Werbungskosten für Studenten

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Hallo,


    nochmal zu dem Ursprungsposter:
    Man kann auch die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten absetzen. Setzt sich dann glaub ich genau so zusammen wie die Kosten zur Uni. Und wenn man mit seinen Leuten ein- oder zweimal die Woche lernt und sich mit den Orten abwechselt, kann da auch schon mal was zusammenkommen.


    Gruß
    Seby


    Nein, Fahrten zu Lerngemeinscahften sind wie Reisekosten anzusetzen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also unsere Dozenten sagen uns immer, daß wir die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten absetzen können. Ich glaub denen einfach mal :cool:


    Seby

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Also unsere Dozenten sagen uns immer, daß wir die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten absetzen können. Ich glaub denen einfach mal :cool:


    Seby


    Ich habe auch nicht gesagt, dass die Fahrten zu Lerngemeinschaften aus den Werbungskosten herausfallen.


    Sie werden lediglich innerhalb der Werbungskosten den Reisekosten zugeordnet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von ToaStarr
    In meinem Betrieb checken die das ab und zu mal nicht mit dem Studentenstatus...


    Das hab ich dann wiederum nicht kapiert...
    Wenn de als Student "arbeitest" musst dann normalerweise einfach gar keine Steuern zahlen...!? Egal wie hoch die Einkünfte sind? (Unabhängig von den 7000-ungrad)


    Und wie sieht das aus mit der Steuergrenze!?
    Also nicht zwecks Kindergeld, sonder allgemein. Wieviel darf ich verdiuenen, damit ich meine gezahlten Steuern wieder komplett zurückgekomme!?


    MfG
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!


  • IIRC beträgt der auf dem Existenzminimum beruhende steuerliche Grundfreibetrag in 2003 7.426 Euro für Alleinstehende und 14.853 Euro für Ehepaare.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich habe auch nicht gesagt, dass die Fahrten zu Lerngemeinschaften aus den Werbungskosten herausfallen.


    Sie werden lediglich innerhalb der Werbungskosten den Reisekosten zugeordnet.


    Okay, sorry, dann hab ich dich mißverstanden.


    Dann dürfte das Problem für den OP ja aus der Welt sein... :D


    Seby

  • Habe eine Frage bzgl. den Werbungskosten: Mein Studium fängt offiziell am 01.03.05 an, die Vorlesungen am 21.03.05.


    Kann ich das Notebook dann jetzt schon kaufen und es absetzen? Soweit ich weiss muss man es ja auf 3 Jahre absetzen!


    Wie würde es aussehen, wenn ich ein gebrauchtes Notebook z.B. in Ebay ersteigere mit Rechnung von letztem Jahr? Wie kann ich das dann absetzen?

  • Wie Du schon sagst, wird ein PC über drei Jahre abgesetzt, darum könntest Du ihn auch jetzt schon kaufen.


    Beim Beleg muss recht kleinlich auf alles geachtet werden.
    Mit einer Rechnung auf einen anderen Namen hast Du wohl keine Chance.
    Auch kannst Du Dir natürlich keine Quittung von einer Privatperson ausstellen lassen.

  • Hi,
    mal eine Frage nicht ganz btt:


    Sind die Gebühren für Langzeitstudenten auch als Werbekosten absetzbar?


    Vielleicht weiß ja einer was dazu...


    Danke und Gruß
    cm

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!