Werbungskosten für Studenten

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hmm, welcher Student hat denn nur an drei Wochentagen Vorlesung?


    An den restlichen zwei Tagen arbeite ich, da kommen auch etlliche KM zusammen... ;)


    Hmm...ich könnte natürlich anschliessend noch zu Uni fahren, man kann ja nicht oft genug da sein :D (wobei das vermutlich nichts bringen würde, da nur eine Fahrt pro Tag berücksichtigt wird).

    mfg supersiggi

  • Ich habe zur Zeit auch mal wieder das alljährliche Problem, dass die mein Kindergeld gestrichen haben.


    Ich mache zur Zeit ein duales Studium und habe dementsprechend auch Einkünfte. Leider komm ich auch über den Freibetrag drüber. Aber durch Spritkosten ist mein Gehalt effektiv nur ein gutes Taschengeld, daher mein Versuch noch Kindergeld zu bekommen.


    Als Werbungskosten anerkannt wurde folgende Kosten:
    - Kilometerpauschale 120 Tage * 52 km * 0,30 Euro = 1872€
    - Kilometerpauschale 100 Tage * 25 km * 0,30 Eur0 = 750€
    - Sozialversicherungsbeiträge (KK, RV, KSt, Soli)


    Das wars auch schon und leider reicht das nicht.... Es sind noch ca. 1000€ zu viel. Unser Steuerdozent hat erzählt, dass auch "private Versicherungen" à la KfZ-Versicherung etc. dazu gerechnet werden können. Ich hab denen dann die Police meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (monatlich 23€) und die meiner privaten Rentenversicherung (monatlich 100€) als Kopie geschickt. Das Schreiben ist jetzt zurück gekommen mit der Begründung, dass nur SV-Beiträge angerechnet werden können.
    Wer hat denn jetzt Recht? Gibts dazu ein Urteil von irgendeinem Gericht?


    Irgendwo hier im Thread stand, dass beim Einkommen nur die Netto-Einkünfte berücksichtigt werden dürfen. Das würde mir ja auch schon reichen. Damit hätte ich monatlich ~200€ weniger Einkünfte. Aber wenn ich mit Netto Einkünften rechne, dann kann ich doch die SV-Beiträge nicht mehr ansetzen oder?

  • Ich studiere momentan auch und arbeite nebenher. Die Kosten für die Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung muss ich selber abziehen. Darf ich diese Beträge von meinem Bruttogehalt abziehen oder hat dies keine Auswirkung?


  • Der Solidaritätszuschlag hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun, Kirchensteuer ebenfalls nicht. Du meinst wohl eher Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
    Ob das was vom Gehalt übrig bleibt nur ein Taschengeld ist oder nicht, ist egal. Kannst du davon denn leben?
    Du brauchst wohl weitere Werbungskosten, um noch Kindergeld erhalten zu können.


    Zitat

    Das wars auch schon und leider reicht das nicht.... Es sind noch ca. 1000€ zu viel. Unser Steuerdozent hat erzählt, dass auch "private Versicherungen" à la KfZ-Versicherung etc. dazu gerechnet werden können. Ich hab denen dann die Police meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (monatlich 23€) und die meiner privaten Rentenversicherung (monatlich 100€) als Kopie geschickt. Das Schreiben ist jetzt zurück gekommen mit der Begründung, dass nur SV-Beiträge angerechnet werden können.
    Wer hat denn jetzt Recht? Gibts dazu ein Urteil von irgendeinem Gericht?


    Freiwillige Versicherungen werden nicht als Werbungskosten angerechnet, lediglich unter bestimmten Umständen als Sonderausgaben. Das bringt dich bei der Kindergeldsache aber kein Stück weiter, dort zählen lediglich Werbungskosten.


    Zitat

    Irgendwo hier im Thread stand, dass beim Einkommen nur die Netto-Einkünfte berücksichtigt werden dürfen. Das würde mir ja auch schon reichen. Damit hätte ich monatlich ~200€ weniger Einkünfte. Aber wenn ich mit Netto Einkünften rechne, dann kann ich doch die SV-Beiträge nicht mehr ansetzen oder?

    Die Differenz zwischen Brutto und Netto sind doch gerade die Sozialversicherungsbeiträge sowie Kirchen- und Lohnsteuer und Solibeitrag.
    Siehe dazu auch den Link, den ich gleich weiter unten poste.



    Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Ich studiere momentan auch und arbeite nebenher. Die Kosten für die Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung muss ich selber abziehen. Darf ich diese Beträge von meinem Bruttogehalt abziehen oder hat dies keine Auswirkung?


    siehe http://www.bundesverfassungsge…gen/rs20050111_2bvr016702

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Der Solidaritätszuschlag hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun, Kirchensteuer ebenfalls nicht. Du meinst wohl eher Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
    Ob das was vom Gehalt übrig bleibt nur ein Taschengeld ist oder nicht, ist egal. Kannst du davon denn leben?
    Du brauchst wohl weitere Werbungskosten, um noch Kindergeld erhalten zu können.


    Hehe, ja :-)
    Leben ist so ne Sache. Sagen wir mal jein. Meine Eltern gleichen das wieder aus. Wäre ich ganz auf mich gestellt, dann ein klares Nein. Ich bezahl im Moment ja keine Miete zu Hause, kein Kostgeld und manchmal gibts einen Zuschuss für Klamotten.

    Zitat

    Freiwillige Versicherungen werden nicht als Werbungskosten angerechnet, lediglich unter bestimmten Umständen als Sonderausgaben. Das bringt dich bei der Kindergeldsache aber kein Stück weiter, dort zählen lediglich Werbungskosten.


    Leider :-(
    Unser Steuerdozent meinte aber gerade, dass das geht. Leider ist das Semester vorbei und ich seh den nicht mehr.
    Welche Umstände würden das denn zulassen?

    Zitat


    Die Differenz zwischen Brutto und Netto sind doch gerade die Sozialversicherungsbeiträge sowie Kirchen- und Lohnsteuer und Solibeitrag.
    Siehe dazu auch den Link, den ich gleich weiter unten poste.


    Das hatte ich dann beim Schreiben auch gemerkt.

  • Wieviel darf ich denn genau 2004 verdienen, um keine Steuern bzw. das Kindergeld zu bekommen? Das sind doch 7680 Euro + 920 Euro Werbungskosten = 8600 Euro. Oder darf ich brutto nur 7680 Euro verdienen?


    Außerdem zahle seit März jeden Monat ca. 60 Euro für die Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung. Darf ich diese gezahlten Beträge zusätzlich zu dem o.g. Betrag verdienen oder hat das absolut keine Auswirkung?


    PS: Ich war vom 01.01.05 bis zum 20.03.05 als ganz normaler Arbeitnehmer beschäftigt und studiere offiziell ab dem 01.03.05.

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Wieviel darf ich denn genau 2004 verdienen, um keine Steuern bzw. das Kindergeld zu bekommen? Das sind doch 7680 Euro + 920 Euro Werbungskosten = 8600 Euro. Oder darf ich brutto nur 7680 Euro verdienen?


    Außerdem zahle seit März jeden Monat ca. 60 Euro für die Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung. Darf ich diese gezahlten Beträge zusätzlich zu dem o.g. Betrag verdienen oder hat das absolut keine Auswirkung?


    PS: Ich war vom 01.01.05 bis zum 20.03.05 als ganz normaler Arbeitnehmer beschäftigt und studiere offiziell ab dem 01.03.05.


    + 2399 Vorsorgepauschale
    + sonstige absetzbare Kosten (KFZ-Versicherungen etc.)


    Sind in Summe meistens um die 11.000 - 12.000 Euro Brutto...



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Was ist denn die Vorsorgepauschale? Ist die immer 2399 Euro?


    Ich dachte, dass der maximale Verdienst 8600 Euro sein darf, außer natürlich, wenn man sehr viele Kilometer zur FH oder Uni fahren muss. Bei mir sind es 5 km ...

  • Tja, hab diese Jahr auch das erste Mal von ihr gehört gehabt, da ich das erste Mal ein passendes Tool zur Erstellung meiner Steuererklärung genutzt habe. Dort wurde Sie plötzlich angegeben. Danach habe ich einen Freund (Steuerberater) gefragt, ob das ok wäre, und er meinte : ja.


    Sie wird auch anstandslos vom Finanzamt abgezogen (ist auf dem Schreiben der Gutschrift deutlich zu erkennen).



    Au revoir...

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  • Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
    + 2399 Vorsorgepauschale
    + sonstige absetzbare Kosten (KFZ-Versicherungen etc.)
    Sind in Summe meistens um die 11.000 - 12.000 Euro Brutto...

    Bei der Steuer ja, beim Kindergeld nein!

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

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