Bundeswehr Musterung

  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Also liebe Leute, wer wirklich der Meinung ist, dass Zivis den Pflegern in Senioreneinrichtungen die Arbeit wegnehmen, hat diese bisher nur von außen betrachtet (in eurem Alter nicht unbedingt verwunderlich).


    Machen wir uns nichts vor und reden wir hier im Gegensatz zu unseren unfähigen Politikern mal Klartext: Obwohl sich mit Einführung der Pflegeversicherung seit 1997 der Verwaltungsaufwand für Pflegefachkräfte drastisch erhöht hat, hat sich die Berechnungsgrundlage für die Planstellen im Pflegebereich nicht geändert. In Kurzform: Mehr Schreibarbeit, weniger Pflege.


    Ich habe das nur so formuliert, weil Icebone es weiter oben so "in einem Altersheim Pflegern die Arbeit wegzunehmen" formuliert hat. Ich selbst sehe das nicht so, nicht, dass hier Missverständnisse entstehen.


    Zitat

    Original geschrieben von Michael Karl
    die Zustimmung des Kreiswerhersatzamtes liegt natürlich vor. Wir sind in Deutschland nicht mehr gemeldet. Dennoch tangiert uns dieses Amt mit Briefen an unsere alte Anschrift. Den Termin zur Musterung werden wir sicherlich nicht wahrnehmen, denn ich sehe es nicht ein über 500€ Flugkosten für nix und wieder nix auszugeben. Verständlich oder?


    Aber man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen (kommt mir gerade wieder): Ich darf mit meinem Kind nichtmal meinen Wohnsitz ins Ausland verlagern oder gar einen 6 Monatigen Urlaub machen. Mich persönlich erinnert das langsam immer mehr an das 3. Reich. Ich bin momentan echt am überlegen ob ich nicht auch gegen die Bundesrepublik Klage erheben soll. Das ganze ist sowieso nicht haltbar.


    Sollten noch weitere Briefe eintrudeln, so werde ich das Ganze an meinen Anwalt und der örtlichen Botschaft übergeben. Und wieder: Armes Deutschland!


    Irgendwie komme ich da nicht so ganz mit. Ab einem Alter von 17 Jahren unterliegt man in Deutschland der Wehrüberwachung, das bekommt man vom KWEA auch schriftlich mitgeteilt. Ab dann darfst Du nicht einfach so ins Ausland umziehen, sondern es muss dafür erst die Erlaubnis des KWEA vorliegen.
    Selbst wenn diese vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass man dadurch vom Wehrdienst befreit wird, im Normalfall wird man nur zurückgestellt.
    AFAIR ist das KWEA allerdings verpflichtet, die Anreisekosten zur Musterung zu erstatten. Auf der "Einberufung" zur Musterung steht in den meisten Fällen bereits die Nummer des persönlichen Wehrdienstberaters drauf, da rufst Du an, und schilderst, dass Du Dich nicht in der Lage siehst, diese 500 Euro Flugkosten aufzubringen.


    Dass sich das KWEA immer noch an Eure alte Adresse wendet, lässt mich aber daran zweifeln, dass wirklich eine "Zustimmung des KWEA" vorliegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Dass sich das KWEA immer noch an Eure alte Adresse wendet, lässt mich aber daran zweifeln, dass wirklich eine "Zustimmung des KWEA" vorliegt.


    Die Zustimmung liegt vor. Die zu bekommen war allerdings auch ein wahrer Behörden-Marathon, den ich wohl ohne Anwalt nicht bewältigt hätte. Was will die Bundesrepublik von meinem Sohn? Es ist sicher, dass wir die nächsten 10 Jahre sicherlich nicht freiwillig nach Deutschland zurückkommen. Es kann mir doch keiner verbieten umzuziehen, wo kommen wir denn da hin? So langsam glaube ich, diese Typen im Amt wissen nicht was ihr gegenüber am Schreibtisch macht.


    Unseren "persönlichen Wehrdienstberater" habe ich telefonisch schon x-Male kontaktiert. "Wie ihr Sohn das macht ist nicht unser Problem, der Termin steht" - War in etwa sein Wortlaut. Das Geld an sich ist sicherlich nicht das Problem, aber es entsteht halt ein enormer Aufwand um nichts und genau das will ich nicht einsehen. :rolleyes:


    Ich denke ich werde Stefans Rat befolgen und diese Pupser in Deutschland machen lassen was se wollen. Frei nach dem Motto: Wer was von uns will, der soll zu uns kommen :)


    Sollte dann nicht Ruhe sein, werde ich mal den Weg zur Botschaft machen.

  • Bevor du diesen Weg wählst würde ich im Sinne deines Sohnes die Angelegenheit dann doch nochmal kurz einem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Denn wenn du nicht im Recht bist (über dessen Sinn oder Unsinn man in diesem Fall durchaus geteilter Meinung sein kann), so kann das natürlich unangenehme Folgen haben die dann dein Sohn zu tragen hätte.


    Denn: die Wehrpflicht für deinen Sohn ruht. Aber sie besteht. Und inwieweit selbst bei ruhender Wehrpflicht eine Musterung vorgesehen ist, vermag ich nicht zu sagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Michael Karl
    Die Zustimmung liegt vor. Die zu bekommen war allerdings auch ein wahrer Behörden-Marathon, den ich wohl ohne Anwalt nicht bewältigt hätte. Was will die Bundesrepublik von meinem Sohn? Es ist sicher, dass wir die nächsten 10 Jahre sicherlich nicht freiwillig nach Deutschland zurückkommen. Es kann mir doch keiner verbieten umzuziehen, wo kommen wir denn da hin? So langsam glaube ich, diese Typen im Amt wissen nicht was ihr gegenüber am Schreibtisch macht.


    Natürlich kann das KWEA Deinem Sohn einen Umzug ins Ausland verweigern, denn er hat hier seinen Dienst abzuleisten. Freizügigkeit steht Dir nach GG nur in Deutschland zu, durch die EU afaik auch innerhalb der EU.


    Wenn er irgendwas hat (Asthma, Neurodermitis etc) dann soll er sich mustern lassen, dann wird er mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ausgemustert und dann hat auch die Wehrüberwachung hinter sich.


    Das fernbleiben von der Musterung ist AFAIK eine Straftat und wird auch entsprechend geahnded, und ich glaube nicht, dass Du darauf scharf bist, dass Dein Sohn wegen Deiner (Eurer?) Blockadehaltung einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommt...

  • Interessant finde ich den Ansatz mit den Reisekosten.
    Ich habe damals pauschal den Betrag der billigsten Bahnfahrt bekommrn.
    Wäre jetzt wirklich interessant, wie das in diesem Fall ist. Wenn Michael seinen Erstwohnsitz in Dubai hat, dann soll das KWEA eben die Reisekosten zahlen. Dann wäre ich mal gespannt, was die dazu sagen... ;) :eek:


    Im Zweifel jedoch: Anwalt


    Grüße SpeedTriple

  • Huiiii - hier geht ja des Nächtens die Post ab! :)



    Dann werde ich meine Haltung gegen die Wehr-/Zivildienstpflicht mal darlegen:


    Erstmal vorweg: Dass die Wehrpflicht ausgedient hat, ist nicht nur meine Meinung. Kein Land ohne Wehrpflicht steht verteidigungstechnisch schlechter da als Deutschland - mit dem kleinen Unterschied, dass diese das gesparte Geld besser in motivierte Berufssoldaten und Ausrüstung die jünger als 30 oder 40 Jahre ist, stecken können. Deshalb schreibe ich im folgenden nur vom Zivildienst.


    Die Gerechtigkeit geht dabei völlig verloren. Es sind nicht nur Männer zwischen 17 und 23 Jahren, die vom deutschen Staat profitieren. Das sind genauso Frauen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Häftlinge, Ausländer und Asylanten. OK, Frauen bekommen i.d.R. (zumindest ca. 50%) Kinder, fallen dadurch im Berufsleben längere Zeit aus. Damit ist die Ausnahme aus dem Gemeinnützigen Dienst allerdings nur zur Hälfte entschuldigt.


    Was ist aber mit denjenigen, die die Sozialsysteme in Anspruch nehmen und teilweise ausnutzen? Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und wegen z.B. Kapitalverbrechen (Betrug, Steuerhinterziehung etc.) verknackte Häftlinge können den gemeinnützigen Dienst genauso leisten. Und warum werden nur deutsche Staatsbürger herangezogen? Die Nationalität sollte doch hinsichtlich dessen heutzutage keine Rolle mehr spielen. Auch muss man diese Bevölkerungsgruppe diesbezüglich nicht übertrieben in Schutz nehmen.


    Diese Menschen kosten - ob nun verschuldet oder unverschuldet - den deutschen Staat, resp. jeden Steuerzahler eine Menge Geld. Ich möchte in keinster Weise diese Menschen diskreditieren, diskriminieren oder als Menschen zweiter Klasse darstellen, aber obiges ist nunmal Fakt.


    Das "Problem" der überwiegenden Mehrheit dieser Menschen ist nicht die Abhängigkeit vom Staat selbst, sondern die vermeintliche Nutzlosigkeit und Abschiebung auf das menschliche Abstellgleis. Also kann man doch gleich zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen - die Leute bekommen wieder eine Aufgabe und evtl. die Chance wieder ins Berufsleben einsteigen zu können. Ein 50 Jähriger ehemaliger Bauarbeiter ist für den Zivildienst in welchem Bereich auch immer, sicher nicht schlechter geeignet als ein 17 oder 18-Jähriger Schulabsolvent.


    Warum also die berufstätigen, finanziellen Träger des sozialen Systems aus der gesellschaftlich guten Stellung abziehen und in Tätigkeiten stecken, die Millionen andere Menschen leisten könnten, ohne den Arbeitsplatz zu riskieren.



    Wenn man es also differenziert betrachtet, ist es der deutsche Staat, welcher asozial und engstirnig handelt.



    Schaut man sich dann den Wahnsinn an, dass man einen jungen Mann aus den USA (United States of Arabia :D) kramfhaft zur Musterung ranziehen möchte, kann man sich nur an den Kopf fassen.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Erstmal vorweg: Dass die Wehrpflicht ausgedient hat, ist nicht nur meine Meinung. Kein Land ohne Wehrpflicht steht verteidigungstechnisch schlechter da als Deutschland


    Das sehe ich genauso. Nur ist es eben (noch!) nicht so, daher müssen wir von den gegebenen Umständen ausgehen.


    Zitat

    Es sind nicht nur Männer zwischen 17 und 23 Jahren, die vom deutschen Staat profitieren. Das sind genauso Frauen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Häftlinge, Ausländer und Asylanten.


    Warum Frauen ausgenommen sind hast du ja schon selber begründet. Allerdings verstehe ich dein weiteres Argument sachlich nicht, denn jeder Sozialhilfeempfänger, Häftling und Arbeitslose wurde doch idR schoneinmal zur Verantwortung gezogen als er 18 war!? Oder verstehe ich das so, daß grundsätzlich nur die angesprochene Klientel herangezogen werden soll oder nochmals herangezogen werden soll? In beiden Fällen würde die von dir in der jetzigen Praxis als fehlend klassifizierte Gerechtigkeit vollends ausgehöhlt.


    Zitat

    Und warum werden nur deutsche Staatsbürger herangezogen?


    Weil die ausländischen männlichen Jugendlichen de jure (wie es faktisch ist, ist eine andere Frage - siehe das Anliegen von Michael Karl) der Wehrpflicht ihres Landes unterliegen.


    Zitat

    Diese Menschen kosten - ob nun verschuldet oder unverschuldet - den deutschen Staat, resp. jeden Steuerzahler eine Menge Geld.


    Ich sehe das prinzipiell genauso, daß Menschen die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen nicht zuletzt aus Gründen der Selbstachtung durchaus auch dafür kommunale Aufgaben übernehmen könnten. Nur finde ich es vom Ansatz her schwierig, Bundeswehr (und noch haben wir die Wehrpflicht nunmal) und Zivildienst ausschließlich aus diesen "Quellen" zu speisen.


    Nur würde eine Abschaffung der Wehrpflicht nunmal auch automatisch eine Abschaffung des Ersatzdienstes bedeuten und in dem entstehenden Vakuum könnten dann solche Ideen sicher eine Rolle spielen.



    Zitat

    Schaut man sich dann den Wahnsinn an, dass man einen jungen Mann aus den USA (United States of Arabia :D) kramfhaft zur Musterung ranziehen möchte, kann man sich nur an den Kopf fassen.


    Nun ja, Gesetze sind nun mal nicht flexibel und von jedem Depp Wehrdienstberater oder sonstigem Beamten zu ändern. Das mag in einzelnen Fällen engstirnig und bescheuert wirken, im Großen und Ganzen fusst aber darauf die wertvolle Rechtssicherheit die wir in einem Rechtsstaat haben. Genau genommen ist dieses Verhalten des KWE-Beamten paradoxerweise sogar ein Beweis dafür, daß eben keine Willkür möglich ist ;) Wie groß das Geschrei dann nämlich wäre, wenn jemand das Recht zu unseren Ungunsten beugen würde, das kann sich ja jeder vorstellen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Michael Karl
    So langsam glaube ich, diese Typen im Amt wissen nicht was ihr gegenüber am Schreibtisch macht.

    Nö, wissen sie auch nicht. Deren Horizont endet an der baulichen Begrenzung ihrer Amtsstube und die Amtszimmer sind meist nur (auch hier werden wir Deutschen ein Gesetz formuliert haben, wo das genau festgelegt und beschrieben ist) 15 Quadradmeter. Die interessieren sich nur für die Buchstaben der von ihnen zu verfolgenden Gesetze - Sinn, Unsinn, Machbarkeit, Menschenleben usw. spielen da keine Rolle. Denn es lebt sich auch viel sicherer, einfach stur die Gesetze mit aller Macht zu befolgen, als das allergrößte Risiko einzugehen und eine pragmatische Entscheidung zu treffen.


    Also, wie schonmal gesagt: nach guter deutscher Sitte solltest Du das hier einen Anwalt regeln lassen (Hofferbert in Ffm war da mal sehr bekannt, keine Ahnung, ob der noch im Geschäft ist). Bevor Du keinen amtlich mehrfach beglaubigten Persilschein vorweisen kannst, ist bzw. wird Dein Sohn straffällig und wie Du ja auch hier so schön lesen kannst gibt es genügend Leute, die ihn bis in die VAE verfolgen lassen würden...

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    (...)Allerdings verstehe ich dein weiteres Argument sachlich nicht, denn jeder Sozialhilfeempfänger, Häftling und Arbeitslose wurde doch idR schoneinmal zur Verantwortung gezogen als er 18 war!? Oder verstehe ich das so, daß grundsätzlich nur die angesprochene Klientel herangezogen werden soll oder nochmals herangezogen werden soll? In beiden Fällen würde die von dir in der jetzigen Praxis als fehlend klassifizierte Gerechtigkeit vollends ausgehöhlt.
    (...)


    Damit spiele ich eher auf das Argument an, wo die sozialen oder gemeinnützigen Institutionen ihre Mitarbeiter hernehmen sollen, wenn es keine Zivildienstpflicht mehr gibt.


    Ob derjenige dann schon Dienst am Staat geleistet hat, ist nebensächlich. Es bleibt ja auch oft nicht darauf beschränkt, den deutschen Staat nur einmal in Anspruch nehmen zu müssen.


    Deshalb sollte also niemandem die berufliche Zukunft eingeschränkt oder genommen werden, perspektivlose Menschen, denen auf diese Art und Weise geholfen werden könnte / die in die Pflicht genommen werden könnten, gibt es wahrlich genug.


    BTW: Ich wäre mir keinesfalls "zu fein", diese Arbeiten auszuführen, wenn ich mich in einer sozialen Schieflage befinden würde.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Schaut man sich dann den Wahnsinn an, dass man einen jungen Mann aus den USA (United States of Arabia :D) kramfhaft zur Musterung ranziehen möchte, kann man sich nur an den Kopf fassen.


    Das sehe ich anders. Wenn man, so wie ich das verstanden habe, 17 Jahre seines Lebens hier lebt, und kurz bevor man volljährig wird, ins Ausland abwandert (egal in welches) und man aber die deutsche Staatsbürgerschaft behält, und man sich so um den Dienst an der Gesellschaft drücken könnte, würden plötzlich alle von Dir als "die berufstätigen, finanziellen Träger des sozialen Systems aus der gesellschaftlich guten Stellung" bezeichnet werden, ein paar Jahre Auslandsaufenthalt einplanen, vielleicht so etwa 5, nach der Vollendung des 18. Lebensjahres :D


    Es gilt nicht zu vergessen: Michael Karls Sohn ist weiterhin DEUTSCHER. Sein Wohnsitz ist davon erstmal unabhängig. Er könnte sich ja in den VAE einbürgern lassen (inwiefern das möglich ist, bzw. wie schwierig das im Einzelfall ist, mag ich nicht bewerten), dann wäre er aus der deutschen Wehrpflicht raus.


    Aber ich nehme mal stark an, dass er genau das nicht will, weil er irgendwann wieder von der deutschen Staatsbürgerschaft "profitieren" will, deshalb finde ich es unerheblich, dass er nicht vorhatte, in den "nächsten 10 Jahren" wieder nach Deutschland zu kommen, sondern generell, ob er jemals wieder vorhat, in Deutschland zu leben. Hat er das vor, dann muss er sich auch im geforderten Rahmen engagieren, hat er es nicht vor, dann sollte er ein Staatsbürger der VAE werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!