...Die Aussage verweigern kann jeder Angeklagte und Angehörige des Angeklagten. Auch ein Verteidiger muss sich zu der Sache nicht äussern.
Die Unwahrheit darf (theoretisch) auch ein Angeklagter nicht "verkünden", kann (muss aber nicht) deswegen wegen Falschaussage belangt werden.
Stefan