Beamtenbeleidigung - was nun?

  • Das Problem ist, es steht nicht Aussage gegen Aussage, sondern Aussage gegen Einlassung, nämlich die Aussage des Zeugen (= des Polizisten) gegen deine Einlassung (= des Angeklagten).


    Der Zeuge, der vor Gericht eine Aussage macht, macht sich strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt.
    Der Angeklagte kann sich zum Vorwurf äußern oder schweigen, er darf zu seiner Verteidigung auch lügen.


    Je nachdem ,wie das Gericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen einschätzt, hat der Angeklagte in diesem Fall die schlechteren Karten. Das Gericht sieht das normalerweise so:
    Warum sollte der Zeuge lügen, wenn er sich dadurch strafbar machen würde und noch dazu keinen Vorteil davon hat?
    Der Angeklagte dagegen macht sich nicht strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt oder die Wahrheit verschweigt, er erhofft sich zudem einen Vorteil davon.


    Sofern also keine konkreten Anhaltspunkte für die Unglaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, wird dessen Aussage wohl als wahr gewertet.


    Übrigens gibt es den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" nicht. Juristisch ist es eine Beleidigung nach § 185 StGB wie bei anderen Person auch. Der Unterschied ist, dass die Beleidigung eines Beamten auch vom Dienstherrn zur Anzeige gebracht werden kann, auch wenn der Beleidigte selbst keinen Strafantrag stellt.
    Dass Gerichte dazu neigen, Beleidigungen von Beamten mit höherem Strafmaß zu ahnden als bei Privatpersonen, steht auf einem anderen Blatt, eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür allerdings nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Der Angeklagte kann sich zum Vorwurf äußern oder schweigen, er darf zu seiner Verteidigung auch lügen.


    gelogen werden darf schon mal gar nicht, weder vor gericht noch woanders

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    gelogen werden darf schon mal gar nicht, weder vor gericht noch woanders


    ???


    Kein Angeklagter muss sich selbst in die Bredouille bringen, daher kann er nicht dazu gezwungen werden, die Wahrheit zu sagen. Dein Einwand ist vollkommen unbegründet und aus der Hüfte abgeschossen - was willst Du damit bewirken / aussagen?
    Zudem ist er noch falsch - ich darf im tägl. Leben selbstverständlich lügen, sooft ich das möchte, solange dadurch keine Straftatbestände erfüllt werden. Im Gegenteil, manchmal ist Lügen ja sogar von allen beteiligten erwünscht - also ist Deine Aussage nicht nur rational, sondern auch emotional Quark.


    Sorry, aber wenn jemand einen einwandfreien, langen Post schreibt und dann jemand anders eine solch unqualifizierte Bemerkung hinschmiert, werd ich ärgerlich.

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    – Edward V Berard

  • nunja, aber steht ein Angeklagter denn nicht auch unter Eid?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    nunja, aber steht ein Angeklagter denn nicht auch unter Eid?


    kurz und knapp .... NEIN !

  • Zitat

    Original geschrieben von Bnet
    Natürlich.


    -T.


    Nein, siehe das Post unter Dir. Der Angeklagte steht nie unter Wahrheitspflicht!

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  • Hallo,


    warum wird mensch hier angegriffen wenn er die Möglichkeit in Betrcht zieht dass auch Polizisten Lügen? Haben sie mit ihrer Uniform, ihrer Dienstwaffe und ihren Ausweis die Unfehlbarkeit?


    Die Berufsgruppe der Polizisten als besser/gerechtigkeitsbewusster als andere Berufsgruppen hinzustellen halte ich auch für sehr riskant.


    Und dass es auch bei der Polizei MitarbeiterInnen gibt welche dich "in die Pfanne hauen" wollen sollte auch jeden, denkenden, Menschen klar sein. Es reicht doch oft dass du die falsche Kleidung, den falschen Haarschnitt oder die falsche Hautfarbe hast.


    Polizisten sind Menschen. Und diese sind leider nicht unfehlbar, und setzen manchmal persönliche Gefühle über das geltende Recht.


    Ein Bekannter hat es m.E. mal ziemlich auf den Punkt gebracht.


    "Polizisten sind arme Schweine"


    Arm, weil sie sich täglich mit Verbrechern rumschlagen müssen, all zu oft einen sehr undankbaren Job haben und die ersten Jahre nicht sonderlich gut entlohnt werden. Aber leider auch viel zu oft Schweine [keine Verallgemeinerung oder Kollektivbeschuldigung].


    MfG, Snem.


    P.S.: Du solltest vor Gericht auf jeden Fall bei der Wahrheit bleiben, egal was war.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Im Gegensatz zu seinem Verteidiger übrigens. ;)


    Wie wird das denn dann gehandhabt?


    Richter: "Herr Angeklagter, haben Sie die alte Dame überfallen?"
    Angeklagter, mit dreckigem Grinsen: "Nöööö..."
    Richter: "Herr Verteidiger, hat der Angeklagte die Tat begangen?"
    Verteidiger: "'Türlich!"


    Oder ist es eher so, dass der Verteidiger solche Fragen nicht gefragt werden darf?

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