Handypreis irrtümlich ohne Hinweis auf Vertrag beworben
Hi,
habe kürzlich in einem Fachhandel ein Handy (war in Vitrine ausgestellt)
gefunden, bei dem außer der Produktbeschreibung und dem Preis
nicht ein einziger Hinweis darauf vorhanden gewesen ist, daß dieser
Preis nur bei Abschluß eines 24-Monatsvertrages gilt.
Auf meinen Hinweis hin, nahm der Verkäufer das Werbeschild aus der
Vitrine, um die falsche Auszeichnung flugs zu korrigieren.
Verkaufen wollte er mir das Handy zu dem - falsch ausgezeichneten - Preis
aber leider nicht.
Hat evtl.jemand einen Schimmer, ob dieses Verfahren eigentlich rechtlich korrekt ist?
Hätte der Verkäufer das Gerät nicht zu dem reduzierten Preis verkaufen
sollen?
Schließlich sollte man sich als Kunde doch darauf verlassen können,
daß die Preise korrekt ausgezeichnet sind?
Gruß, larix