Grundlagen der Gesetzgebung

  • Hallo!


    Kan mir jemand auf die Schnelle eine Quelle (am besten eine Monographie) empfehlen, in der erklärt wird, was es mit Gesetzen, Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen auf sich hat. IIRC muß eins noch in nationales Recht umgesetzt werden, das andere hat sofort Gültigkeit.
    Und Gesetze müssen vom B.rat beschlossen werden, Verordnungen können einfach so erlassen werden?!?


    MfG & TIA
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Grundlagen der Gesetzgebung


    Gesetzte können nur von den in der Verfassung bestimmten Staatsorganen erlassen werden.


    Rechtsverordnungen werden von der Exekutive auf Basis besonderer Rechte erlassen.
    Ein Beispiel ist das BayEUG, das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz.


    EU-Verordnungen gelten in allen EU Mitgliedsstaaten und
    EU-Richtlinien sind eben Richtlinien (;)), nach denen das nationale Recht verändert werden muss.


    Daneben gibt es noch Satzungen, erlassen durch Körperschaften öffenlichen Rechts, und das Richterrecht. Letzteres schafft zwar keine Rechtsnormen aber dort greift, wo die die bestehenden Normen ungenau sind.


    btw: was ist "TIA"?


    Grüße,
    Florian

  • Wenn du schon eine kleine juristische Vorbildung oder Interesse an dem Thema hast, kann ich die folgende Monographie wärmstens (jedem Staatsbürger im allgemeinen, und dir im speziellen) im Hinblick auf deine Fragen empfehlen ;) --> Jörn Ipsen (2000), Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht, Luchterhand-Verlag, ISBN 3-472-04507-8

  • Re: Re: Grundlagen der Gesetzgebung


    Zitat

    Original geschrieben von Florian

    btw: was ist "TIA"?


    Grüße,
    Florian


    Damit ist thanks in advance gemeint ---> Danke im voraus


    bimmelbommel: Ich kann mich nur der Empfehlung von Andi anschließen - in diesem (Standard-)Werk werden alle deine Fragen sehr gut beantwortet.

  • Danke Euch allen.


    Ich hab' noch Stober: Allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht hier liegen, da ist auch einiges zur EU drin. Arndt/Rudolf: Öffentliches Recht habe ich mir gerade besorgt. Den Ipsen werde ich mir morgen mal reinziehen.


    Eigentlich müsste das ja zur Allgemeinbildung gehören... :( Gut, dass mir nichts peinlich ist :D.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • So, ich habe mir mal Ipsen (2003): Staatsrecht I besorgt. Kann man wirklich gut lesen. Steht auch so einiges drin, was man als Nicht-Jurist brauchen kann (=Allgemeinbildung), z.B GG, EU, Gesetzgebungskompetenz. Wer sich also für diese Materie interessiert ohne zuweit einsteigen zu wollen, dem sei dieses Buch empfohlen.
    Vielen Dank nochmal für den Tip.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Ähnlich gut, aber viel breiter gestaffelt, so nach dem Motto "Erklär mir den Aufbau Deutschlands":


    Staatsbürgertaschenbuch von Model und Creifelds, C.h.Beck Verlag


    Hier der Amazon-Link.


    gruss,
    altobelli

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