Werbungskosten für Studenten

  • Wirklich ?


    D.h. das bei der Berechnung des Kindergeldes abzugsfähige Beträge (KFZ-Versicherung, Kilometerpauschale, Vorsorgepauschale) NICHT berücksichtigt werden ?


    Wenn ja, : Warum ? ;)



    Schlieslich sind das Kosten die meinem Lebensunterhalt dienen, sprich "lebensnotwendig " sind- warum wird das in der Kindergelrechnung nicht berücksichtigt ?



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Habe jetzt die Information erhalten, dass der Zeitpunkt, bei dem ich Arbeitnehmer war, also vom 01.01.05 bis 19.03.05, nicht zu meinem Bruttolohnt miteinberechnet wird.


    Ich darf also pro Monat 8600 / 12 = 716 € verdienen, um das volle Kindergeld zu erhalten und steuerfrei zu sein!


    Kann mir das jemand von euch bestätigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Habe jetzt die Information erhalten, dass der Zeitpunkt, bei dem ich Arbeitnehmer war, also vom 01.01.05 bis 19.03.05, nicht zu meinem Bruttolohnt miteinberechnet wird.


    Ich darf also pro Monat 8600 / 12 = 716 € verdienen, um das volle Kindergeld zu erhalten und steuerfrei zu sein!


    Kann mir das jemand von euch bestätigen?


    Einkünfte/Bezüge werden nur in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem überhaupt die sontigen Anspruchsvoraussetzungen für KiG vorlagen. D.h., du bist über 18, dann werden nur Zeiträume berücksichtigt, in denen du dich in Ausbildung befunden hast.


    Analog sind dann aber für diese 3 Monate (Januar bis März 2005) auch die "Freibeträge" zu kürzen, du darfst also in 2005 nur noch Grenzbetrag/12*9 zzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag/12*9 (bzw. zzgl. in den KiG-relevanten zeiträumen getätigte nachgewiesene, höhere Werbungskosten) "verdienen".

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Es gibt Neuigkeiten:


    Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Aufwendungen für ein wirtschaftswissenschaftliches Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten zu beurteilen sein können, da ein direkter Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit des Studierenden als Diplom-Ökonom gegeben ist (Az.: 9 K 211/04). Quelle: WiWo Nr. 21/2005.


    Ich habe gestern meinen Steuerbescheid für 2004 erhalten.
    Hatte SÄMTLICHE Ausgaben für mein Studium (werden im Nov fertig sein) als Werbungskosten angegeben: Fahrtkosten, Studiengebühren, Bücherkosten, sogar ausgetauschte Hardware für meinen Rechner (über 500 EUR als Erhaltungsaufwand).


    Im Anschreiben des komprimierten ELSTER-Ausdrucks habe ich auf das BFH-Urteil hingewiesen und dass ich dieses Jahr fertig sein werde. Sonst, entsprechend den ELSTER-Anforderungen, keinerlei Nachweise hinzugefügt.


    Was soll ich sagen? Es wurde ALLES anerkannt und als Verlustvortrag festgesetzt. :D :top:


    Zu dumm, dass ich von diesem BFH-Urteil erst dieses Jahr erfahren habe. :(


  • Und das war definitiv Veranlagungszeitraum 2004? Und ein Erststudium, das nicht berufsbegleitenden erfolgt? Dann Glückwunsch!


    Ich habe letzte Woche meinen Bescheid bekommen, trotz üppiger Nachweise und anderthalbseitiger Begründung wurden sämtliche als im Voraus entstandene Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen für mein Studium "wegen gesetzlicher Neuregelung" in die Sonderausgaben gedrückt :flop:


    Bei einem Jurastudium denke ich sollte die berufliche Veranlassung offensichtlich sein.


    Leider habe ich momentan soviel um die Ohren dass ich gar keine Lust habe den Pappnasen zu widersprechen :(


    Wahrscheinlich hatte dein Beamter Schlaf nachzuholen :p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Wieviel darf ich denn genau 2004 verdienen, um keine Steuern bzw. das Kindergeld zu bekommen? Das sind doch 7680 Euro + 920 Euro Werbungskosten = 8600 Euro. Oder darf ich brutto nur 7680 Euro verdienen?


    Also muß man dann, wenn man keine Steuern zahlen will (aufgrund der Einkommenshöhe) eine Steuererklärung machen/abgeben und kriegt dann das Geld wieder?


    Darf ich hier mal ne kurze OT Frage anhängen:
    Wenn ich mehr als einen 400 € Job machen will: Wo muß ich mich sonst noch anmelden/melden? Rentenversicherung? Sozialversicherung? Krankenkasse? Kirchensteuer? An wen zahlt man was? Was kommt da außer, dass man keine Steuern an den Staat zahlt, noch auf einen zu?
    Möchte zum ersten Mal "richtig" arbeiten und habe 0 Ahnung. :confused:

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Und das war definitiv Veranlagungszeitraum 2004? Und ein Erststudium, das nicht berufsbegleitenden erfolgt? Dann Glückwunsch!


    (...)


    Wahrscheinlich hatte dein Beamter Schlaf nachzuholen :p


    Zu Abs.1: ja, ja und danke! ;)


    Ich hatte ihn im Frühjahr zu dieser Problematik mal angerufen und da war ihm dieses BFH-Urteil absolut unbekannt. Also, gehe ich mal davon aus, dass er sich jetzt doch irgendwie schlau gemacht haben muß!?

  • So,


    ich habe mir jetzt mal die Formular für die Einkommensteuererklärung heruntergeladen.


    Ich bin Student im dritten Semester, Erststudium. Ich studiere nicht zum Spaß, sondern um später auch den Beruf des Ingenieurs auszuüben.


    Wie gehe ich nun in der Steuererklärung vor, die ganzen Studienkosten als Werbungskosten anzusetzen und den Verlust festzustellen, so dass ich einen Verlustvortrag erreiche.


    Antworten sind herzlich willkommen...

  • Zur Info:



    MfG
    Benny

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