Beamtenbeleidigung - was nun?

  • ...Die Aussage verweigern kann jeder Angeklagte und Angehörige des Angeklagten. Auch ein Verteidiger muss sich zu der Sache nicht äussern.


    Die Unwahrheit darf (theoretisch) auch ein Angeklagter nicht "verkünden", kann (muss aber nicht) deswegen wegen Falschaussage belangt werden.



    Stefan




  • *ROFLMAO*



    Genial... :D


    Aber ich würde vor Gericht auch die Wahrheit sagen, egal ob da einer oder hundert mir gegenüber stehen.


    Ich geb was zu was ich nicht getan hab, nene. Wo kämen wir da hin?

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Der Anwalt wird ja nicht als Zeuge befragt werden, ansonsten ist die Rolle des Strafverteidigers und seine eigene Schwelle zur Strafbarkeit ein schwieriges und problematisches Thema ;)


    Der Angeklagte darf tatsächlich die Unwahrheit sagen, ohne sich dadurch strafbar zu machen (macht das Strafmaß aber schlimmer :p ). Es gibt aber auch da Grenzen in der Hinsicht, dass er beispielsweise keine andere Person bezichtigen darf, das wäre dann eine strafbare Falsche Verdächtigung! ;)

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