Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn ein Verbraucher einen Gewährleistungsanspruch gegen einen Unternehmer gemäß §§ 437 Nr. 1; 439 Abs. 1; 438 Abs. 1, Nr. 3 BGB geltend macht, aber der Hersteller der Sache (Waschmaschine) insolvent gegangen ist, wie ist dann die Rechtslage?
Es wurde seitens des Verbrauchers Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache gefordert, was ihm unstreitig zusteht.
Der Unternehmer, der die Waschmaschine verkauft hat, kann ja nun keine neue Waschmaschine liefern aufgrund der Hrstellerinsolvenz.
Die Waschmaschine war mit 250 Euro damals so billig, daß es auch kein vergleichbares Angebot in dem Laden gibt.
Der Unternehmer bietet aber Zuzahlung zu einer neuen, höherwertigen Waschmaschine an.
Muß man als Verbraucher ein derartiges Anegbot annehmen oder kann man auf Ersatzlieferung ohne Zuzahlung bestehen, wenn auch die Waschmaschine höherwertig ist? Schließlich kann ich als Kunde nichts dafür, wenn der Lieferant meines Händlers pleite geht...
Was sagt ihr?
Gibts dazu evtl. eine Entscheidung?
Danke für die Hilfe,
Stephan