Autoproblem - unfallfrei gekauft und doch Unfallwagen

  • Hallo zusammen,


    eine Arbeitskollegin hat ein Problem mit Ihrem Auto.
    Sie hat im August ´02 einen BMW 318i (Bj. 1993) gekauft, als unfallfreies Fahrzeug. Jetzt wollte sie das Auto verkaufen und hat ein Gutachten machen lassen. Bei diesem Gutachten wurde festgestellt, das dieses Fahrzeug bereits mehrere Unfälle hatte (Fahrerseite, Heckschaden, Frontschaden).


    Habt ihr ne Idee, wie sie vorgehen soll? Kann sie eine Wandlung verlangen?
    In Ihrem Kaufvertrag sind ihr 24 Monate Gewährleistung zugesichert wurden, hilft ihr das weiter?


    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • Wenn dem Verkäufer der Unfall bekannt war, handelt es sich bei der Angabe "unfallfreies Fahrzeug" um eine arglistige Täuschung, was den Kaufvertrag bei Anfechtung nichtig macht. Die 24 Monate Gewährleistung spielen hierbei eine untergeordnete Rolle.


    D.h., sie kann mit diesem Gutachten zu dem Verkäufer gehen und ihr Geld zurückverlangen. Ob und in wie weit sie zu Schadenersatz (sie hat das Auto schließlich benutzt und somit im Wert gemindert) verpflichtet ist, weiß ich nicht.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Ist ihr denn vor allem auch die unfallfreiheit des Fzgs. schriftlich bestätigt worden?
    Denn wenn es nur eine mündlich lapidares "Jaja" war wird man Probleme im Ernstfall wg. der Beweisführung bekommen


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ist ihr denn vor allem auch die unfallfreiheit des Fzgs. schriftlich bestätigt worden?
    Denn wenn es nur eine mündlich lapidares "Jaja" war wird man Probleme im Ernstfall wg. der Beweisführung bekommen


    Gruß
    CH


    Ja, das ist auf dem Vertrag vermerkt.


    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • dann muss sie nur die nutzung zahlen also km und normnaler wertverlust für die zeit. wenn der hänmdler auch getäuscht werde kann er den vorbistzer dafür haftbar machen, muss deiner kollegin aber auf jeden fall das geld erstatten und das auto zurück nehmen

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Dann ab zum Händler der das Fzg. verkauft hat, Gutachten vorlegen und Fahrzeug zurückgeben.


    Aber Achtung:
    Für die Zeit die Sie das Fzg. genutzt hat muss sie eine bestimmte (Ab)Nutzungspauschale zahlen.
    Die genaue Höhe bzw. Berechnungsmethode kenne ich gerade auch nicht (imho nach den gefahrenen Kilometern) aber lieber sich in diese Richtung vorher noch mal absichern nicht das es doppelt teuer wird.


    Gruß
    CH

  • Also das Problem hatte meine Mum mal vor 10 Jahren oder so..ich hab sie gefragt und die Sache ist damals vor Gericht gegangen und wir haben verloren, aber auch nur weil unser Anwalt zu Spät kam.


    Problem war folgendes...


    Das Auto wurde als Unfallfrei von einem aus München gekauft, der war aber schon der 3. Besitzer, dann stellte sich heraus das er das Auto ebenfalls als Unfallfrei kaufte und er es auch als solches weitergab! Es hatte aber einen Rahmenschaden (Verzogen!).


    Dann schrieben sich Anwälte Briefe und irgendwann nach 3 Monaten kam aus München ein Brief, das der Vorbesitzer (also der 2.) leider verstorben sei und der erste ebenfalls!


    Wir haben Pech gehabt, und wenn es sich bei dem Fahrzeugwert nicht lohnt, dann soll sie es lieber sein lassen...soll sie damit lieber noch a bissal fahren und es dann irgendwann mal wenn es ne Alterschwäche hat, verkaufen oder es am besten fahren und dann irgendwann ein neues kaufen, wenn der 3er auseinanderfällt ;)

  • Was lernen wir daraus ?


    Wenn man keine Ahnung von Autos hat (dazu gehöre ich auch !), dann kaufe ich einen Gebrauchtwagen erst, wenn ich damit zum Gutachter (Dekra, TÜV) gefahren bin und der Wagen dort durchgecheckt wurde.


    Ein Auto ist nach einem Immobilienerwerb normalerweise die zweitgrößte Anschaffung und auf die paar Euros kommt es dann doch auch nicht mehr an.


    Just my 2 Cents ...

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
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  • Zitat

    Wenn man keine Ahnung von Autos hat (dazu gehöre ich auch !), dann kaufe ich einen Gebrauchtwagen erst, wenn ich damit zum Gutachter (Dekra, TÜV) gefahren bin und der Wagen dort durchgecheckt wurde.


    Ist natürlich immer gut. Bisher hab ich es zwar auch noch nicht gemacht, aber beim nächsten Fahrzeug bin ich mir sicher, lass ich es checken !

  • rein theoretisch hat sie natürlich die möglichkeit den vertrag zu wandeln, nur stellt man sich das immer so einfach vor....


    ein gerichtsverfahren dauert mal eben 3 jahre bis alle instanzen durch sind....


    und da muss sie in dieser zeit den wagen weiterfahren und wertminderung in kauf nehmen oder den wagen irgendwo unterstellen (kosten)


    ein kollege von mir hat einen wagen mit totalschaden (repariert) als unfallfrei bekommen, und ein paar monate nach kauf geklagt, nun der verkäufer konnte sich durch irgendwelche tricks und falschaussagen davor bewahren den wagen zurücknehmen zu müssen.....


    auch wenns bitter ist, ich würde es unter erfahrung verbuchen und den wagen so weiterverkaufen ( natürlich nun mit gutachten) allzugross wird der verlust im vergleich zum prozessrisiko und im vergleich zu den nerven die ihr euch schont nicht sein


    das gutachten nächstes mal vor dem kaufen anfertigen lassen nicht vergessen ;)

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