Beamtenbeleidigung - was nun?

  • Moin moin,


    hatte ja von meinem Vorfall mit der Polizei berichtet. Jedenfalls wurde es zur Anzeige gebracht.


    Mir wird jedenfalls vorgeworfen den Beamten den Mittelfinger gezeigt zu haben.
    Was passiert nun wenn die Sache vor Gericht kommt. Denke mal ich würde dann eine Geldstrafe zahlen dürfen. ( Davon abgesehen, dass ich es nicht gemacht habe)
    Gilt man dann als Vorgestraft und gibt es einen Eintrag?

    Dennis Thomsen

  • nein gibt es nicht
    erst ab 90 Tagessätzeb


    Anscheinend hast du dann wohl tatsächlich den Mittgelfinger gezeigt :flop:
    sonst würdest du hier nicht schreiben, dass du eine Geldstrafe zahlen musst...

    Viele Grüße
    Martin

  • Wenn die Strafe unter einem bestimmten Tagessatz (warens 30 ? :confused: [edit] anscheinend erst ab 90[/edit]) bleibt, giltst du nicht als vorbestraft!
    Am besten mal deinen Rechtsanwalt konsultieren.



    Gruß,
    Sebi

  • Vielleicht ein wenig dumm ausgedrückt. Sollte ich mal editieren.


    Ich habe halt nur im Gefühl, dass den Polizisten mehr geglaubt wird. Meine Freunde sagen jedenfalls auch, dass es nicht so war.

    Dennis Thomsen

  • Habe den ersten Thread nicht gelesen, aber wieviele Freunde hast Du als Zeugen? Sind die alle volljährig? Waren die Polizisten zu zweit oder mehr? Oder einer allein?

  • Zwei Polizisten und eine Praktikantin. Desegen dachte ich auch, wollten die sich wichtig machen.
    Meine Freunde jedenfalls sind alle volljährig.
    Ich sehe der Sache aber gelassen entgegen.

    Dennis Thomsen

  • Aha. Da wirst Du keine Chance haben. Es kann sogar einfacher sein, es vor der/dem Richterin/er zuzugeben, echte Reue zu zeigen und Dich vor allen im Gerichtssaal lautstark bei den/dem Beamten zu entschuldigen. Evtl. vorher üben. Vor Gericht ist man nämlich immer etwas aufgeregt... Mit Glück kommst Du straffrei, bzw. sehr geringer Strafe davon, wenn Du vorher nie auffällig warst und punktemäßig clean bist. Eine nicht begangene Tat glaubhaft zuzugeben und sich glaubhaft zu entschuldigen ist nicht ganz einfach, daher das Üben...;)

  • Oje, der Bullerei glaubt man ja bekanntlich mehr. Davon abgesehen, wer sollte schon so doof sein und der Trachtengruppe den "Stinkefinger" zeigen? Ist doch wohl klar was da am Ende bei rumkommt. Werde das Gefühl nicht los, als ob diese Trachten....... nen absoluten Freifahrtschein in der Tasche haben. :mad:


    Na dann wünsche ich Dir mal viel Erfolg!

    Die Welt ist krank!!! Helft Ihr! :)

  • Ja aber der Bulle muss die Tat doch erstmal beweisen. Und dann steht es Aussage gegen Aussage. Und da im Zweifelsfall für den Angeklagten solltest du eigentlich frei gehen.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Das hoffe ich auch.


    Naja mal erstmal abwarten. Ich frage mich halt nur, ob es nicht wichtigere Sachen auf der Welt gibt um die sich die Beamten kümmern sollten.

    Dennis Thomsen

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