Werbungskosten für Studenten

  • Hallo booner
    die Abfindung habe ich von der Deutschen Post AG erhalten, dafür das ich mein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt habe.
    Ich bin ubrigens 31 und muß u.a. Kontoführungsgebühren und Krankenversicherung in Höhe 120,-€ monatlich zahlen.

  • Gleich noch mal ne andere Frage an die Spezialisten:


    Januar bis Mai: Zivildienst
    Juni bis September: angestellt in Vollzeit
    Oktober bis Dezember: in Ausbildung


    Während des Zivildiensts gibts klar kein Kindergeld, bei der Vollzeitanstellung bedingt durch relativ hohe Einkünfte ebenfalls nicht. Bleiben aber noch 3 Monate der Unsicherheit.


    So heißt es, daß das Einkommen 7188 Euro nicht überschreiten darf (plus sonstige Werbekosten).


    Aber: Gelten für mich jetzt auch 7188 Euro oder lediglich 7/12 davon (Zeit nach ZD)? Wie läuft das dann mit weiteren Pauschalen?


    Ehrlich gesagt möchte ich auf drei Monate Kindergeld nur ungern verzichten. Und Werbungskosten hätte ich auch ne ganze Stange (Umzug, doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, Bewerbungskosten, etc.), aber falls nicht ausreichend würde ich eine Anschaffung vorziehen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Kindergeld


    Hallo, ich habe gerade ueber versch. Suchmaschienen dieses Forum gefunden und hoffe jemand kann mir etwas zu meinem "Problem" sagen.


    Folgendes:


    Ich bin Student und haette 2003 max. 7188 € verdienen duerfen, damit meine Eltern Kindergeld bekommen.


    Ich habe 2003 aber (durch Urlaubsgeld, Lohnerhoehung und Lohnnachzahlungen) 7369,35 € verdient. Ich liege somit also ueber dem oben genannten Betrag.


    Jetzt gibt es noch diese Werbungspauschale in Hoehe von ca. 1044 € (Ist dieser Betrag korrekt?). Wuerde man diese auf die 7188 € addieren, kaeme ein betrag von 8232 € heraus.


    Unter diesen 8232 € wuerde ich mit meinem Verdienst 2003 (7369,35 €) liegen.


    Jetzt meine Fragen:


    Muss ich irgendwelche Formulare ausfuellen/anfordern, Quittungen einreichen oder nachweisen wann ich mit meinem Auto zur Arbeit oder zur Uni gefahren bin?


    Mein Vater arbeitet bei der Stadt Bochum. Soweit ich weiss laeuft es da mit dem Kindergeld etwas anders (Kommt glaube ich vom Arbeitgeber im Gegensatz zu anderen? Wollte meinem Vater die gute Nachricht von einer evtl. Streichung des Kindergeldes noch nicht ueberbringen...). Hat dies irgendwelche Auswirkungen? Habe ich trotzdem die Werbungspauschale? Wo muss ich diese erwaehene/angeben oder "laeuft" das alles von ganz alleine und das Kindergeld kommt einfach weiter?


    Ich danke allen Leuten herzlichst im vorraus... :D


    -Benjamin

  • Re: Kindergeld


    Zitat

    Original geschrieben von ToaStarr
    Ich bin Student und haette 2003 max. 7188 € verdienen duerfen, damit meine Eltern Kindergeld bekommen.
    Ich habe 2003 aber (durch Urlaubsgeld, Lohnerhoehung und Lohnnachzahlungen) 7369,35 € verdient. Ich liege somit also ueber dem oben genannten Betrag.

    Nicht vergessen, auch Zinsen und sonstige Einnahmen zu berücksichtigen.


    Zitat

    Jetzt gibt es noch diese Werbungspauschale in Hoehe von ca. 1044 € (Ist dieser Betrag korrekt?). Wuerde man diese auf die 7188 € addieren, kaeme ein betrag von 8232 € heraus.
    Unter diesen 8232 € wuerde ich mit meinem Verdienst 2003 (7369,35 €) liegen.

    Ja, und damit hättest du Anspruch auf Kindergeld.


    Zitat

    Jetzt meine Fragen:
    Muss ich irgendwelche Formulare ausfuellen/anfordern, Quittungen einreichen oder nachweisen wann ich mit meinem Auto zur Arbeit oder zur Uni gefahren bin?

    Erst mal ne Gegenfrage: Machst du ne Steuererklärung für 2003?


    Zitat

    Mein Vater arbeitet bei der Stadt Bochum. Soweit ich weiss laeuft es da mit dem Kindergeld etwas anders (Kommt glaube ich vom Arbeitgeber im Gegensatz zu anderen? Wollte meinem Vater die gute Nachricht von einer evtl. Streichung des Kindergeldes noch nicht ueberbringen...). Hat dies irgendwelche Auswirkungen? Habe ich trotzdem die Werbungspauschale? Wo muss ich diese erwaehene/angeben oder "laeuft" das alles von ganz alleine und das Kindergeld kommt einfach weiter?

    Wenn du nichts tust, dürfte es das Kindergeld automatisch weiter geben. Möglicherweise kommst du aber in ein bestimmtes Alter oder irgendwer prüft deinen Fall und dann mußt du ggf. zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurückzahlen! Im öffentlichen Dienst wird dadurch auch der Ortszuschlag geringer, da mit einem Kind weniger gerechnet wird.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Nicht vergessen, auch Zinsen und sonstige Einnahmen zu berücksichtigen.


    Nein, habe ich nicht. Nur meinen Lohn.


    Zitat

    Ja, und damit hättest du Anspruch auf Kindergeld.


    Das hoert sich ja schon mal ganz gut an, denn sonst muesste ich (meine Eltern) das Geld von 2003 wohl zurueckzahlen. :)


    Zitat

    Erst mal ne Gegenfrage: Machst du ne Steuererklärung für 2003?


    Ja, hatte ich vor um 59,77 € Lohnsteuer und 5,36 € Kirchensteuer zurueckzubekommen. In meinem Betrieb checken die das ab und zu mal nicht mit dem Studentenstatus... :top:


    Zitat

    Wenn du nichts tust, dürfte es das Kindergeld automatisch weiter geben. -> Möglicherweise kommst du aber in ein bestimmtes Alter oder irgendwer prüft deinen Fall und dann mußt du ggf. zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurückzahlen! Im öffentlichen Dienst wird dadurch auch der Ortszuschlag geringer, da mit einem Kind weniger gerechnet wird.


    Den Teil hinter dem Pfeil verstehe ich nicht. Wenn ich Anspruch drauf habe (mit Pauschale), warum sollte es dann irgendwann jemand zurueckfodern? Uebrigens bin ich 23 (und habe Zivildienst gemacht).


    Vielen Dank schon mal, aber die Frage mit dem oeffentlichen Dienst meines Vaters ist fuer mich noch nicht so ganz beantwortet. Meine grundsaetzliche Frage ist: KOENNTE ES IN MEINEM (OBEN UND HIER) BESCHRIEBENEN FALL ERNSTHAFTE/GERECHTFERTIGTE PROBLEME GEBEN?


    Nochmals vielen Dank...


    -Benjamin

  • Also, der Arbeitnehmerpauschbertrag i.H.v. momentan 1044 Euro wird von der Familienkasse automatisch von der Summe der Einkünfte und Bezüge abgezogen.


    Da in deinem Fall die Summe der Einkünfte und Bezüge 7369,50€ beträgt ( übrigens, dazu zählen sämtliche Einkunftsarten, etwa auch BAföG, alle Arten von Rentenbezügen in ihrer vollen Höhe [und nicht nur wie steuerrechtlich mit ihrem Ertragsanteil], sämtliche Einnahmen aus Kapitalvermögen [Zinseinnahmen seit 2002 auch im Rahmen des Sparerfreibetrages], ich hoffe du hast da nichts übersehen), du also nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages bei 6325,35€ und somit unterhalb des Freibetrages von für 2003 7188€ liegst, sollte die Familienkasse eigentlich nicht tätig werden.


    Wann hast du deinen ZD gemacht, auch in 2003?


    Da du aber eine Est-Erklärung für 2003 abgibst, kann es sein, dass das FA die Familienkasse mit einer Kontrollmitteilung über deine Einkünfte informiert.


    In diesem Fall bekommst du dann im Frühjahr eine Art Fragebogen des Arbeitsamtes, in dem du deine Einkünfte und Bezüge darlegen sollst.
    Das tust du dann auch und verweist vorsichtshalber auf den Arbeitnehmerpauschbetrag (bzw. machst höhere Werbungskosten geltend).


    Grundsätzlich haben deine Eltern eine Informationspflicht ggü. der Familienkasse über die Höhe deiner Einkünfte und Bezüge. D.h., deine Eltern müssten dem Arbeitsamt mitteilen, sobald deine Einkünfte und Bezüge die "kritische" Grenze überschreiten. Das tun si eaber in deinem Fall nicht, da du nach Abzug des Pauschbetrages unter den 7188€ liegst.


    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, setze jetzt ein Schreiben an die Familienkasse auf, lege deine Einkünfte und Bezüge für 2003 dar, mache den Arbeitnehmerpauschbetrag geltend, und gut ist.
    Nicht vergessen: Absender und Unterezeichnende ist deine Mutter/ dein Vater, das sie/er das KiGe bezieht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Danke!


    Aber laeuft es denn in meinem Fall (vater im oeffentlichen Dienst) ueber das Arbeitsamt bzw. die Kindergeldkasse/Familienkasse?


    -Benjamin

  • Zitat

    Original geschrieben von ToaStarr
    Danke!


    Aber laeuft es denn in meinem Fall (vater im oeffentlichen Dienst) ueber das Arbeitsamt bzw. die Kindergeldkasse/Familienkasse?


    -Benjamin


    Ist dein Vater Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst?


    Für Beamte weiß ich es nicht 100%ig, allerdings sollte da ein Blick auf den Kontoauszug helfen.


    § 7 BKGG sagt dazu Folgendes:



    (1) Die Bundesanstalt für Arbeit (Bundesanstalt) führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durch.


    (2) Die Bundesanstalt führt bei der Durchführung dieses Gesetzes die Bezeichnung "Familienkasse".



    Ich kann im BKGG keine Sonderregelung für Beamte oder Angestellte im öfftl. Dienst finden....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • O.K.! Ich danke euch vielmals fuer eure Informationen und vor allem dafuer, das ihr mich beruhigt habt. :top:


    Den Rest schaffe ich wohl nun alleine... ;)


    -Benjamin


    P.S.: Wenn noch Fragen auftauchen, dann komme ich zurueck. Das Forum ist schon in meinen LINKS... :eek:

  • Hallo,


    nochmal zu dem Ursprungsposter:
    Man kann auch die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten absetzen. Setzt sich dann glaub ich genau so zusammen wie die Kosten zur Uni. Und wenn man mit seinen Leuten ein- oder zweimal die Woche lernt und sich mit den Orten abwechselt, kann da auch schon mal was zusammenkommen.


    Gruß
    Seby

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