Versuch doch mal die Fahrtkosten zur Arbeit etwas "großzügiger" zu berechnen. Ist zwar nicht ganz astrein, aber so genau kontrolliert das keiner, es sei denn du gibst utopische Zahlen an.........
Werbungskosten für Studenten
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Re: Werbungskosten für Studenten
ZitatOriginal geschrieben von benny bennz
hallo,Habe das Problem dieses jahr zu viel Geld verdient zu haben.
(Ja sowas gibt es auch...)
Damit ich mein Kindergeld nicht zurückzahlen muss darf ich maximal ca. 8200€ verdienen. Eigentlich sind es 7200 + 1000 Werbungspauschale. Habe aber jetzt aufgehörtrt zu arbeiten, doch noch 500€ Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen. So stehen dann wohl 8700€ auf meiner Lohnsteuerkarte. Darum muss ich 1600€ Werbungskosten glaubhaft angeben. 1200 krieg ich durch fahrtkosten zusammen. So fehlen noch 600€.
Haltet Ihr es für glaubhaft, wenn ich nun für 600€ Fachbücher meines Studienganges kaufe (natürlich über den TT-link bei amazon).
Und vor allem, was kann man sonst noch angeben (die zuständige Frau sagte nur ich soll alles angeben und sie sortiert dann), da ich so ja 1800€ spare, würde ich das Geld ja auch ruhig spenden, oder wegschmeissen können, wenn es nur anerkannt wird.
Für Ideen, aber am besten gesicherte Aussagen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
BennyDu hast grdsl. einen Freibetrag von 7188 Euro pro Jahr. Heranzuziehen ist aber nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern beispielsweise auch Versorgungsbezüge, BAföG oder Einküfnte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen für dein Sparbuch.
Die KiGe-Stelle gewährt dir automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1044 Euro. Du kannst also effektiv Einkünfte bis zu 8232€ pro Jahr haben, ohne den KiGe-Anpruch zu verlieren.
Natürlich steht es dir frei, der KiGe-Stelle höhere Werbungskosten nachzuweisen. Du musst diese dann aber in voller Höhe nachweisen. D.h. du kannst nicht sagen "Pauschbetrag 1044€ + nachgewiesene 600€ Literatur + nachgewiesene 1000€ Fahrkosten = 2644€ Werbungskosten", sondern du müsstest in diesem Falle Nachweise von 0 - 2644€ erbringen.
Du solltest deine Einkünfte mittels Werbungskosten aber schon deutlich unter
den Freibetrag drücken. Denn wird dir irgendetwas nicht so anerkannt wie du es durchgerechnet hast, langt im Extremfall 1€ über dem Freibetrag um den KiGe-Anspruch zu verlieren.-Computer/Drucker/Notebook etc. in den letzten 2 Jahren angeschafft?
-Kopierkarten als Nachweis für Kopierkosten vorhanden?
-StW-Beiträge?
-Lerngemeinschaft vorhanden?
-Wie oft hast du die Entfernungspauschale angesetzt? (Theorethisch könntest du ja jeden Tag in der Uni sein, Fahrten in den Semesterferien zwecks Bilbliotheksbesuch/Ausleihe/Hausarbeitenbearbeitung nicht vergessen)
- Evtl. ist ein "weiterer" Weg zur Uni günstig, da du beim "kürzeren" Weg ständig im Stau stecken würdest?
- Mach neben den Aufwendungen für dein Studium zusätzlich den Arbeitnehmerpauschbetrag für dein Arbeitsverhältnis geltend. -
erst einmal vielen Dank für die guten Tips,
booner Du schreibst:
"- Mach neben den Aufwendungen für dein Studium zusätzlich den Arbeitnehmerpauschbetrag für dein Arbeitsverhältnis geltend"
im Gegensatz zu
"Natürlich steht es dir frei, der KiGe-Stelle höhere Werbungskosten nachzuweisen. Du musst diese dann aber in voller Höhe nachweisen. D.h. du kannst nicht sagen "Pauschbetrag 1044€ + nachgewiesene 600€ Literatur + nachgewiesene 1000€ Fahrkosten = 2644€ Werbungskosten", sondern du müsstest in diesem Falle Nachweise von 0 - 2644€ erbringen."
Ich verstehe das erste Zitat so, dass ich zuerst den Pauschbetrag von 1044€ abziehen kann und dann noch mal meine Uni-Kosten.
Das zweite Zitat verstehe ich irgendwie gegensätzlich dazu :confused:Könntest Du das bitte noch mal kurz erklären?
Kannst Du noch mal schreiben woher Du Dein Wissen hast.Fakten zu meinem Kosten:
Job: nahezu keine WerbungskostenUni: 1200 Fahrtkosten
250 Bücher
230 Studienfahrt
300 Semestergebühren -
Zitat
Original geschrieben von benny bennz
erst einmal vielen Dank für die guten Tips,booner Du schreibst:
"- Mach neben den Aufwendungen für dein Studium zusätzlich den Arbeitnehmerpauschbetrag für dein Arbeitsverhältnis geltend"
im Gegensatz zu
"Natürlich steht es dir frei, der KiGe-Stelle höhere Werbungskosten nachzuweisen. Du musst diese dann aber in voller Höhe nachweisen. D.h. du kannst nicht sagen "Pauschbetrag 1044€ + nachgewiesene 600€ Literatur + nachgewiesene 1000€ Fahrkosten = 2644€ Werbungskosten", sondern du müsstest in diesem Falle Nachweise von 0 - 2644€ erbringen."
Ich verstehe das erste Zitat so, dass ich zuerst den Pauschbetrag von 1044€ abziehen kann und dann noch mal meine Uni-Kosten.
Das zweite Zitat verstehe ich irgendwie gegensätzlich dazu :confused:Könntest Du das bitte noch mal kurz erklären?
Kannst Du noch mal schreiben woher Du Dein Wissen hast.Fakten zu meinem Kosten:
Job: nahezu keine WerbungskostenUni: 1200 Fahrtkosten
250 Bücher
230 Studienfahrt
300 SemestergebührenDie Aufwendungen für dein Studium stehen im Zusammenhang mit zukünftigen Einkünften. Es sind also quasi vorab enstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit zukünftigen Einkünften.
Du kannst entweder pauschal die 1044€ geltend machen oder auch mehr, jedoch dann nur mit Nachweis in voller Höhe.
Weiterhin hast du Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Für dieses Beschäftigungsverhältnis kannst du den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1044€ beanspruchen (bzw. auch höhere Werbungskosten nachweisen).Alles nur IMHO. Im Zweifel ziehe einen StB zu Rate oder gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein.
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hi booner
sorry booner, noch eine letzte Frage:
Habe im Netz dieses Beispiel gefunden.
Es war aber leider keine nachvollziebare Quell angegeben.
Verstehe ich Dich richtig, dass Deine Meinung sich damit deckt?
Ein einfaches "JA" würde mir reichen.
Noch mal vielen DankEin Kind studiert im ganzen Kalenderjahr Chemie. Während der Semesterferien verdient es durch Jobs 8.750 €, wovon als Werbungskosten lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.044 € abgezogen werden kann. Es verbleiben Einkünfte von 7.706 €. Da der Grenzbetrag für das Jahr 2002 bei 7.188 € liegt, bestünde kein Anspruch auf Kindergeld.
Nun wird nachgewiesen, dass für Studiengebühren, Bücher und Fahrten zwischen der Wohnung und der Universität besondere Ausbildungskosten von 2.000 € aufgewendet wurden. Dieser Betrag ist ZUSÄTZLICH abzuziehen. Es ergeben sich 5.706 € (< 7.188€) verbleibende Einkünfte, weshalb für das ganze Jahr ein Kindergeldanspruch besteht.
Qzelle: http://spotlight.de/nzforen/job/m/job-1070437164-4293.html
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Hi Benny,
Ich gebe dir ein "JA"
Die Quelle sind die "Bestimmer" selbst:
http://www.arbeitsamt.de/hst/s…en/besausbk_beispiel.html
Und ja, genau diesen Sachverhalt habe ich gemeint.
Ich habe das bisher so anstandlos anerkannt bekommen. Ich kenne mich mit Steuerrecht nur oberflächlich aus, das geht in meinem Studium etwas unter...
Probleme gibts (vielleicht auch für dich) wieder, wenn die Aufwendungen für das Studium bei der ESt-Erklärung in der Anlage N als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden (um die Steuerlast zu drücken).
Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH wurden bei einem Studium nach Schulabschluss ( also "Ausbildung" und nicht "Fortbildung in einem ausgeübten Beruf") diese Aufwendungen nur als Sonderausgaben und damit gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur bis zu einem Betrag von 920 Euro berücksichtigt.
Viele Studenten haben aber deutlich höhere Aufwendungen.
In dieser Sache streite ich gerade mit meinem FA, mal schauen was bei raus kommt....
Gruss Nick
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Vielen Dank Booner
besonders für den Link, mit dem ich endlich was in der Hand / auf der Platte habeMir würden ja selbst die 920€ reichen...
Du bist mein persönlicher Held :top:
und ich schlage Dich hiermit offiziell zum Steuer TTler des Monats vor
Glaube, dass das die wenigsten Studenten wissen, und so ne ganze Menge
mehr Geld verdienen könnten -
Folgendes kann ich euch aus meinen Recherchen zu meiner Studienarbeit detaillieren:
Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden dir die 1044 € Werbungskostenpauschbetrag anerkannt.
Dazu kommen als Sonderausgaben 920 € die zusätzlich abgezogen werden können.
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Hallo miteinander,
ich hätte da auch mal ´ne Frage bzgl. Studium und Steuern.
Ich habe letztes Jahr bei der Post ca. 9000,-€ verdient und habe eine Abfindung in Höhe 11000,-€ erhalten, von dieser Abfindung habe ich Steuern in Höhe von 1200,-€ gezahlt. Damals meinte mein Chef ich könne dieses Geld in voller Höhe vom Finanzamt wiederholen.
Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung die ich versuche auszufüllen. Weiß einer von euch, oder besser noch hat einer von euch Studenten eine Abfindung erhalten und wie habt ihr dies bei eurer Erklärung ausgefüllt? Wäre für jeden Tipp euch sehr dankbar. Ich weiß zumindest das ich Anlage N ausfüllen muß.Was kann ich als Student alles so geltend machen, wie z.B. Kontoführungskosten, Spenden usw. usw.
Euch allen noch ein schönes Wochenende
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Du kannst als Student, sofern dein Sachbearbeiter im FA der aktuellen Rechtsprechung des BFH Folge leisten will, sämtliche Aufwendungen für dein Studium (also Fahrtkosten Zuhause-Uni, Literatur, Arbeitsmittel [Laptop,PC,Drucker,Patronen,Kopierkosten...], Studentenwerksbeiträge, etc.)
als vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit zukünftigen steuerbaren Einkünften geltend machen.
Allerdings musst du glaubhaft machen, sofern es sich bei dir um ein Erststudium handelt und du dich nicht in einem ausgeübten Beruf fortbildest (also Ausbildung und nicht Fortbildung), dass deine Bldungsmaßnahme beruflich bedingt ist und somit die Aufwendungen für diese Bildungsmaßnahme in einem hinreichend konketen Zusammenhang mit zukünftigen Einkünften stehen;)Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH wurden Ausbidlungskosten nur als Sonderausgaben und damit gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 920 Euro berücksichtigt.
Kontoführungsgebühren nimmt das FA bei Stundenten übrigens ungern, da diese meistens keine zahlen. Ganz blöd sind die ja auch nicht:p
Um was für eine Abfindung handelt es sich denn genau?
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