Jetzt kommt zu dem Arbeitszeugnis-Thread noch ein weiterer Thread hinzu.
Und zwar geht es um in Quartal III und IV 2000 aufgebaute Überstunden in Höhe von rund 150.
Ich habe damals die Überstunden durch die Anschaffung eines Notebooks vergütet bekommen. Die Muttergesellschaft will jetzt aber die gesamte Hardware (darunter auch mein Notebook) bei der Abwicklung und Schließung unsers Ladens zurückhaben.
Mein (ehemaliger, da er nichts auf dem Kasten hatte) Anwalt meinte, Überstunden müssen dann auf jeden Fall vergütet werden. Entweder, indem der Naturalausgleich in mein Eigentum übergeht oder durch Geldzahlung. Dabei habe ich aber das Problem, dass ein Nachweis, der vor Gericht Gültigkeit hätte (dazu wäre eine Aufstellung nötig, aus der die detaillierte Tätigkeit und die vom Vorgesetzten bestätigte Notwendigkeit hervorgeht, sowas wurde bei uns aber nie so bürokratisch gemacht) fehlt.
Aber das ist eine andere Geschichte. Mir geht es jetzt vielmehr um folgendes Problem:
Eventuell werden meine Kollegen und ich freigestellt. Die übliche Formulierung meines Arbeitgebers heißt da "in Anrechnung auf Überstunden und Urlaubstage wird Herr xx freigestellt".
Dabei würden dann aber, da ich noch bis 30.9. zu arbeiten hätte, alle Überstunden flöten gehen. Für mich ein enormer finanzieller Verlust, da ich das Notebook in jedem Fall abgeben müsste, die Miete für die bereits gekündigte Zweitwohnung, die ich nur wegen des Jobs angemietet habe, aber noch bis 30.9. gezahlt werden muss und ich ohne erhebliche Verluste an Steuern auch parallel keine andere Arbeit aufnehmen kann.
Außerdem finde ich es ziemlich ungerecht, dass alle Kollegen gleich behandelt werden. Der eine Kollege z.B. hat keinen Resturlaub mehr und keine Überstunden und würde daher 38 bezahlte Freistellungstage geschenkt bekommen. Ein anderer Kollege hat noch 6 Urlaubstage und keine Überstunden, würde also 32 Tage geschenkt bekommen, usw.
Und ich stehe dabei am schlechtesten dar, da ich mit insgesamt 25 Tagen aus Urlaub und Überstunden nur noch 13 Tage hätte, die mir der Arbeitgeber durch die Freistellung "schenken" würde. Ist das rechtlich eigentlich in Ordnung, dass da alle über einen Kamm geschoren werden oder muss man erst alles durch Ausgleichszahlungen auf einen Nenner bringen?
Außerdem wäre es sehr wichtig für mich, zu wissen, ob ich dieser Freistellung auch irgendwie widersprechen kann.
Eure Hilfe ist ziemlich wichtig für mich, da der Anwalt, den ich mir jetzt gesucht habe, erst am Dienstag Zeit für mich hat und das Gespräch mit dem Chefs schon am Montag stattfindet (kurzfristig angesetzt). Danke schonmal.