Rechtliche Frage: Überstunden-Ausgleich und Freistellung

  • Jetzt kommt zu dem Arbeitszeugnis-Thread noch ein weiterer Thread hinzu.


    Und zwar geht es um in Quartal III und IV 2000 aufgebaute Überstunden in Höhe von rund 150.


    Ich habe damals die Überstunden durch die Anschaffung eines Notebooks vergütet bekommen. Die Muttergesellschaft will jetzt aber die gesamte Hardware (darunter auch mein Notebook) bei der Abwicklung und Schließung unsers Ladens zurückhaben.


    Mein (ehemaliger, da er nichts auf dem Kasten hatte) Anwalt meinte, Überstunden müssen dann auf jeden Fall vergütet werden. Entweder, indem der Naturalausgleich in mein Eigentum übergeht oder durch Geldzahlung. Dabei habe ich aber das Problem, dass ein Nachweis, der vor Gericht Gültigkeit hätte (dazu wäre eine Aufstellung nötig, aus der die detaillierte Tätigkeit und die vom Vorgesetzten bestätigte Notwendigkeit hervorgeht, sowas wurde bei uns aber nie so bürokratisch gemacht) fehlt.
    Aber das ist eine andere Geschichte. Mir geht es jetzt vielmehr um folgendes Problem:


    Eventuell werden meine Kollegen und ich freigestellt. Die übliche Formulierung meines Arbeitgebers heißt da "in Anrechnung auf Überstunden und Urlaubstage wird Herr xx freigestellt".


    Dabei würden dann aber, da ich noch bis 30.9. zu arbeiten hätte, alle Überstunden flöten gehen. Für mich ein enormer finanzieller Verlust, da ich das Notebook in jedem Fall abgeben müsste, die Miete für die bereits gekündigte Zweitwohnung, die ich nur wegen des Jobs angemietet habe, aber noch bis 30.9. gezahlt werden muss und ich ohne erhebliche Verluste an Steuern auch parallel keine andere Arbeit aufnehmen kann.


    Außerdem finde ich es ziemlich ungerecht, dass alle Kollegen gleich behandelt werden. Der eine Kollege z.B. hat keinen Resturlaub mehr und keine Überstunden und würde daher 38 bezahlte Freistellungstage geschenkt bekommen. Ein anderer Kollege hat noch 6 Urlaubstage und keine Überstunden, würde also 32 Tage geschenkt bekommen, usw.
    Und ich stehe dabei am schlechtesten dar, da ich mit insgesamt 25 Tagen aus Urlaub und Überstunden nur noch 13 Tage hätte, die mir der Arbeitgeber durch die Freistellung "schenken" würde. Ist das rechtlich eigentlich in Ordnung, dass da alle über einen Kamm geschoren werden oder muss man erst alles durch Ausgleichszahlungen auf einen Nenner bringen?


    Außerdem wäre es sehr wichtig für mich, zu wissen, ob ich dieser Freistellung auch irgendwie widersprechen kann.


    Eure Hilfe ist ziemlich wichtig für mich, da der Anwalt, den ich mir jetzt gesucht habe, erst am Dienstag Zeit für mich hat und das Gespräch mit dem Chefs schon am Montag stattfindet (kurzfristig angesetzt). Danke schonmal.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hallo Nebelfelsen,


    das mag vielleicht dumm klingen aber: Was nützt Dir der Anwalt am Dienstag, wenn Du am Montag ein Gespräch mit dem Arbeitgeber hast. Nicht ohne Grund wird der Termin so kurzfristig einberufen worden sein.


    Leider kann ich Dir im genannten Fall nicht weiterhelfen. Ich würde mir aber auf jeden Fall noch heute die Finger wund telefonieren und einen (Ersatz-)Anwalt mit dem Problem konfrontieren. Schließlich geht es in der Sache ja um richtig Geld und da sollten dann morgen die passenden Argumente auf dem Tisch liegen. Und ein paar Asse im Ärmel wären sicherlich auch nicht schlecht.


    FredAnna

    "Das 'Telefon' hat zu viele, ernsthaft zu bedenkende Mängel für ein Kommunikationmittel. Das Gerät ist von Natur aus von keinem Wert für uns".
    Western Union Interne Kurzinformation, 1876.

  • Danke schonmal.


    Vermutlich wird sich mein Problem aber jetzt anders darstellen:



    Damals hat mein Abteilungsleiter, dem ich zuerst den Einkaufsantrag und meine Überstundenliste gegeben habe, gesagt, dass das Notebook von der Firma angeschafft wird und mir zur privaten Verwendung zur Verfügung steht. Nun gut, damals konnte man noch nicht ahnen, dass es mit der Firma so läuft wie es nun passiert ist, denn es wurde eine Menge umstrukturiert und die Firmenphilosphie wurde vollkommen über den Haufen geworfen.


    Auf jeden Fall ist das Notebook neu genausoviel wert gewesen wie die geleisteten Arbeitsstunden am Bruttolohn gemessen (also ohne Zuschlag).


    In wie weit kann denn dann eine gewissen Berechtigung zur privaten Nutzung die gesamten Überstunden abgelten?
    Ich meine, wenn ich Überstunden für 500 DM leiste und dafür Hardware für 500 DM erhalten, kann dann der Arbeitgeber sagen, nein, sie dürfen das nur (auch) privat verwenden, es gehört ihnen aber nicht und damit sind die Überstunden abgegolten? Denn wenn die private Nutzung 50% betrug, dann sind ja immer noch 50% über, egal ob mit Geld oder Naturalien vergütet wird.


    Außerdem kam der Kommentag nur über meinem Abteilungsleiter zu mir durch, als ich dann Wochen später direkt zum Chef bin, weil sich nichts getan hat, hat er den Einkaufsantrag unterschrieben und gut wars. Gesagt hat er weiter nichts wg. Eigentumsfrage etc.
    Und ca. ein halbes Jahr später ist man dann sowieso dazu übergegangen Natural-Vergütungen in das Eigentum des Mitarbeites übergehen zu lassen.


    Hat jemand vielleicht mit so etwas Erfahrung? Hier sind doch einige Juristen anwesend. Ich habe schon sämtliche Urteilssammlungen durchforstet, bislang aber ohne Erfolg.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Das Ganze ist sowieso etwas unsauber; es ist absolut unüblich auf diese Art und Weise Überstunden (Arbeitslohn) zu entlohnen.


    Du mußt, wenn du statt Geld ein Notebook bekommst den Wert als geldwerten Vorteil versteuern, IMHO auch wenn du das "Dingen" nur nutzt (also privat) und nicht als Eigentum erhält (bei Eigentum ohnehin).


    Deiner Beschreibung nach zu urteilen ist dies nicht geschehen.


    Wenn du das jetzt neu aufrollst, könnte es passieren, dass du hier noch etwas versteuern mußt. Also immer gut nachrechnen, ob sich das lohnt.


    Zu den Überstunden:
    Gibt es bzgl. Überstundenbezahlung nicht irgendeine Regelung in eurer Firma, vielleicht eher eine allgemein gültige ggf. aus Tarifvertrag?


    Wenn es keine Regelung gibt, greift das Arbeitsgesetz und da hilft nur nachschauen :)


    Gruß,
    nutellatoast

  • Hallo,
    ich hab da gerade im ARD Videotext Seite540 einen interessanten Artikel gefunden:


    Überstunden-Übertragung als Genehmigung

    Die Übertragung von Überstunden auf das
    Arbeitszeitkonto des Folgemonats kann
    rechtlich als deren Genehmigung ausge-
    legt werden.

    Der Arbeitgeber könne dann eine Bezah-
    lung oder einen Freizeitausgleich nicht
    mit der Begründung verweigern, er habe
    die Überstunden nicht angeordnet, son-
    dern der Mitarbeiter habe sie eigen-
    mächtig geleistet, entschied das Lan-
    desarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.:
    7 Sa 1155/01).

    Das Gericht gab der Klage eines Arbeit-
    nehmers statt, dessen geleistete Über-
    stunden monatlich übertragen wurden.


    Viel Erfolg!



  • Ja, das mit dem geldwerten Vorteil ist schon klar.


    Zu den Überstunden: In der Firma gab es eine Arbeitszeitregelung, in der nur steht, dass Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden können und wenn diese explizit angeordnet werden ein Aufschlag von 25% gezahlt wird.
    Mir geht es nur darum: wenn der Arbeitgeber das Notebook zurückhaben möchte, kann er dann sagen, dass dennoch meine Überstunden damit abgegolten sind? Wenn das Notebook doppelt so teuer war wie die Überstunden wert waren, könnte ich das ja nachvollziehen, aber bei gleichem Wert und einer nur anteiligen privaten Nutzung?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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