Das es für die Volljährigkeit nicht direkt von Belang ist ob man Alkohol kaufen darf oder nicht wurde nun doch oben schon mehr oder weniger abschließend geklärt.
auf dieser Seite:
http://www.uni-greifswald.de/~ls3/justr/justr_lektion2.htm
steht das zivilrechtliche Volljährigkeitsalter einiger europäischer Länder (Tabelle weiter unten) und es gibt keine Unterschied zwischen Mann und Frau.
So, genug off topic von mir, ich geh schlafen:D.