Handypreis irrtümlich ohne Hinweis auf Vertrag beworben

  • wenn er fahrlässig handelt sieht das anders aus, aber Menschen passieren Fehler und wenn man eine Fehler macht und z.B. das Sternchen vergisst oder statt 10000€ 1000€ schreibt das ist das einfach nur menschlich und das muss man, schon nach meinem natürlichen Rechtsempfinden, jedem zugestelen. Was anderes ist es, wie gesagt, wenn das z.B. absichtlich passiert

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Larix
    Oder stehe ich da mit meiner Meinung alleine auf weiter Flur???


    Soll ich ehrlich sein ? Es scheint mir so, als ob mal wieder ein 'armer Kunde' auf biegen und brechen zu seinem Recht kommen will, nur um günstig ein Handy zu erhalten. Moderner Jagdtrieb inklusive Paragraphenreiterei.

  • Also grundsätzlich kann der Verkäufer den Vertrag anfechten, wenn er im Irrtum war und davon auszugehen ist, dass er bei verständiger Würdigung der Sachlage das Angebot in dieser Art nicht abgegeben hätte.


    Entspricht doch auch dem normalen Rechtsempfinden, dass man mal einen Fehler machen kann und einem nicht jeder gleich ein Strick draus drehen kann, oder?


    Nur in Deutschland ist irgendwie alles anders... da versuchen die Leute sich gegenseitig mit irgendwelchen Paragraphenreitereien auf den Geist zu gehen. Schade eigentlich...


    Mein Prof im Grundstudium hat mal gesagt "Warum bleibt ein Deutscher auch mitten in der Wüste an einer roten Ampel stehen? Er befürchtet, es kommt noch ein Deutscher, der grün hat und ihn umfährt, nur weil er im Recht ist..."


    Sebbi


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    woher weißt du das?
    Angenommen ich will das Gerät weiterverkaufen (gewerblich) und habe ein Zweitangebot das teuerer als das Erstangebot aber billiger als der Marktpreis ist abgelehnt habe ich einen Schaden


    In unserem Falle wird der Irrtum vor Ort entdeckt und deshalb das Gerät nicht zu dem Angebotenen Preis verkauft.


    Wenn Du allerdings mit dem "zu günstigen "Angebot"" wegen Falschauszeichnung im Hinterkopf aus dem Laden gehst und dann einen "nicht ganz so günstigen" Ankauf ablehnst, dann sieht die Sache fast etwas anders aus, es bleibt jedoch eine invitatio ad offerendum. Erst wenn der Verkäufer Dir das konkrete Kaufangebot (wörtlich, im juristischen Sinne) gemacht hat [und dies ist eben bei der Preisauszeichnung noch nicht der Fall, da wie oben bereits angesprochen das Angebot (im juristischen Sinne) seitens des Verkäufers erst mit seinem Erfüllungsgehilfen an der Kasse erfolgt], und Du danach (!) aufgrunddessen das andere Kaufangebot ausgeschlagen hast, dann könnte man eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen...


    Auf ein "Angebot" in einem Werbeprospekt kannst Du Dich wegen des Haftungsausschlusses wegen Irrtum etc. nicht berufen. Dies stellt lediglich eine Verbraucherinformation dar, eine invitatio ad offerendum, also auch kein Angebot im juritischen Sinne...


    Aber man kann es ja trotzdem mal probieren... :D



    Zitat

    Also grundsätzlich kann der Verkäufer den Vertrag anfechten, wenn er im Irrtum war und davon auszugehen ist, dass er bei verständiger Würdigung der Sachlage das Angebot in dieser Art nicht abgegeben hätte.


    In unserem Falle war ja weder ein Angebot (im juristischen Sinne) gemacht worden noch Kaufvertrag geschlossen worden. Also auch keine Anfechtung möglich bzw. nötig!



    Grüße,
    Tom

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Um es mal ins Otto-Deutsch zu übersetzen:


    auch ein Verkäufer ist bnicht zu einem Verkauf verpflichtet.
    Irrtümer sind auch bei Preisauszeichnungen im Geschäft vorbehalten.
    Der Kunde hat erst anspruch auf seine Rechte wenn er das geld hingegeben, den Kassenbon/die rechnung und das Erworbene Gut bekommen hat. Erst wenn all dies erfüllt ist, liegt der Kunde im Recht. Vorher hat er verloren, es sei denn der verkäufer ist Kulant oder einfach nur blöd!


    Mir ist das auch schon ein zwei mal passiert das ich einen Preis falsch ausgezeichnet hatte, zum angepriesenen Preis habe ich es dennoch nie verkauft.


    Aus diesem Grund können "gewiefte" Kunden ja auch nciht mehr auf das Preisetikett bestehen. In Zeiten des Umklebens sind dies nämlich nur Verkaufshilfen und Richtilinien für den Verkäufer und keine verbindlichen Angebote.



    ->regards->


    ->Farnsworth->


  • Ich hoffe doch sehr, dass Du mit Deiner Meinung alleine auf weiter Flur stehst. Du bist nämlich derjenige, der sich alles andere als kulant verhält.


    Stecher

    Stimmts oder hab' ich recht?

  • Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    Soll ich ehrlich sein ? Es scheint mir so, als ob mal wieder ein 'armer Kunde' auf biegen und brechen zu seinem Recht kommen will, nur um günstig ein Handy zu erhalten. Moderner Jagdtrieb inklusive Paragraphenreiterei.


    dito. Mehr braucht man wohl nicht zu ergänzen.

    stay hungry, stay foolish


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  • Gut - aber FREUNDLICH fragen kostet ja nix... :D
    Ist mir vor einiger Zeit mal im MM passiert: Im Prospekt war ein Produkt (kein Handy) für einen Preis von DM 49,- statt 149,- abgedruckt. Ich flugs zum ersten MM: "Tut mir leid, alle ausverkauft. War zwar ein Druckfehler, wir haben aber aus KULANZgründen dann zu dem Preis verkauft. Ab zum nächsten MM: "Tut mir leid, haben wir zwar noch genügend da, kriegen Sie aber zu dem Preis nicht, war ja ein Druckfehler... :confused:
    Am Abend eine mail an den betreffenden MM - und am nächsten Tag konnte ich das Teil, welches bereits für mich reserviert war, zu DM 49,- mitnehmen.
    Klar, dass keine Rechtspflicht bestand, aber ich fand die Reaktion klasse! :top:

  • Das kann ich weder nachvollziehen noch glauben.


    Die Masche mit dem "Ist ausverkauft" ist bei derben Preisirrtümern durchaus Gang und Gebe. aber gerade ein MM wird dir das teil nciht derart unter Wert verkaufen, das wäre unlauterer Wettbewerb soweit ich weiß, das sich das Geschäft übervorteilt.


    Oder habe ich das was verwechselt/ nicht mitbekommen?

  • Irgendwo habt ihr ja alle ganz Recht. Bin wirklich ein total verkommenes
    Wesen, und habe deswegen auch schon ein richtig schlechtes Gewissen
    dieses Thema eröffnet zu haben.


    Aber vielleicht wird man mich ja trotzdem noch mit in das Nachtgebet ein-
    beziehen? ;)


    Mein Wunsch wurde übrigens mittlerweile auch erhört... ;)


    Gruß, larix

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