ZitatOriginal geschrieben von Fishboneman
hallo,
ich häng mich hier mal dran.
ich habe eben mit unserer buchhalterin gesprochen bezüglich den vwl. leider kennt sie sich nicht so damit aus und hat mich nun etwas verwirrt.
ich dachte immer, die vwl sei eine zusätzliche leistung des arbeitgebers, die eben zusätzlich freiwillig auf einen bausparvertrag oder ähnlich gezahlt werden kann.
Deine Sichtweise ist schon richtig. Dein AG zahlt anscheinend keine vL freiwillig. Nichtsdestotrotz kannst Du, sofern Du innerhalb der Einkommensgrenzen liegst, einen vL-Vertrag abschließen, der nur aus Deiner Eigenleistung besteht. Diese wird Dir auf der Lohnabrechnung abgezogen und vom AG direkt auf den vL-Vertrag eingezahlt.
-Andi-