Re: Re: Re: Sorry, aber das ist alles Blödsinn!
Mh, die Frage verstehe ich jetzt leider nicht so ganz, formuliere die bitte nochmal um. (Definitiv der :gpaul: ! )
Vielleicht ist das die Antwort:
Der Bank ist die PFG egal, die rücken raus was auf dem Konto ist und "nehmen" sich zur Dispodeckung, was reinkommt (ist ja auch klar, wenn das Konto im Minus ist wird es halt aufgefüllt).
Sofern ich oben vom Dispo sprach, so meinte ich damit das (umstrittene) Problem, ob ein Schuldner das noch nicht unbedingt überzogene Konto des Schuldners bis zur vereinbarten Dispolinie "leerpfänden" lassen kann.
Bsp.: Schulden 3.000 €, Kontostand Schuldner 1.000 €, aber Dispolinie bis minus 2.000 € vereinbart. Kriegt der Gläubiger nun nur 1.000 € oder kann er den Schuldner quasi zwingen, den Dispo auszuschöpfen?
Die PFG beachten muss aber der Arbeitgeber bei Gehaltspfändung. Diese hat nichts mit einer Bank zu tun, sondern Du pfändest beim AG direkt und ausschließlich das Gehalt.
Gruß, lmn