ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von muellix
Hi,
mal eine Frage nicht ganz btt:
Sind die Gebühren für Langzeitstudenten auch als Werbekosten absetzbar?
Vielleicht weiß ja einer was dazu...
Danke und Gruß
cm
So pauschal kann man das nicht sagen. Damit deine Aufwendungen für das Studium im Rahmen der Werbungskosten anerkannt werden, muss eine berufliche Veranlassung bestehen. Diese ist bei Fortbildungsstudiengängen oder berufsbegleitenden Studiengängen ohne weiteres zu bejahen.
Bei einem Erststudium schaut es da schon anders aus, da musst du gut argumentieren. Wenn du auf einen Beruf hinstudierst, der nur mittels Staatsexamen zugänglich ist (z.B. Arzt, Jurist oder Lehrer) lässt sich eine berufliche Veranlassung jedoch begründen.
Generell werden vom FA Aufwendungen für ein Erststudium nur im Rahmen der Sonderausgaben (Höchstgrenze vor Veranlagungszeitraum 2004 knapp über 900€) berücksichtigt. Seit 2004 gibt es für die FÄ eine neue Regelungen, die Aufwendungen für ein Erststudium jetzt abschließend den Sonderausgaben zuordnet, dafür wurde der Jahreshöchstbertrag dieser Sonderausgaben aber auf irgendwas zw. 2.000 und 3.000€ erhöht.
Du kannst diese Aufwendungen für ein Erststudium jetzt also auch ohne Streit mit dem FA bis zu dieser Höhe geltend machen, anders als bei Werbungskosten ist aber kein Verlustvortrag möglich (was z.B. früher möglich war, wenn die Aufwendungen für ein Studium höher lagen als die jeweiligen Einkünfte, das Einkommen also negativ war).