ZitatOriginal geschrieben von igel-online
Also liebe Leute, wer wirklich der Meinung ist, dass Zivis den Pflegern in Senioreneinrichtungen die Arbeit wegnehmen, hat diese bisher nur von außen betrachtet (in eurem Alter nicht unbedingt verwunderlich).
Machen wir uns nichts vor und reden wir hier im Gegensatz zu unseren unfähigen Politikern mal Klartext: Obwohl sich mit Einführung der Pflegeversicherung seit 1997 der Verwaltungsaufwand für Pflegefachkräfte drastisch erhöht hat, hat sich die Berechnungsgrundlage für die Planstellen im Pflegebereich nicht geändert. In Kurzform: Mehr Schreibarbeit, weniger Pflege.
Ich habe das nur so formuliert, weil Icebone es weiter oben so "in einem Altersheim Pflegern die Arbeit wegzunehmen" formuliert hat. Ich selbst sehe das nicht so, nicht, dass hier Missverständnisse entstehen.
ZitatOriginal geschrieben von Michael Karl
die Zustimmung des Kreiswerhersatzamtes liegt natürlich vor. Wir sind in Deutschland nicht mehr gemeldet. Dennoch tangiert uns dieses Amt mit Briefen an unsere alte Anschrift. Den Termin zur Musterung werden wir sicherlich nicht wahrnehmen, denn ich sehe es nicht ein über 500€ Flugkosten für nix und wieder nix auszugeben. Verständlich oder?
Aber man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen (kommt mir gerade wieder): Ich darf mit meinem Kind nichtmal meinen Wohnsitz ins Ausland verlagern oder gar einen 6 Monatigen Urlaub machen. Mich persönlich erinnert das langsam immer mehr an das 3. Reich. Ich bin momentan echt am überlegen ob ich nicht auch gegen die Bundesrepublik Klage erheben soll. Das ganze ist sowieso nicht haltbar.
Sollten noch weitere Briefe eintrudeln, so werde ich das Ganze an meinen Anwalt und der örtlichen Botschaft übergeben. Und wieder: Armes Deutschland!
Irgendwie komme ich da nicht so ganz mit. Ab einem Alter von 17 Jahren unterliegt man in Deutschland der Wehrüberwachung, das bekommt man vom KWEA auch schriftlich mitgeteilt. Ab dann darfst Du nicht einfach so ins Ausland umziehen, sondern es muss dafür erst die Erlaubnis des KWEA vorliegen.
Selbst wenn diese vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass man dadurch vom Wehrdienst befreit wird, im Normalfall wird man nur zurückgestellt.
AFAIR ist das KWEA allerdings verpflichtet, die Anreisekosten zur Musterung zu erstatten. Auf der "Einberufung" zur Musterung steht in den meisten Fällen bereits die Nummer des persönlichen Wehrdienstberaters drauf, da rufst Du an, und schilderst, dass Du Dich nicht in der Lage siehst, diese 500 Euro Flugkosten aufzubringen.
Dass sich das KWEA immer noch an Eure alte Adresse wendet, lässt mich aber daran zweifeln, dass wirklich eine "Zustimmung des KWEA" vorliegt.