Muß mein Arbeitgeber zahlen?

  • Folgende Situation:


    Mein Arbeitsvertrag sieht folgende Zahlung vor:
    Ca 50% des Lohnes zum 1ten, Rest zum 15ten des Monates.
    Jetzt hat die Firma in 6/2002 aufgrund massiver Buchhaltungsprobleme bei denen mir meinen Lohn doppelt ausgezahlt, diese Überzahlung jedoch mit einiger Verzögerung wieder zurückgefordert. Leider konnte ich das nicht zurückzahlen, weil die Kohle schlichtweg im Dispoloch verschwunden ist.


    Seitdem zahlt diese Firma zwar noch den Abschlag am 1ten, nur am 15ten 7ten wurde nichts gezahlt. Das Problem ist einfach, daß meine Frau kein Einkommen hat (Arbeitslos, und das arbeitslosengeld ist nicht gerade viel) und ich mit diesem Abschlag zwar sicherstellen kann, daß wir ein Dach überm Kopf haben, aber ansonsten nichts drin ist. Die Begründung seitens der Firma ist schlicht: Wir behalten den Lohn ein, bis die Überzahlung ausgeglichen ist. Wäre ja auch kein Problem, aber ich weiß derzeit einfach nicht, wie ich meine Familie füttern soll - es kommt ja kein Geld rein. Zudem stapeln sich die Rechnungen (Telefon, Strom, Wasser, Kredite usw)


    Daher habe ich mich erkundigt und meine Infos waren folgende: Eine sogenannte Pfändungsgrenze kann beim beim Amt erfragen - die liegt bei mir bei 1470 Euro (unterhaltspflichtig für 2 Personen). Bis zu dieser Grenze muß der Lohn ausgezahlt werden. Das habe ich per Einschreiben meinem Arbeitgeber mitgeteilt und die Zahlung gefordert. Gekommen ist weder Geld noch irgendeine Antwort. Habe gerade mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert: Der Frau ist das schlichtweg egal - sie behält einfach ein.


    Daher meine Frage: Kann ich da rechtlich gegen vorgehen? Muß der Arbeitgeber meinen Lohn auszahlen? Wie lange dauert das, bis im Falle einer eindeutigen Rechtslage auch wirklich mein Geld da ist?


    Es brennt mir wirklich unter den Nägeln! Ich weiß langsam wirklich nicht mehr, wovon wir zur Zeit leben sollen.


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Das Problem ist schlichtweg, dass Du ja einmal doppelt Gehalt bekommen. Dass Du das Geld nicht mehr hast, ist leider nicht das Problem Deines Arbeitgebers. Das klingt zwar hart, aber Du hast Dein Gehalt schliesslich bekommen (zwar früher, aber Du hast es).
    Du hättest eigentlich das zuviel gezahlte zurückzahlen müssen und hättest dann diesmal Dein Gehalt ganz normal ausgezahlt gekriegt.


    Deine Chancen stehen also ziemlich schlecht. :(


    CU, Cheesy

  • Sehe ich auch so, der AG hatte schließlich (wenn auch verfrüht) den kompletten Lohn gezahlt oder denkst Du "Bankirrtum zu Ihren Gunsten, ziehen Sie 2000.- ein"

    \/\/olfgangS

  • Sekunde!


    Ich rede auf keinen Fall davon, das überzahlte Geld einstreichen zu wollen - mir geht es lediglich darum, daß es meiner Meinung nach nicht angehen kann, aufgrund eines Buchungsfehlers der Firma wirklich in Problem zu kommen - ich hatte dem Arbeitgeber in dem Brief explizit vorgeschlagen, diese Rückzahlung zu staffeln.
    Nur wie es derzeit aussieht, ist einfach, daß ich trotz einer recht hohen Arbeitsbelastung einfach finanziell zerstört bin.


    Zudem gibt es doch besagte Pfändungsfreigrenze, die gezahlt werden muß! Ich sehe derzeit die Überzahlung als Schulden, die vom Arbeitgeber eingefordert werden können. Gesetzt der Fall, die Firma würde daraufhin einen Titel gegen mich erwirken, könnten die lediglich den Betrag oberhalb der genannten Grenze pfänden lassen. Aber so kann man mir alles unter den Füßen wegreißen!? Darf doch nicht wahr sein. Wie es zur Zeit aussieht, würde ich vielleicht gut beraten sein, beim Sozialamt vorstellig zu werden...


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • in den Standard Arbeitsverträgen heisst es ja auch


    "AG verpflichtet sich bis spätestens 01. des Folgemonats den Lohn eingehend auf AN-Konto zu überweisen"


    Gr.
    kai

  • Diese Pfändungsgrenze ist -wie der name schon sagt- leider wirklich nur für Pfändungen.


    In deinem Falle liegt ja keine Pfändung vor, sondern vielmehr hast du unfreiwillig einen Vorschss bekommen. Und den musst du dir ja wieder mit deinem regulären Lohn verrechnen lassen :(


    Wäre das nicht der Fall, könnte man einen Vorschuss verlangen und mit Berufung auf die Pfändungsgrenze trotzdem seinen ganzen Lohn verlangen. Rechtlich kannst du da also nichts ausrichten.


    Kannst du deinen Arbeitgeber nicht bitten, die Verrechnung etwas hinaus zu zögern, d.h. dass dein Vorschuss nicht mit allem verrechnet wird, sondern pro Monat z.Bsp. 150 Euro...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Das ist nun wirklich ein ernshaftes Problem.


    Hast du den schon versucht ein persönliches Gespräch mit dem Chef zu bekommen?
    Bei einem vernünftigem Arbeitgeber sollte ein solches vertrauliches Gespräch möglich sein. Dort solltest du deine Situation schildern und deine Bereitschaft es auch zurückzahlen zu wollen deutlich machen. Versuchen eine Vereinbarung über monatl. Raten vom Lohn zu erreichen.


    Natürlich ist dass so einfach gesagt, und nicht jeder Arbeitgeber auch ein Arbeitnehmerfreund.


    Aber der erste Versuch sollte sein, dich der Situation in einem Gespäch zu stellen.
    Sollte dies einfach nicht möglich sein, sind erst andere Schritte zu erwägen.
    Wie siehts bei dir mit Betriebsrat aus oder Gewerkschaft aus?


    Erst wenns da auch nicht mitgetan ist, solltest du einen Rechtsanwalt besuchen. Denn wenn der Arbeitgeber dir eh nicht wohlgesonnen ist, wird das Verhältnis danach auch nicht mehr besser.


    Ich hofffe für dich auf eine gütliche Einigung und wünsche dir vom ganzem Herzen dass es für dich und deine Familie zu einer vernünftigen baldigen Lösung kommt.

  • Zitat

    Sehe ich auch so, der AG hatte schließlich (wenn auch verfrüht) den kompletten Lohn gezahlt oder denkst Du "Bankirrtum zu Ihren Gunsten, ziehen Sie 2000.- ein


    Mit dieser, Äusserung, die faktisch wohl in Ordnung ist, aber doch SEHR hart rüberkommt, ist Luposen mit Sicherheit nicht geholfen.
    :mad:


    Luposen :


    Ich kenne ähnliche Situationen. Da bleibt nur der Bittstellerweg, wie ich ihn mal nennen will.
    Vertrau dich deinem direkten Vorgesetzten an, schildere die Situation, versuche, einen Vorschuß zu bekommen oder sprich nochmal mit dieser Sachbearbeiterin.


    Kläre die Situation SOFORT mit deiner Bank, da führt kein Weg dran vorbei. Rede SOFORT mit deinen Gläubigern. Die Stadtwerke stunden auch schon mal oder gewähren Ratenzahlung. Sprich mit deinem Kreditgebern. bevor diese die Kredite kündigen, dann wird es nämlich richtig eng.
    Mehr fällt mir momentan leider auch nicht ein.......
    Viel Glück und Erfolg !


    Faceman

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Es gibt rechtlich einen sehr großen Zeitrahmen, in dem der Arbeitgeber solche Überzahlungen zurückfordern kann. Deshalb ist die Einbehaltung eingentlich sogar des ganzen Gehaltes des Folgemonats berechtigt.
    Er behält jetz 50% ein, das heißt, Du musst noch einen Monat mit dem Problem klarkommen, danach geht es natürlich wieder normal weiter.


    Wenn Du Dich nicht einvernehmlich mit dem Arbeitgeber einigen kannst, z.B. indem Du begründest, dass Du aufgrund verschiedener Tatsachen oder Bankprobleme (einfach mal was aus den Fingern saugen) die Überzahlung nicht mitbekommen hast oder aus Dir nicht zu verantwortenden Gründen keinen Zugriff mehr auf den überzahlten Betrag hat (z.B. wenn Deine Bank eigenmächtig den Dispo verringert hat). Evtl. lässt sich dann in diesem Fall der Arbeitgeber darauf ein, dass Du 1/3 oder 1/4 je Monat abgezogen bekommst. Oder aber Du bietest ihm eine Verzinsung an.


    Lässt er sich nicht drauf ein, so kannst Du allerhöchstens das Gehalt einklagen. Dann kann der Arbeitgeber hingegen die Überzahlung einklagen bzw. einen Mahbescheid beantragen und das Geld pfänden. In diesem Fall dann müssen bei einer Lohnpfändung die Grenzen berücksichtigt werden. Das was der Arbeitgeber aber derzeit macht, ist ja keine Pfändung. Er hat Dir quasi vorab Dein Gehalt ausbezahlt.
    Ich würde mich wegen eines Monatsgehaltes, dass ja nach 2 Abschlagszahlung wieder ausgeglichen ist, auch nicht in so eine Situation begeben. Evtl. könnte das nämlich sogar einen Kündigungsgrund darstellen, zumindest aber entstehen Dir hohe Gerichtskosten und vielleicht sogar ein Eintrag ins Schuldnerregister, da kannst Du Dir besser für die entstehenden Kosten einen kurzzeitigen Kredit besorgen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Also...


    ...Reden kann man mit dieser Firma mehr als offensichtlich nicht! Mehrfach versucht, entweder wurde die Frau pampig oder legt mit den Worten auf "Ich rufe zurück"...Das ein solcher Rückruf nie erfolgte, ist eigentlich klar, oder? Und wenn man dann dort anruft, läßt die sich verleugnen. Um diese Person ans Telefon zu bekommen, muß ich schon Kollegen vorschicken...


    Ich habe der Frau monatliche Raten in Höhe von 350 Euro vorgeschlagen - immerhin besser, als eine Differenz von mehr als 1000 Euro monatlich verkraften zu müssen. Antwort war: "Interessiert mich nicht - wenn Sie Geld brauchen, gehen Sie zur Bank und nehmen einen Kredit auf". Haha, wie witzig - arbeitslose Frau, zum Ende August evtl auslaufenden Arbeitsvertrag und Kredite (fürs Haus) in 6stelliger Summe laufen - klar kann ich locker zur Bank latschen. Im Gegenteil, die machen mir gerade wegen meines Dispos die Hölle heißt - was mein Arbeitsgeber auch weiß!
    Was soll ich denn noch machen?


    Noch ein Problem: Wenn ich diese Rechnung weiterspinne, werde ich auch im August kein Gehalt sehen - und dann ist wirklich Schicht. Dann brauchen wir Kerzenspenden...


    Man hört doch auch immer das Schlagwort der "unbilligen Härte" Wenn eine solche Lohneinbehalten für den Arbeitnehmer eine nicht zumutbare Härte darstellt (wie in meinem Fall), ist deren Vorgehen dann immer noch rechtens?


    Über den Betriebsrat bin ich noch nicht gegangen...Wäre vielleicht eine Idee. Allerdings hat es bei mir auch schlappe 2 Monate gebraucht, bis ich über den Betriebsrat durchsetzen konnte, daß man mir hier endlich vernünftige Arbeitsgeräte stellt.....Ein 60Herz-15Zöller war doch ne Zumutung, oder? Anders gesagt: Bis die sich bewegen, habe ich schon Insolvenz beantragen müssen...


    Die Gewerkschaft ist informiert, und ich habe auch nächsten Donnerstag einen Termin für die Rechtsberatung. Das Problem hierbei ist, daß ich dummerweise kein Gewerkschaftsmitglied bin, nur meine Frau. Ob da dann die Gewerkschaft überhaupt für mich tätig wird, weiß ich leider nicht. Zudem: Natürlich habe ich auch die Gewerkschaft erwähnt - schließlich ist die Info mit der Pfändungsgrenze von denen. Prompt darauf widerrief der Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag für eben den Donnerstag, an dem ich den besagten Termin habe. Naja, ich werde auf jeden Fall hingehen´- und wenn es notfalls mit einem vorherigen Abstecher zum Arzt ist...


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

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