Werbungskosten für Studenten

  • OK danke. Dann bin ich ja doch halbwegs richtig informiert. Irgendwie sehe ich bei allem, was auch nur anstatzweise mit Steuern zu tun hat, rot. ;) Das kann ich gar nicht ab.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Hilfe!


    Ich habe dieses Jahr durch ein Praktikum recht gut verdient. Zudem beziehe ich Bafög, und da ich im Ausland bin und ich satte Zuschläge kassiere fällt das recht hoch aus. Für das Kindergeld wird ja nur der Zuschussanteil, nicht der Darlehensanteil des Bafög hinzugerechnet, allerdings ist dieser Anteil in meinem Auslandsjahr ziemlich hoch - meine Einnahmen explodieren sozusagen.


    Summa summarum komme ich für 2007 auf 7.850 €, was ja dank dieser Werbekostenpauschale im Rahmen liegen sollte. Korrekt?


    Allerdings kriege ich auch noch Erasmus-Geld, und zwar wurde mir hier vor kurzem ein riesiger Batzen überwiesen, von dem ich stark annehme dass er für zwei ganze Semester im Voraus überwiesen wurde.
    Ist das Erasmus-Stipendium ein Einkommen? Habe im Internet z.B. das hier gefunden:


    Zitat

    Ausbildungsfreibeträge werden nicht durch Erasmus-/Sokrates-Stipendium gekürzt


    Stipendien nach dem Erasmus- bzw. Sokrates-Programm der Europäischen Union mindern nicht die Ausbildungsfreibeträge nach § 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz. Denn diese Stipendien decken nur den mit dem Auslandsstudium verbundenen Mehrbedarf eines an einer Hochschule im Inland immatrikulierten Studenten (teilweise) ab (zum Beispiel für die Reise und das auswärtige Quartier). Eine Anrechnung liefe dem erkennbaren Stipendienzweck entgegen (BFH-Urteil vom 17.10.2001, Az. III R 3/01, BFH/NV 2002, 258).


    Rettet mich das? Mein Einkommen würde sich durch das Erasmus, wenn ich nur die fünf Monate für dieses Jahr rechne, um gut 550€ erhöhen und ich käme somit über die 8232 € Marke. Damit steht und fällt mein Kindergeld.


    Gibt es sonst noch Besonderheiten beim Auslands-Bafög? Immerhin kassiere ich einen satten Zuschlag, weil hier die Lebenshaltungskosten deutlich höher als in Deutschland liegen. Hat das Auwirkungen auf das Kindergeld, also dass der Freibetrag erhöht wird oder dass Zuschläge nicht zur Anrechnung hinzugezogen werden oder so?


    Danke für eure Tips
    >>> tkjever :)

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • ich kriege gerade Panik für das Jahr 2008, deshalb bitte noch einmal kurz die nachfrage :
    ich habe schon bei familienkasse.de nachgelesen :



    Zusammenrechnung aller Einkünfte und Bezüge
    Ist ein Kind im gesamten Kalenderjahr beim Kindergeldanspruch zu berücksichtigen, so sind alle während des gesamten Kalenderjahres zufließenden Einkünfte und Bezüge zusammen zu rechnen. Davon abzusetzen sind die besonderen Ausbildungskosten, soweit diese noch nicht bei den Einkünften oder Bezügen abgezogen wurden.



    Die Grenze der Einkünfte beträgt ja 7680 EUR, habe ich das richtig verstanden, dass ich nun die Studiengebühren ( 1000 EUR ) und meinen studentischen Krankenversicherungsbeitrag ( 12 x 59 EUR ) dazurechnen darf und die Einkommensgrenze damit rund 9380 EUR beträgt und ich deshalb weiterhin Anspruch auf Kindergeld habe ?
    Und darf ich auch die Semestergebühren / Semesterticket ( 2 x 245 EUR ) dazuzählen ?


    Danke

  • Also ich habe das hier für letztes Jahr durchgekriegt:
    7680EUR+920EUR (Werbungskostenpauschale)+2000EUR (besondere Fortbildung)+500EUR(Studiengebühren)+900EUR(ca.
    Rentenversicherungbeiträge) =11250 EUR maximale Einkommenshöhe 2007



    Zitat

    Und darf ich auch die Semestergebühren / Semesterticket ( 2 x 245 EUR ) dazuzählen ?


    Nein! Hey studierst du in FFM? Hört sich ja bei dem Preis so an! ;)

  • nein in HH, aber was sind diese 920 werbungskostenpauschale genau ? und wieso hast du nur einmal studiengebühren angerechnet bekommen ? geht nicht auch 2x 500 ?


    krankenversicherung geht aber oder ?

  • juhu ich bin gerettet ! 7680+920 pauschale + 700 Krankenversicherung + 1000 studiengebühren.....puhhh glück gehabt

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