Autoproblem - unfallfrei gekauft und doch Unfallwagen

  • Hi,


    ich habe jetzt möglicherweise das gleiche Problem. Habe von privat ziemlich günstig einen Golf TDI (Jahreswagen) gekauft. Vorbesitzer laut Brief nur eine Mietwagenfirma (Sixt-Tochter). Mein Verkäufer hatte das Auto nicht angemeldet, da das Auto für den Betrieb seiner Schwester sein sollte, sie sich aber anders entschieden hat. Naja.


    Da das Auto ohnehin bald zur HU gemusst hätte, habe ich es zur Dekra gebracht. Keine Mängel, Plakette ohne Probleme. Heute habe ich noch einen Werkstattmeister drauf gucken lassen - und der meinte, die hintere Seitenwand, die hintere Tür und die Motorhaube seien lackiert worden. :( Auch sitzt ein Scheinwerfer nicht so ganz fest, weil eine Haltenase gebrochen ist; stärkere Unfallspuren fielen dem Werkstattmeister aber nicht auf.


    Mist, ich hatte trotz gründlichem Anschauen samt Probefahrt nichts gemerkt. Dem Verkäufer kann es zumindest theoretisch genauso gegangen sein. Was tun? Ein Gutachten machen lassen auf eigene Kosten und dann evtl. zum Anwalt? Oder nichts dabei denken, wenn er durch den Tüv kam? Die Lackierarbeiten, wenn die Diagnose stimmt, können ja auch von Kratzern oder Steinschlägen herrühren. :rolleyes:


    Da mir der Verkäufer auch nicht gesagt hat, dass der Wagen als ehem. Mietwagen jetzt schon zum Tüv muss (und nicht wie laut Kaufvertrag 8/06), will ich mir mindestens die Dekra-Gebühr wiederholen. Aber sagt mir doch einfach, wie Ihr vorgehen würdet.


    Tausend Dank im Voraus :top:


    Chris


  • Selbst wenn der Verkäufer nichts davon weiß, muss er dafür haften! Da gab es neulich noch ein Urteil, weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen hab *grübel*


    Ich würde mir das von einem Gutachter nochmal bestätigen lassen, dann hast du es schwarz auf weiß! Anschließend liest du dir die Tipps oben nochmal durch und das müsste es dann gewesen sein.


    Wegen Steinschlägen wird kaum flächendeckend lackiert ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Selbst wenn der Verkäufer nichts davon weiß, muss er dafür haften!


    Das ist dann aber noch lange keine arglistige Täuschung.


    Wenn es im Vertrag steht als erstes zum Verkäufen und ihn drauf ansprechen.


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das ist dann aber noch lange keine arglistige Täuschung.


    Trotzdem muss er sich doch vergewissern, wenn er von einem anderen Händler kauft, ob die "Ware", in dem Fall das Auto dem entspricht was auf dem Zettel steht. Wenn er es wiederrum als Unfallfrei gekauft hat, hat er ein Problem.

  • Natürlich kann man finanzielle Ansprüche oder ähnliches dem Verkäufer gegenüber geltend machen.
    Das Problem ist nur, dass der Wagen bereits vor ca. 1,5 Jahren gekauft wurde.
    Das Problem wird sein, den Nachweis zu führen, dass die Unfallschäden bereits vor dem Unfall vorhanden gewesen sind.


    Ich würde den Verkaufer ansprechen. Freundlich, aber bestimmt.
    Der Rechtsweg würde nur mit einer Rechtsschutz Sinn machen.



    Bess demnähx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Bitte korregiert mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube es gab mal ein Urteil, wo man einen Blechschaden nicht angeben muss.


    Sprich, ein Kotflügel muss nicht durch einen Unfall ausgetauscht werden, es könnte auch auch ein Sturmschaden gewesen sein.


    Ninja6

  • @ Carsten: Wieso, ich habe den Wagen doch erst letzte Woche gekauft.


    Morgen lasse ich noch in einer Werkstatt per Schichtdickenmesser prüfen, ob das Auto tatsächlich an mehreren Stellen lackiert wurde. Als Laie kann ich das mit bloßem Auge nicht sehen.


    Davon hängt ab, was ich dem Verkäufer sage, ob ich zum Gutachter und zum Anwalt gehe etc. :( Rechtsschutz habe ich...


    Noch was anderes: Angenommen, es ist tatsächlich ein Unfallwagen, aber die Spuren halten sich in Grenzen und ich könnte das Auto ruhigen Gewissens fahren. Kann ich dann vom Verkäufer einen kleinen Teil des Kaufpreises und die Gutachterkosten zurückfordern?


    Danke erstmal & Gruß,


    Chris

  • Chris-DD: Sorry, ich hatte mich auf das Eingangsposting bezogen. Hätte ich vielleicht erwähnen sollen.


    Aber nichtsdestotrotz war das für Dich ein indirekter Hinweis, schnell zu handeln ;)


    Wenn Du den Unfallwagen weiterfahren möchtest, wirst Du mit dem Verkäufer handeln müssen. Im Zweifel mußt Du den Wagen zurückgeben.



    Bess demnähx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

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