ZitatOriginal geschrieben von Tobbi
... wenn dein kumpel unschuldig ist ...
Daß der Kumpel eben nicht unschuldig ist, schreibt Thorsten doch schon im Eröffnungsposting:
ZitatOriginal geschrieben von Thorsten
ich hatte einem guten Kumpel meinen Wagen geliehen, er fuhr damit abends gegen 22h30 auf einer breiten Hauptstrasse. laut seiner Aussage mit 70km/h.
Allerdings waren 50km/h erlaubt.
Die Frage geht doch nur noch darum, ob es 70 km/h waren oder sogar noch mehr. Das ist eine Frage, die, wie bereits mehrfach gesagt, nur ein Gutachter endgültig beantworten kann. Und bei der Schadenshöhe würde ich nicht unbedingt 300€ sparen wollen.
Aber es bleibt ja nicht bei den Kosten für den Gutachter. Dazu kämen im Falle einer Klage ja noch Gerichtskosten und vor allem die Honorare der beiden Anwälte. Laß Dir von Deinem Anwalt doch mal grob auflisten, was da zusammenkommen kann - sind meist recht eindrucksvolle Beträge, wenn man sie mit der Streitsumme vergleicht. Diese Kosten werden vom Gericht dann auf beide Parteien aufgeteilt. In welchem Verhältnis dies passiert hängt auch wieder ganz entscheidend von der Geschwindigkeit Deines Kumpels ab, die per Gutachten ermittelt werden muß. Wenn da am Ende wirklich 90 km/h rauskommen sollten, wird er mit 1/3 Mitschuld wohl nicht hinkommen.
Ob es sich lohnt, das Risiko eines Verfahrens auf sich zu nehmen, kann Dir auch am besten Dein Anwalt sagen. Wenn Du eine Rechtschutz-Versicherung hast, könnte sich das rechnen.