ZitatOriginal geschrieben von seby
Hallo,
nochmal zu dem Ursprungsposter:
Man kann auch die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten absetzen. Setzt sich dann glaub ich genau so zusammen wie die Kosten zur Uni. Und wenn man mit seinen Leuten ein- oder zweimal die Woche lernt und sich mit den Orten abwechselt, kann da auch schon mal was zusammenkommen.
Gruß
Seby
Nein, Fahrten zu Lerngemeinscahften sind wie Reisekosten anzusetzen...