Hallo,
ZitatEs waere sicherlich ein schoener Service, transparent und auch begruessenswert fuer die Kundschaft, aber ist das Pflicht?
Ja, es gibt ein Gesetz darüber TK-irgentwas, kann man bei der RegTP
finden, darin ist geregelt, das der Kunden eine Kostentransparenz haben muss, zur deutsch es muss wiessen, was er dafür zahlen muss.
Wie der Netzbetreiber dies anstellt, ist seine Sache.
Derzeit reichten die Tariftabellen aus, da steht drin, zu welcher Vorwahl es wieviel kostet, später würde dann z.b. ein Hinweiston oder Ansage ausreichen, der auf eine netzexternes GEspräch hinweist.
Zitathast du mehr insiderwissen, raus damit!
Das ist kein Insiderwissen, die Regelung ist bereits seit über einem, Jahr bekannt, nur wurde der Termin vom 02/02 auf 11/02 verschoben ( von der RegTP ). Ich glaube kaum, das O2 einen Monat früher starten wird, da hat sich die Dame der HL sicherlich im Moant geirrt. Was bringt es O2 früher anzufangen, wenn es kein Netz gibt, das mitspielt, spricht portierte Nummer abgibt oder aufnimmt.
Zitatwie sieht es eigentlich mit Prepaid-Rufnummern aus? Müßte demnach ja auch möglich sein.
Für Prepaid gilt das gleich, die können ebnefalls portiert werden, allerdings sind die Regelungen dort anders als bei Vertragskunden.
Bei Vertragskunden muss die Kündigungsfrist / Mindestlaufzeit des Vertrages eingehalten werden, das fällt bei PrePaid logischweise weg.
Allerdings muss das PrePaid Konto ausreichend Guthaben aufweisen, da davon die Portiertungsgebühr abgebucht wird.