und wo soll dies geregelt sein?


    Z.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...


    Greif = Minesterium des Inneren Bayern (Funkrufname "Greif")
    Schleierfahndung = Sonderabteilung der Kripo die im Grenzgebiet nach Schleusern, Dealer und Schiebern udn der gleichen Kollegas ausschau hält!


    Das ist alles im Dienstgesetz der Feuerwehren geregelt...bzw...da steht auch was über Sonderrechte und deren Gebrauch drinnen.


    Ich habe Sonderrecht wenn ich zum Gerätehaus zum Einsatz fahre, wenn ich das SChild "FFW im Einsatz" drauf habe. Ich kriege keine Knöllchen muss aber dennoch darauf achten das ich keine anderen Menschen oder sogar mich gefährde!


    Ist aber auch nur eine Lokale Abmachung bei uns mit der Polizei!


    Ich weiss das es im anderen Landkreis so ist...das wenn es nur ein Kleineinsatz "Schleife 1,4) ist....dann gibt es Strafzettel wegen überfahren einer Roten Ampel oder zu schnellem Fahren innerhalb einer geschlossenen Ortsschaft, da die Gefahr nicht so gross ist!


    Bei 2/3 & 5/6 sieht es dort aber auch anders aus!


    Bye


    Tom

  • Vielleicht 'ne blöde Frage: Aber muss das Blaulicht immer auf dem Autodach stehen??


    Mir ist es nämlich mal passiert, dass auf der Autobahn plötzlich hinter mir ein ziemlich großer teurer (aber weder als Polizei noch Rettungsdienst usw. zu erkennender) Wagen mit 'ne Affenzahn auftauchte, der ziemlich drängelte. Und ich konnte im Rückspiegel ein eingeschaltetes Blaulicht innen auf dem Amaturenbrett sehen...
    Die Typen in dem Wagen sahen auch nicht ganz koscher aus. Ich bin natürlich erst mal zur Seite, war mir aber nicht sicher, ob das Ganze seine Richtigkeit hatte, oder ob sich die Jungs nicht einen Spass erlaubt haben (die Blaulichter gibt es ja auch für jedermann zu kaufen ... wobei der Mißbrauch sicherlich strafbar ist?!)?

  • Na du bist lustich...stell mal ein Klebelicht bei Tempo 140 auf der Autobahn aus dem Fenster aufs Dach...soweit ich weiss is dies zulässig ;)


    Und übrigens:


    Wer solch ein Licht besitzt und es benützt um sich dadurch Vorteile im StV zu erschaffen...dem Drohen harte Strafen! Kann ja gerne morgen Nachmittag mal zur Polizei-SChule gehen und mich mal bei denen genau erkundingen was es damit auf sich hat!


    Mfg


    Tom

  • @ Elke



    wenns regnet oder die Geschwindigkeiten weit über 200 gehen, lassen die die Teile schonmal drinnen :D



    Ich habe auch schon einen Wagen gesehen, der hatte ein Blaulicht aus LEDs an der Sonnenblende! (Beifahrerseite, Fahrerseite stand POLIZEI in Spiegelschrift)

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Okay, das mit der Geschwindigkeit ist natürlich ein Problem, was ich einsehe, aber trotzdem: Man ist es ja eigentlich gewöhnt, das Blaulicht auf dem Dach zu sehen, und daher hätte ich in diesem Falle (Zivilfahrzeug) ein zusätzliches Schild "Polizei", "Notarzt" eigentlich sinnvoll gefunden.
    Oder die Sirene hätte eingeschaltet werden können. - Aber vielleicht verfolgten sie ja tatsächlich einen Gangster, Terroristen, Entführer o.ä.?!

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