Klar will der Verbraucher eine neue Waschmaschine und hilfsweise Reparatur...
Gewährleistungsanspruch (+), aber Hersteller ist insolvent. Was nu?
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na ja das Angebot des Vk ne neue Maschine (auch wenn Aufpreis) finde ich gar nicht so schlecht wenn es darum geht möglichst schnell zu waschen.
CH
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Hab nochmal gewühlt und folgendes Schreiben verfaßt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Angebot vom xx.xx.2003.
Offenbar gab es ein Mißverständnis. Ich bin nicht an einer neuen Waschmaschine mit Zuzah-lung, sondern an der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, der Neulieferung einer Waschmaschine ohne Zuzahlung, interessiert.Ihre Verpflichtung stellt sich nach neuer Sachlage wie folgt dar:
Gemäß meines Schreibens vom xx.xx.2003, zugestellt am xx.xx.2003, habe ich meinen An-spruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1; 439 Abs. 1; 438 Abs. 1, Nr. 3 BGB geltend gemacht. Daran wird weiterhin festgehalten.
Hilfsweise trage ich weiter vor:
Nach Ihrem Vortrag, unterstellt er sei richtig, sei der Hersteller Beyer insolvent. Dementspre-chend wären Sie gemäß § 275 I BGB von der Leistung frei.
Daraus folgte jedoch gemäß § 283 Satz 1 BGB ein Anspruch meinerseits aus § 280 I auf Schadensersatz statt der Leistung. Mein Schaden in diesem Fall wäre die von Ihnen angebote-ne Zuzahlung zur neuen bzw. der Neupreis einer vergleichbaren Waschmaschine. Der Ge-setzgeber bleibt dabei auf der Seite des Verbrauchers, indem er ihm im Falle der Unmöglich-keit für den Unternehmer (Insolvenz der Fa Beyer) einen Ersatz des Schadens statt der ur-sprünglich zu gewährenden Leistung (Neulieferung der Maschine) zugesteht. Insofern ändern sich meine Rechte also nicht, die von Ihnen geforderte Zuzahlung ist damit – zumindest recht-lich gesehen – gegenstandslos.Sicherlich erscheint Ihnen diese Rechtslage ungerecht, da Sie nichts für die Insolvenz der Firma Beyer können. Ich allerdings kann noch weniger dafür und bin viel weiter von der Sphäre der Firma Beyer entfernt als Sie. Insofern hat der Gesetzgeber kompletten Verbrau-cherschutz normiert.
Ich darf Sie darauf hinweisen, daß es Ihnen ganz unabhängig von mir und meinem Schaden gemäß § 478 BGB zusteht, Ihrerseits Schadensersatzansprüche ggü. der Firma Beyer anzu-melden, womit der wahre Verursacher des Schadens in die Haftung genommen würde. Daß dieser insolvent ist, kann nicht meine Sorge sein. Sie müßten sich schon den Regeln des In-solvenzverfahrens unterordnen.
Somit fordere ich Sie nochmals auf, mir unverzüglich eine neue Waschmaschine mindestens gleicher Art und Güte an meine bekannte Adresse zu liefern.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum
12.12.2003
nachkommen, behalte ich mir Weiterungen gegen Sie vor.
Mit freundlichen Grüßen
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@ Stephan I
ZitatDaraus folgte jedoch gemäß § 283 Satz 1 BGB ein Anspruch meinerseits aus § 280 I auf Schadensersatz statt der Leistung
ich kann mir nicht vorstellen wo der Verkäufer hier für die Insolvenz des Unternehmens verantwortlich sein soll. Dieses schreibst du ja auch dann.
Zitatda Sie nichts für die Insolvenz der Firma Beyer können. Ich allerdings kann noch weniger dafür
naja. Wiso kann der Unternehmer mehr für die Insolvenz als du?
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Na der Verkäufer ist ja wohl näher am Hersteller als der Endverbraucher oder?
Den rest sollen die unter sich ausmachen.
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Zitat
Na der Verkäufer ist ja wohl näher am Hersteller als der Endverbraucher oder?
näher am Hersteller bedeutet ja noch lange nicht, daß er dafür mehr Verantwortung trägt.
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Der Gesetzgeber sieht das aber so und läßt den Händler das Ganze austragen...
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allerdings nur bei Verschulden des Schuldners. Dieses ist hier wohl nicht der Fall.
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Nein, auch bei Unmöglichkeit für den Schuldner...
Lies meinen Brief, da stehts...
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