T68i von w-"support" zurück, dennoch weiterhin Mängel

  • ich habe ein t68i mit folgenden mängeln zum w-support geschickt:


     Kratzer von innen in der Oberschale, so dass bei eingeschalteter Beleuchtung in der Nähe der linken, oberen Displayecke die Beleuchtung durchscheint
     Oberschale sitzt im Bereich der rechten Kontrollled (Bluetooth) nicht fest
     Joystick hat zeitweise Fehlfunktionen und komplette Ausfälle



    Die fehler wurden durch den w-support (teilweise)behoben. (meiner meinung nach wude nur die oberschale getauscht). Jedoch waren gleich nach der wiederinbetriebnahme neue Fehler festzustellen:


     Beim Druck auf die Taste „0“ reagiert das Gerät nicht
     IR läßt sich nicht einschalten
     Joystick zeigt erneut Fehlverhalten (bei der Bewegung nach unten)
     Bluetooth schaltet sich während einer Übertragung ganz unvermittelt ab (getestet mit einem t39m und einem Bluetoothadapter)
     Software hängt sich auf; das Gerät reagiert nicht mehr



    habe das gerät also wieder eingeschickt!


    wann habe ich ein recht auf ein swap-gerät?!?
    das gerät war nagelneu und unbenutzt!!!

    MotW....

  • Hi


    Also meistens wird das Gerät noch mal versucht zu reparieren.
    Sollte es dann wieder nicht funktionieren, kannst du dann beim erneutem einschicken (natürlich als Rekla) um ein Austauschgerät bitten. Wobei ich an deiner Stelle nicht unbedingt ein Swap Gerät anfordern würde.
    Swap Geräte sind meist Generalüberholte Geräte, das heist das Gerät sieht kosmetisch wie neu aus, die Transceiverplatine ist aber vieleicht schon mal repariert worden. Naja musst du dann entscheiden.


    MFG


    Billi:top:

  • Hallo,
    ich hatte damals ähnliche Probleme mit meinem T68i. Du hast das Recht Dein Handy zu wandeln oder aber kompl. vom Kaufvertrag zurück zu treten, wenn Du dem Hersteller mind. zweimal die Möglichkeit gegeben hast nach zu bessern!
    Im falle einer Rückgabe musst Du aber auf jeden fall die Belege vom Hersteller noch haben, das Du es auch wirklich eingeschickt hast.
    Du musst natürlich noch Garantie haben, ansonsten klappt es net.
    Fragen beantwortet?
    MFG Dero:D

    Galaxy Note 2
    Say yes to Radi-aid!

  • Was ist der Unterschied von "Handy zu wandeln" und "kompl. vom Kaufvertrag zurück zu treten", abgesehen davon, dass der erste Begriff nicht mehr aktuell ist?

    Viele Grüße
    Martin

  • Umtausch-, Garantie- und das Recht zur Wandlung des Kaufvertrages ist bei elektronischen Geräten sehr komplex geregelt.


    Ich denke das das Gerät wahrscheinlich schon etwas älter ist. Somit mußt du drei Reparaturversuche (natürlich immer der gleiche Fehler) über dich ergehen lassen bis du das Recht hast auf ein Neugerät oder den Wandel des Vertrages, also die Rückerstattung deines Geldes. Alle früheren Möglichkeiten sind Kulanz.

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  • was redet ihr hier eigentlich für Stuss?
    Es ist absoluter Quatsch, dass man 3 REperaturversuche und auch noch mit gleichem Fehler durchmachen müsste! Wandlung gibt es überhaupt nicht mehr!
    Und es gibt überhaupt keine Unterschiede zwischen elektronischen und nicht-elektronischen Geräten.
    Ich frage mich echt, wo ihr das alles her habt, aus dem BGB sicherlich nicht!


    In Kürze: Beim Auftreten eines Sachmangels besteht Recht auf Nacherfüllung, nach Wahl des KÄUFERS durch Reparatur ODER Lieferung einer mangelfreien Sache. Nach ZWEI ERFOLGLOSEN Nacherfüllungen besteht das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (Geld zurück, Ware zurück)


    edit: Noch anfügen möchte ich allerdings, das das was ich beschrieben habe die gesätzlichen Gewährleistungsansprüche darstellen. Die Garantiebedingungen kann der Hersteller/Händler usw. frei festlegen. Wenn du das Gerät selber zu W-Support trägst anstatt es zum Verkäufer zu bringen ist das dein Problem, da du die Herstellergarantie und nicht die GEwährleistung in Anspruch genommen hast. Da kann das Gerät auch 100 Mal kaputt sein, vom KAufvertrag zurücktreten kannst du nicht wenn es nicht über den Verkäufer bzw. in dessen Weisung abgewickelt wird

    Viele Grüße
    Martin

  • Drei mal der gleiche Fehler sind ja wohl zwei erfolglose reparaturversuche.


    Danke für deine Aufmerksamkeit :D

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  • Deine Meinung:
    Neugerät -> Fehler "Taste 5 kaputt" -> Reparatur ->Fehler "Taste 5 kaputt" -> Reparatur ->Fehler "Taste 5 kaputt" -> Reparatur -> Fehler "Taste 5 kaputt" -> Rücktritt


    richtig:
    Neugerät -> Fehler a -> Reparatur/Lieferung mangelfreier Sache -> Fehler a ODER b -> Reparatur/Lieferung mangelfreier Sache -> Fehler a, b oder c -> Rücktritt

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    , nach Wahl des KÄUFERS durch Reparatur ODER Lieferung einer mangelfreien Sache. Nach ZWEI ERFOLGLOSEN Nacherfüllungen besteht das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (Geld zurück, Ware zurück)



    Allerdings kann gemäß §439 III BGB der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, weshalb bei den meisten Händlern in der Praxis das Handy repariert wird.


    Was uU noch beachtlich ist, wenn man vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, existierte dieser rechtlich gesehen gar nicht, d.h. man hat wieder Anspruch auf ein subventioniertes Gerät, wenn man das ursprüngliche Gerät in Verbindung mit einem 24-Monatsvertrag erworben hat.


    Allerdings habe ich die Befürchtung, dass das Ganze immer mehr zu einem Volkssport "Wandeln" ausartet. :flop: Zweimal eingeschickt ist ein Gerät ja schnell...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Ich hätte da auch eine Frage zum W-Support und meinem T68i, wo ich meine ein eigener Thread würde sich nicht lohnen, es passt hier gut rein.



    Also, ich habe ein T68m mit i-Firmware, gekauft bei SMH. Es ist noch Garantie drauf. Leider ist der obere linke Schiebeschalter seit kurzem defekt - nicht abgebrochen, aber dennoch ausser Funktion.
    Ich habe schon überlegt, das Gerät bei ebay zu verticken und mir den Nachfolger T610 zuzulegen, aber dieses Gerät hat bei HSCSD leider nur 2xKanalbündelung und eigentlich bin ich mit meinem T68i auch immer noch sehr zufrieden. Desweiteren hat mein T68i ja noch Garantie, also sollte ich es doch eigentlich an SonyEricsson zwecks kostenfreier Reperatur einsenden können (wobei ich annehme dass es dann doch beim w-support landet)?


    Wie hoch ist nun eurer Meinung die Gefahr, daß ich da ein "kaputtrepariertes" Gerät bekomme? Beim T68 scheint es ja so einige Probleme in der Verarbeitung zu geben. Mein jetziges Gerät ist auch mein zweites, das erste hatte eine defekte No-Taste, ich habe es noch am ersten Tag zurück geschickt. Ich hätte halt wirklich gerne mein jetziges Gerät, einfach nur mit repariertem Schiebeschalter, zurück. Kein Austauschgerät mit womöglich anderen Macken (Joystick, Tasten, KN-Bug, beim T68 kann so viel kaputt gehen :rolleyes: ) ...

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

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