Autoproblem - unfallfrei gekauft und doch Unfallwagen

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris-DD
    Vorbesitzer laut Brief nur eine Mietwagenfirma (Sixt-Tochter). [...] die hintere Seitenwand, die hintere Tür und die Motorhaube seien lackiert worden.


    Nur mal so ganz ergänzend:
    Muß man mit sowas nicht gerade bei ehemaligen Mietwagen rechnen!? Hab mal in ner Reportage gesehen, wie die Wagen aufgemöbelt werden bevor sie in den Verkauf gehen. Die kennen da nix, (kleine) Kratzer von Parken oder wie auch immer: Ab zum lackieren. Ist doch eigentlich auch nicht falsch, oder schlimm!?

    Zitat

    Original geschrieben von Chris-DD
    Auch sitzt ein Scheinwerfer nicht so ganz fest, weil eine Haltenase gebrochen ist; stärkere Unfallspuren fielen dem Werkstattmeister aber nicht auf.


    Kann natürlich von einem Parkrempler sein, allerdings hätte das dann doch auch bei Sixt auffallen und behoben werden müssen!? Und wenn sonst keine stärkeren Unfallspuren festzustellen sind, das Auto "nur" wegen der Paar Kratzer lackiert worden ist, so what!? Sei doch froh? Schön neu lackiert, keine Kratzer, super Optik, akzeptabler Preis, also!?

    Zitat

    Original geschrieben von Chris-DD
    Da mir der Verkäufer auch nicht gesagt hat, dass der Wagen als ehem. Mietwagen jetzt schon zum Tüv muss (und nicht wie laut Kaufvertrag 8/06), will ich mir mindestens die Dekra-Gebühr wiederholen.


    Da du das aber anhand des Briefes gesehen hast: Pech gehabt!
    Sorry, das ist nur meine Meinung, und es kann natürlich sein, daß du rechtlich mehr, oder bessere Möglichkeiten hast, das weiß ich nicht...
    Aber: Bei Mietwagen gilt der TÜV immer nur ein Jahr, das weiß man als Käufer solcher Fahrzeuge aber normalerweise auch...! Und selbst wenn nicht: Stand ja wohl in den Papieren drin, oder!? Also: Nix gibb ett! Auch hier hat das der Verkäufer wohl selber nicht gewußt oder übersehen!? Ihm Absicht zu unterstellen dürfte schwer werden...

    Zitat

    Original geschrieben von Chris-DD
    Aber sagt mir doch einfach, wie Ihr vorgehen würdet.


    Ich würd den Vorbesitzer mal ansprechen bzgl. des Schadens mit dem Lack und dem Scheinwerfer. Wenn er es auch nicht wusste und es so gekauft hatte, dann weiß ich wieder nicht, ob man ihm daraus nen Strick drehen kann. Anders ists natürlich WENN er das wusste! Aber er wird den Wagen genauso in gutem Glauben bei Sixt gekauft haben wie du ihn bei ihm. Er hat die Schäden warsch. genauso übersehen wie du. Oder hat er vielleicht nicht, und seine Schwester hat sich deshalb anders entschieden...!? "Tja, man weiß es nicht...!"
    Ich weiß nicht, ab wann ein Auto als Unfallwagen gilt, da es sich bei dem Nachlackieren aber wohl um "Schönheitsreparaturen" gehandelt haben dürfte, wohl kaum. Vielleicht hat Sixt sogar selber den Scheinwerfer übersehen!?
    Also red mit dem Kerl, mal schauen was rauskommt...!
    Deswegen gleich wieder die große rechtliche Keule rausholen (wo man mit dem Wagen sonst ja eigentlich zufrieden ist) halte ich hier mal ausnahmsweise für übertrieben. Anders natürlich bei einem "richtigen" Unfall.
    So far...
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!