Dem Posting von Jonny B. ist inhaltlich voll zuzustimmen. Fraglich wäre also, ob der Betreiber der Technomix-Site die Zustimmung der Rechteinhaber zur Herstellung seiner Mixes hatte. Anderenfalls würden fremde Urheber- bzw. Verwertungsrechte verletzt.
Wenn wir davon ausgehen, dass eine Zustimmung nicht vorliegt, wäre ebenfalls fraglich, ob ein Link auf die Website rechtswidrig wäre und eine Haftung des Linksetzenden begründen würde. Das ist rechtlich umstritten. Mit der Neufassung des Gesetzes über Teledienste (TDG) können dessen Vorschriften nicht mehr analog angewandt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat (anders als der österreichische) keine Regelung für Hyperlinks getroffen.
Was - entgegen einem im Internet verbreiteten Irrglauben - jedenfalls nicht hilft: "Hiermit distanziere ich mich..." Dieser vielgelesene Disclaimer schließt die Haftung regelmäßig nicht aus und schützt nicht vor einer Inanspruchnahme.
Ck