Rechliche Frage wegen Mixedtapes

  • Dem Posting von Jonny B. ist inhaltlich voll zuzustimmen. Fraglich wäre also, ob der Betreiber der Technomix-Site die Zustimmung der Rechteinhaber zur Herstellung seiner Mixes hatte. Anderenfalls würden fremde Urheber- bzw. Verwertungsrechte verletzt.


    Wenn wir davon ausgehen, dass eine Zustimmung nicht vorliegt, wäre ebenfalls fraglich, ob ein Link auf die Website rechtswidrig wäre und eine Haftung des Linksetzenden begründen würde. Das ist rechtlich umstritten. Mit der Neufassung des Gesetzes über Teledienste (TDG) können dessen Vorschriften nicht mehr analog angewandt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat (anders als der österreichische) keine Regelung für Hyperlinks getroffen.


    Was - entgegen einem im Internet verbreiteten Irrglauben - jedenfalls nicht hilft: "Hiermit distanziere ich mich..." Dieser vielgelesene Disclaimer schließt die Haftung regelmäßig nicht aus und schützt nicht vor einer Inanspruchnahme.


    Ck

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Dem Posting von Jonny B. ist inhaltlich voll zuzustimmen. Fraglich wäre also, ob der Betreiber der Technomix-Site die Zustimmung der Rechteinhaber zur Herstellung seiner Mixes hatte. Anderenfalls würden fremde Urheber- bzw. Verwertungsrechte verletzt...


    Fragt sich nur, ob ich als "Konsument" solche Nachforschungen anstellen muss oder ob das nicht die Pflicht es Anbieters ist.


    Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Wenn wir davon ausgehen, dass eine Zustimmung nicht vorliegt, wäre ebenfalls fraglich, ob ein Link auf die Website rechtswidrig wäre und eine Haftung des Linksetzenden begründen würde. Das ist rechtlich umstritten...


    Dann stellt sich diese Frage aber auch bei den vielen Bildern, die hier gepostet werden. Ich denke, dass auch hierbei nicht immer klar ist, ob eine Zustimmung vorliegt.


    Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Fragt sich nur, ob ich als "Konsument" solche Nachforschungen anstellen muss oder ob das nicht die Pflicht es Anbieters ist.


    Fragt sich im gleichen Zug, ob man als verantwortungsbewusster Konsument derartige Nachforschungen anstellen will ;).


    Nein, Scherz beiseite:


    Wenn ich als Mixer ein legales Werk online stelle (was ich selbst NICHT mache), dann liegt es mit Sicherheit in meinem eigenem Interesse, es auch explizit als solches zu kennzeichnen. Ich werde mich garantiert nicht dem Verdacht (und allen daraus resultierenden Konsequenzen) aussetzen wollen, dass es sich bei dem von mir veröffentlichten Mix um ein bootleg handelt. Unschuldsvermutung hin oder her - veröffentlicht jemand einen Mix, ohne die tangierten Rechte in irgendeiner Form auch nur zu erwähnen, setzt er sich zwangsläufig in eine "auffällige" Position - und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt ;)

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Fragt sich nur, ob ich als "Konsument" solche Nachforschungen anstellen muss oder ob das nicht die Pflicht es Anbieters ist.


    Dann stellt sich diese Frage aber auch bei den vielen Bildern, die hier gepostet werden. Ich denke, dass auch hierbei nicht immer klar ist, ob eine Zustimmung vorliegt.


    1. Logisch ist das die Pflicht des Anbieters. Fraglich ist aber, ob diese Pflicht den Linksetzenden auch trifft. Früher vertrat - in analoger Anwendung des TDG - ein nicht unerheblicher Teil der Rechtsprechung die Auffassung, dass der Linksetzer nur dann haftet, wenn er (positive) Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Inhalts hatte bzw. nach Kenntniserlangung nicht unmittelbar tätig wurde (und seinen Link entfernte). In Österreich ist das heute genauso geregelt.


    2. Bei vielen Bilder und Sounddateien, zu denen hier Links gesetzt werden bzw. welche hier per Inline-Link eingebettet werden, stellt sich in der Tat die gleiche Frage...

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