Hi TTler,
eigentlich bin ich mit http://www.cyberport.de sehr zufrieden. Jedoch fing meine Grafikkarte (Sapphire Radeon 9500 PRO) an Bildfehler zu erzeugen und so habe ich sie schweren Herzens zur Reparatur an Cyberport.de gesandt. Damals (Ende Oktober) hatte man mir eine Abwicklungsdauer von 10-14 Tagen genannt. Mein Paket ging am dem 28.10.03 auf die Reise, wurde bei Cyberport.de auf den Fehler überprüft und zur Reparatur zum Hersteller gesandt. Leider ist die Karte (laut Cyberport.de) bis heute nicht zurück vom Hersteller.
Nun stellt sich für mich langsam die Frage wieviel Zeit mir zuzumuten ist? Leider sind die AGB an der Stelle nicht geregelt, sprich Cyberport.de wird keine Zeit zur Nachbesserung auferlegt:
Zitat5. Wie sieht es aus, wenn die von uns gelieferte Ware – wider Erwarten – nicht in Ordnung ist?
Grundsätzlich sind wir auch hier bemüht, friedlich und im vertrauensvollen Zusammenwirken das dann auftretende Problem gemeinsam mit Ihnen zu lösen. Hierfür halten wir den nachstehend beschriebenen Ablaufmechanismus für gut geeignet.
Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein, oder nicht die von uns garantierte Beschaffenheit aufweisen, so sind wir nach ihrer Wahl verpflichtet, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern (das bedeutet, eine sachgerechte Reparatur durchzuführen) oder eine Nachlieferung vorzunehmen. Wir dürfen Sie allerdings auf unser Recht zur Nachbesserung verweisen, wenn die Nachlieferung mit unverhältnismäßigen Kosten für unser Haus verbunden ist. Alternativ dürfen wir Sie auch auf unser Recht zur Nachlieferung verweisen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten für unser Haus verbunden ist. Sollten Nachbesserungen fehlschlagen oder eine Nachlieferung nicht in angemessener Zeit bei Ihnen ankommen, so sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Damit Sie ohne Zeitverzögerung in den Genuss von Nachbesserung und/oder Nachlieferung kommen, möchten wir Sie bitten, Mängel möglichst unverzüglich in Textform mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Schadensersatz statt der Leistung können Sie aber nur verlangen, wenn wir grob fahrlässig oder vorsätzlich Ihre Rechte verletzt haben, Sie arglistig getäuscht haben oder Sie zumindest fahrlässig an Leben, Körper oder Gesundheit beschädigt haben.
Sollte ich Cyberport.de jetzt schriftlich eine Frist von 10 Tagen setzen um danach bei Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten? Habt Ihr da Erfahrungen bzw. Rat?
Danke