Rechtliche Frage zum Kauf eines Handys vor Senkung des Preises

  • Tag.
    Habe mir das Motorola V525 bei der netten Firma Teltex per Internet für den Preis von ca 250 Euro vor anderthalb Wochen bestellt.Die Bestellbestätigung habe ich erhalten,mit Versand und allem so 255€.
    Eben habe ich aber entdeckt,dass der Anbieter teltex nun 299!!!€ verlangt.Zählt dies nun für meine Bestellung?In diesem Fall darf ich doch vom Kaufvertrag sofort zurücktreten,oder? Danke im Voraus.
    Maximilian T.

  • Hi


    die Preiserhöhung kann dir egal sein.
    Es zählt der Preis bei Vertragsabschluss, also ~255€, so wie es auf deiner AB steht.


    Falls die sich querstellen, sollte ein Rücktritt ohne weiteres möglich sein (IMHO).

  • Klar, volles rückgaberecht. Allerdings sollte das Gerät dann nicht gebraucht werden.
    Da gibt es die 7 oder 14 Tage frist.
    Selbst bei meiner Vertragsvedrlängerung die ich das letzte mal Online durchführte hatte ich die möglichkeit von dem gleichzeitigem Mobiltelefon kauf zurückzutreten, das bedeutete auch das der Vertrag dann nicht zustande gekommen wäre.


    mfg Dan

    Das Universum ist ein phantastischer Ort, ich würde nirgendwo anders leben wollen!

  • Richtig. Laut "Fernabsatz-Gesetz" - ich glaube so heißt das Dingen - sind bei Versandkaufangeboten 14 Tage Rückgaberecht vorgesehen.


    Natürlich muß das Handy unbenutzt sein. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Tille99
    Richtig. Laut "Fernabsatz-Gesetz" - ich glaube so heißt das Dingen - sind bei Versandkaufangeboten 14 Tage Rückgaberecht vorgesehen.


    Ähm nein, dass Fernabsatzsgesetz gibt es so nicht mehr, die Regelungen sind mittlerweile im BGB verankert.


    Aber das trifft ja auch nicht den Kern der Frage:


    Du hast der Fa. durch Deine Bestellung einen Antrag zum Kauf des Handys zum Preis von 255€ gemacht.


    Durch Ihre Bestellbestätigung (sofern es keine automatische Antwortmail ala "Haben ihre Bestellung erhalten, Bearbeitung erfolg..." ist)
    hat die Fa. Teltex diesen Antrag zu 255€ angenommen


    -> Vertragsschluss über 255€


    Was die danach mit den Preisen machen kann dir erstmal völlig egal sein.
    Außerdem können Sie nicht einfach so 299€ berechnen sondern müssten an Dich herantreten ihre Willenserklärung über den Verkauf von 255€ anfechten (wg. Irrtum oder was auch immer) und könnten dir nach erfolgreicher Anfechtung anbieten das Handy für 299€ zu kaufen, das wäre allerdings ein ganz neues Geschäft bei dem Du einfach "Nö" sagen kannst ohne irgendwie zurücktreten zu müssen.
    Von daher brauchst Du keine Sorgen zu haben das die Rechnung höher als erwartet ausfällt bzw. selbst wenn da 299€ draufstehen nur 255€ mit Hinweis auf Bestellbestätigung zahlen


    Gruß
    CH

  • Wie siehts denn im umgekehrten Fall aus?


    Ich habe das V300 online bestellt mit Vertragsverlängerung O2. Telefonisch sollte das Gerät "heute oder morgen" eintreffen. Hab darum das Geld gleich überwiesen und den Verlängerungsantrag gefaxt.


    Mann war ich naiv.


    Natürlich kommt und kommt das Gerät nicht. Der Händler hat aber schon die Verlängerung weitergereicht. Ich warte schon 6 Wochen auf das Eintreffen - Motorola hat wohl Probleme....


    Nun hat der Händler den Preis um 23 Euro gesenkt. Und ich will ja nun nicht den alten Preis zahlen, wo ich das Gerät noch nicht habe und wahrscheinlich noch weitere Wochen warten muß. Auf telefonische Nachfrage wollte der Mitarbeiter das nicht entscheiden und der Chef würde sich bei mir melden. Das ist 10 Tage her. Ich wette, der will mir das Handy irgendwann zum alten Preis schicken.


    Ich könnte jetzt
    - nix tun und das teure Handy zurückschicken.
    - die Bestellung schriftlich mit Hinweis auf Lieferzeit stornieren.
    - Kaufpreisminderung verlangen. (Für beide Seiten das einfachste, aber ich kann den Händler rechtlich wohl nicht dazu zwingen, oder?)


    Ja, und es ist http://www.meisl.de beim letzten Mal war alles super.

    tobs

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