Muß mein Arbeitgeber zahlen?

  • Re: Re: Re: Sorry, aber das ist alles Blödsinn!


    Nebelfelsen:


    Mh, die Frage verstehe ich jetzt leider nicht so ganz, formuliere die bitte nochmal um. (Definitiv der :gpaul: ! :D )


    Vielleicht ist das die Antwort:
    Der Bank ist die PFG egal, die rücken raus was auf dem Konto ist und "nehmen" sich zur Dispodeckung, was reinkommt (ist ja auch klar, wenn das Konto im Minus ist wird es halt aufgefüllt).
    Sofern ich oben vom Dispo sprach, so meinte ich damit das (umstrittene) Problem, ob ein Schuldner das noch nicht unbedingt überzogene Konto des Schuldners bis zur vereinbarten Dispolinie "leerpfänden" lassen kann.
    Bsp.: Schulden 3.000 €, Kontostand Schuldner 1.000 €, aber Dispolinie bis minus 2.000 € vereinbart. Kriegt der Gläubiger nun nur 1.000 € oder kann er den Schuldner quasi zwingen, den Dispo auszuschöpfen?


    Die PFG beachten muss aber der Arbeitgeber bei Gehaltspfändung. Diese hat nichts mit einer Bank zu tun, sondern Du pfändest beim AG direkt und ausschließlich das Gehalt.



    Gruß, lmn

  • Re: Re: Re: Re: Sorry, aber das ist alles Blödsinn!



    Da haben wir uns wohl mißverstanden. Ich bezog mich nicht auf mögliche Forderungen eines Gläubigers aus dem Kreditrahmen des Dispos sondern auf Luposens Aussage, dass das Geld im "Dispoloch" verschwunden ist, also zum Ausgleich einer Überziehung über den Dipso-Rahmen hinaus, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Wenn also der Dispo 5000 € betrug, der Saldo aber 7000 € im Minus lag, dann hätte die Bank die ersten eingehenden 2000 € zur Deckung dieser Überziehung verwendet. Es wäre dann doch völlig egal gewesen, ob diese durch eine vorzeitige versehehntliche Doppelüberweisung der Arbeitgebers auf dem Konto eintrafen oder ob der Arbeitgeber das Geld einen Monat später überwiesen hätte und die Bank es zum Ausgleich der Überziehung einbehalten hätte. Oder gibt es da rechtliche Unterschiede (vgl. meine Frage bzgl. der Nicht-Pfändbarkeit von Arbeitslosengeld in den ersten x Tagen ab Überweisung)?
    Denn in allen anderen Fällen hätte die Bank den Dispo ja aufkündigen oder reduzieren müssen um eine solche Situation hervorzurufen (also in dem Fall in dem das Konto nicht über den Dispo-Rahmen hinaus überzogen wurde) und die Banken verpflichten sich ja zumeist in den AGB zum Dispo dazu, hierbei, wenn kein wichtiger Grund vorliegt, auf die Sozialverträglichkeit Rücksicht zu nehmen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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