Werbungskosten für Studenten

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    Bildung
    Strittige Kosten


    Zwei Entscheidungen von Finanzgerichten (FG) geben Ex-Studenten Rückendeckung, wenn sie Studienkosten mit späteren Einnahmen aus dem Job oder der Selbstständigkeit verrechnen wollen: Nach dem FG Baden-Württemberg (9 K 211/04; Revision: VI R 26/05) qualifizierte das FG Münster (10 K 4954/04) die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten.


    Folge: Der Fiskus muss den Abzug der Verluste zulassen, sobald das erste zu versteuernde Gehalt auf dem Konto landet.


    Umstellung. Der Gesetzgeber hat bereits im Vorfeld versucht, solche Nachforderungen abzuwehren und die Steuerregeln inzwischen umgestellt. Kosten für das Erststudium sind seit 2004 nur noch im jeweils aktuellen Jahr absetzbar - und bei 4000 Euro jährlich gedeckelt. Laut einem neuen Schreiben des Finanzministeriums (IV C 8 - S 2227 - 5/05) können zudem Zweit- oder Aufbaustudenten nicht mit dem Steuerbonus rechnen. Wegen rechtlicher Zweifel am Gesetz dürfte es aber schon bald zu neuen Gerichtsverfahren kommen.

  • Mir will das FA die Kosten auch nicht anerkennen. Muss jetzt in Ruhe prüfen, wie ich vorgehe, bin erstmal nur mündlich vom Mitarbeiter des Finanzamtes darauf aufmerksam gemacht worden...

  • Ich möchte gerne Werbungskosten geltend machen und dadurch einen Verlustvortrag erreichen - habe da aber noch zwei Fragen:


    1.) angenommen ich habe in einem Jahr Werbungskosten in Höhe von 5000 Euro, gleichzeitig aber auch Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (400 Euro Job) in Höhe von 3000 Euro. Werden diese Einnahmen (3000 Euro) dann vom FA gegen die Kosten (5000 Euro) gerechnet und es entsteht nur noch ein Verlustvortrag von 2000 Euro oder werden mir die vollen 5000 als Verlustvortrag eingeräumt, weil es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und die Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden.


    2.) muss ich auf Seite 1 des Mantelbogens nur "Erklärung zur Feststellung eines Verlustvortrags" ankreuzen oder auch "Einkommensteuererklärung".



    Vielen Dank!

  • Ich komm grad nicht weiter:


    Wenn ich für ein Jahr (konkret 2006) den Kindergeldanspruch aufgrund zu hohem Einkommens verliere, für 2007 aber unter der Grenze bleibe, habe ich dann für 2007 Anspruch auf Kindergeld?
    Oder gilt einmal raus, immer raus?

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    – Edward V Berard

  • Nein. Der Anspruch kann von Monat zu Monat variieren bzw. bezieht er sich bezügl. der Freigrenze ja auf ein Jahr.

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  • Gut, das ist schonmal ein Lichtblick, danke. :)


    Wird das Urlausbgeld bzw. das 13. Gehalt immer voll in dem Jahr angerechnet, in dem es gezahlt wurde?
    Ich war von August bist Juni in dem Unternehmen - sprich den Anspruch darauf habe ich ja teilweise schon im Vorjahr erworben, und da würde ich es jetzt auch gerne hinverpflanzen. :D
    Würde natürlich aber auch Sinn machen, wenn das nicht geht, da eine Steuererklärung ja sonst nicht abgeschlossen wäre.. :rolleyes:

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    – Edward V Berard

  • Du weißt, dass der AN-Anteil der SV-Beiträge deines Nebenjobs neuerdings nicht mehr für die Ermittlung des Grenzbetrages berücksichtigt werden? D.h.. du kannst grob 20% vom Einkommen abziehen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Jetzt wirds langsam wieder. :)


    Der "Arbeitnehmeranteil der SV" ist gleich dem "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen RV und an berufsständische Versorungseinrichtungen", oder? (Ziffer 23)


    Bei mir sind im letzten Jahr 750EUR aus Bundesschatzbriefen zurückgekommen - die waren da über Jahre angelegt, müssen die wirklich jetzt auf einen Schlag miteingerechnet werden? :confused:
    Ich kapiere auch grade die Freibeträge nicht: Laut der Arbeitsagentur könnte ich von diesen Zinseinnahmen den Sparerfreibetrag abziehen - gilt der tatsächlich auch beim Kindergeld?

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    – Edward V Berard

  • Nein, Zinsen sind ab dem ersten Cent hinzuzurechnen.


    Ist das ein Schatzbrief Typ B? Dann muss der Zinsgewinn in voller Höhe wohl in dem Veranlagungszeitraum versteuert werden, in den die Ausschüttung fällt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ist es korrekt, dass der VPMA (Verpflegungsmehraufwand, also eine vom Arbeitgeber bezahlte steuerfreie Pauschale während Dienstreisen) kindergeldschädlich ist, da er als Einnahme zählt? :confused:

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    – Edward V Berard

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