Rücktritt vom Kaufvertrag: Wohin zurücksenden? (Vodafone)

  • Das ist ja das Problem, hab ja eben nochmal gefragt weil ich der Meinung war das es das Geld zurück gibt. Aber da es laut neuem Gewährleistungsrecht im ermässen des Händlers liegt ob er nachbessert oder Geld zurück gibt bist Du auf die Kulanz von Vodafone bzw. arvato angewiesen. Zur Not kannst Du Dir ja ein Z600 oder so geben lassen. Dann mußt Du wenigstens nichts draufzahlen.

    Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher


    also doch zu Arvato, wenn es im Shop nixx gibt ;)


    So, und da sind wir in etwa wieder am Anfang der Diskussion und bei meinem ersten Posting zu dem Thema.


    Das Handy wurde im Online-Shop gekauft; also kann ein Kunde es auch dorthin zurückschicken. Dies ist im übrigen auch die "normale" Vorgehensweise wie es in den Begleitschreiben steht und die Dame an der Hotline auch gesagt hat.


    Natürlich kann ein Shop Serviceleistungen im Rahmen des hier besprochenen Sachverhaltes anbieten. Doch dies mit einer (in diesem Fall ;)) zickigen Partneragentur und dem Gottvertrauen auf den dazugehörigen Vertriebsbeauftragten durchzuziehen halte ich für keinen guten Ratschlag.


    Nochmals zur Frage von Martin: Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa (!) 10 Tagen. Viel Glück. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Geribaldi
    Das ist ja das Problem, hab ja eben nochmal gefragt weil ich der Meinung war das es das Geld zurück gibt. Aber da es laut neuem Gewährleistungsrecht im ermässen des Händlers liegt ob er nachbessert oder Geld zurück gibt bist Du auf die Kulanz von Vodafone bzw. arvato angewiesen. Zur Not kannst Du Dir ja ein Z600 oder so geben lassen. Dann mußt Du wenigstens nichts draufzahlen.


    das ist derselbe Quatsch wie die Partneragentur erzühlt.
    Nichts mit Ermessen des Händlers
    §437 1: Recht auf Nacherfüllung
    §440 S2 "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen [...]"
    §438 2 gibt dann das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 440, 323, 326 Abs. 5)

    Viele Grüße
    Martin

  • Ich würde dir auch anraten, das Handy zusammen mit einem 2-Zeiler an
    Arvato Distribution zu senden. Da das Handy ja im Onlineshop bestellt wurde, sind die Jungs auch dort dafür zuständig.
    Zur Not kannst Du dort vorher mal anrufen und dich schlau machen bevor du das Paket verschickst. Hier die Tel.-Nummer von Arvato: 01805 / 858 200
    :)

    - O2 Genion S*

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    :)

  • Also ich hatte mein t68m auch im online shop gekauft! Und habe es ca nach 1 Jahr problemlos im Vodafone shop zurück gegeben (3x getauscht, 2x im SE-Center repariert) und mein Geld wieder bekommen, ohne das es Probleme gab!

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  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    wie erfolgt eigentlich dann die Erstattung? Gibt es einen Verrechnungsscheck oder per Überweisung?


    Sofern es nicht inzwischen geändert wurde, bekommt man einen V-Scheck.

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    :)

  • Hi Martin,


    mailen würde ich nicht empfehlen. Kannst ja mal dort anrufen (oder Deine VF-Nummer per PN zu mir ;) )


    MfG

  • oh mann... Vodafone regt mich echt so auf!
    Eben 0800 172 1212 angerufen, alles erklärt, in die Warteschleife geschaltet worden, dann "Vielen Dank für's Warten" und Aufgelegt :flop: :flop:


    nochmal alles erklärt. Der Typ hatte keine Ahnung vom neuen Schuldrecht, von Rücktritt vom Vertrag hat er noch nie was gehört und Wandlung bedeutet, ein gleichwertiges Gerät zu bekommen. Nach ne ewigen Wartezeit sollte es dann in die Fachabteilung weitergeleitet werden.


    Tille99, VF Nummer habe ich keine, das Handy war ohne Vertrag

    Viele Grüße
    Martin

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