Frage zu Garantieanspruch

  • hi :)


    Ich hoffe dass sich unter uns ein Rechtsanwalt findet oder jemand der sich auf dem Gebiet auskennt.


    Ich habe am 08.12.2001 ein Notebook gekauft und 24 Monate Gewährleistung darauf bekommen (von M**** M****). Im Januar also ein Monat später wurde afaik das Gesetz mit den 24 Monaten Garantie verabschiedet. Gilt das auch rückwirkend? Bzw werden dadurch die 24 Montae Gewährleistung "automatisch" in 24 Monate Garantie umgewandelt?


    Das mag sich jetzt sehr haarspalterisch anhören aber davon hängt ab ob ich jetzt Garantie für ein weiteres Jahr kaufen kann oder nicht. Das Problem besteht weiter auch darin das mein Notebook gerade mal wieder (es war schon 2 mal in Reparatur vor 9 bzw vor 3 Monaten) hinüber ist und repariert werden müsste. Wenn ich es jetzt einschicke läuft die Gewährleistung/Garantie aus während es ja in der Reparatur ist, kann das zu unangenehmen Überaschungen führen?


    Als ich bei M**** M**** nachgefragt habe, wie das nun mit Gewährleistung und Garantie sei usw sagte man mir Zitat "ich weiß es nicht und der Chef ist nicht da". :rolleyes:


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich weiß nicht mehr weiter und die Zeit drängt.


    Vielen Dank im Voraus :top:


    Vampyre

    I scrutinize therefore I am

  • Es gab keine Änderung der Garantiezeiten, Garantie ist eine freiwillige Leistung. Das was Du meinst ist die Verlängerung der Gewährleistungsansprüche auf 24 Monate. Der Verkäufer ist Dir gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet, der Hersteller erstmal zu rein gar nichts, da Du nicht sein Vertragspartner bist (Ausnahme: er gibt Dir eine Garantie).


    Viele Hersteller bieten Dir eine Garantieverlängerung an (kostenpflichtig natürlich) ob Sie dies bei einem alten Gerät machen müsstest Du im Einzelfall in Erfahrung bringen.

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