Werbungskosten für Studenten



  • So pauschal kann man das nicht sagen. Damit deine Aufwendungen für das Studium im Rahmen der Werbungskosten anerkannt werden, muss eine berufliche Veranlassung bestehen. Diese ist bei Fortbildungsstudiengängen oder berufsbegleitenden Studiengängen ohne weiteres zu bejahen.


    Bei einem Erststudium schaut es da schon anders aus, da musst du gut argumentieren. Wenn du auf einen Beruf hinstudierst, der nur mittels Staatsexamen zugänglich ist (z.B. Arzt, Jurist oder Lehrer) lässt sich eine berufliche Veranlassung jedoch begründen.


    Generell werden vom FA Aufwendungen für ein Erststudium nur im Rahmen der Sonderausgaben (Höchstgrenze vor Veranlagungszeitraum 2004 knapp über 900€) berücksichtigt. Seit 2004 gibt es für die FÄ eine neue Regelungen, die Aufwendungen für ein Erststudium jetzt abschließend den Sonderausgaben zuordnet, dafür wurde der Jahreshöchstbertrag dieser Sonderausgaben aber auf irgendwas zw. 2.000 und 3.000€ erhöht.


    Du kannst diese Aufwendungen für ein Erststudium jetzt also auch ohne Streit mit dem FA bis zu dieser Höhe geltend machen, anders als bei Werbungskosten ist aber kein Verlustvortrag möglich (was z.B. früher möglich war, wenn die Aufwendungen für ein Studium höher lagen als die jeweiligen Einkünfte, das Einkommen also negativ war).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi


    Zitat

    Du kannst diese Aufwendungen für ein Erststudium jetzt also auch ohne Streit mit dem FA bis zu dieser Höhe geltend machen, anders als bei Werbungskosten ist aber kein Verlustvortrag möglich (was z.B. früher möglich war, wenn die Aufwendungen für ein Studium höher lagen als die jeweiligen Einkünfte, das Einkommen also negativ war).


    Geht das 2005 wieder?


    MfG
    Benny

  • Zitat

    Original geschrieben von Benny0583
    Geht das 2005 wieder?


    Nein, außer die Vorschrift wurde mittlerweile gekippt. Es sind übrigens 4.000€ Obergrenze p.a.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nochmals auf die Frage bzgl. dem Notebook zurückzukommen:


    Was wäre wenn es eine Notebook von 2004 wäre und auf der Rechnung kein Namen angegeben wäre. Kann ich das dann als Werbungskosten geltend machen? Kann ich es dann nur noch auf 2 Jahre absetzen oder wie schauts aus?

  • Rechnung ohne Name = Kassenbon?


    Ne echte Rechnung ohne Name ist vielleicht doch seltsam. Bedenke, du kannst keinen Verlustvortrag für 2004 machen, d.h. der Laptop kommt zu den Sonderkosten. Ob dir das was bringt, musst Du selbst ausrechnen. Abgeschrieben würde er über 3 Jahre.


    MFG
    Benny

  • Beim Mediamarkt erhält man ja auch eine Rechnung ohne Namen! Ich dachte ein Notebook zählt als Werbungskosten, oder nicht?

  • Also nochmal:


    Erststudium normalerweise nicht als Werbungskosten absetzbar, es sei denn, berufliche Veranlagung kann nachgewiesen werden (mehr dazu im Thread).


    Kosten für das Erststudium können nur als Sonderausgaben angesetzt werden, d.h. es bringt in den meisten Fällen nichts.


    Die Mediamarkt-Quittung dürfte vom FA anerkannt werden.


    MfG
    Benny

  • Ihr könnt beim Kauf vom Mediamarkt auch eine ordentliche Rechnung mit Namen und Adresse haben. Einfach mal danach fragen. Wenn sie keine ordentliche Rechnung ausstellen, sollense ihr Zeug einfach behalten.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Ich hab was läuten hören, daß das Finanzamt Rechnungen ab 100 € netto nur noch mit Namen darauf anerkennt. Weiß jetzt aber nicht 100% sicher, ob das generell gilt oder nur bei der "Absetzung" der Umsatzsteuer.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Also sind Rechnungen ohne Angabe meines Namens nicht absetzbar? Kann ich mir gar nicht vorstellen. Und wieso kann ich bei einem Erststudium ein gekauftes Notebook nicht als Werbungskosten (auf 3 Jahre) absetzen?


    Hatte eigentlich vor mir eins zu holen und es dann jährlich abzusetzen. Wenn es dann 1500 Euro kostet, dann wären das pro Jahr ja 500 Euro. Und diese 500 Euro kann ich dann ja durch einen Nebenjob mehr verdienen, wenn ich meinen Freibetrag + Werbungskosten schon ausgereizt habe.


    Oder stimmt das so nicht?

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