Wie kann man bei eBay Bewertungen kommentieren?

  • Hi Leute!


    Ich habe mich vor einiger Zeit bei einer Überweisung vertippt und das Geld ist nicht richtig angekommen. Endlos auf die Ware gewartet, dann auf einmal eine schlechte Bewertung bekommen. Anschließend hat sich die Geschichte erst aufgeklärt, und jetzt möchten mein Gegenüber und ich ganz gerne an meine schlechte Bewertung einen Kommentar anhängen, daß das ganze ein Mißverständnis war. Bloß finden wir nicht raus, wie das funktioniert. Ich habe das aber schon in anderen Profilen gesehen.


    Weiß das jemand?
    Die Möglichkeit, schlechte Bewertungen komplett zurückzunehmen gibt es ja afaik leider überhaupt nicht...


    Gruß
    Benedikt


    (@Mods: Ich wußte nicht ganz in welchen eBay-Thread meine Frage gehört. Falls sie hier als Einzelthread nicht passt, hängt sie bitte irgendwo passend an. Danke!)

  • doch, man kann sowohl erhaltene als auch abgegebene Bewertungen kommentieren.


    Geh mal ins Bewertungsforum, da sind die Möglichkeiten aufgezählt.
    Hab grad keine Zeit zu nachschauen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi,


    du gehst auf die Ansicht "von mir abgegebene Bewertungen" unter MeinEbay/Bewertungen.


    Dort kannst Du sehen welche Bewertungen du geschrieben hast und diese kommentieren.


    Ufo

    GD500 / 6110 / 6210 / 6310 / 7250i / 6230 / 6230i / 6280 / E65 / E66 / 5800 / N97 mini / iPhone 4 / Nokia Lumia 800

  • Zitat

    Original geschrieben von Deacon_Frost
    Dort musst du unter Ausnahme von diesen Grund.. Punkt 3 schauen.

    Vertippt? Du meinst sicher Punkt 2 . ;)


    Gruß von Ralf

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Vertippt? Du meinst sicher Punkt 2 . ;)


    Gruß von Ralf


    Oh.. naja ich habe die Bewertung ja nicht gesehen, vielleicht passt Punkt 3 ja auch ;)


    MfG
    Gerrit

  • passt nicht ganz, aber ich wollte nicht extra nen neuen thread auf machen.


    meine auktion hat am 16.12.03 um 21.00 uhr geendet.
    der kaufer hat einfach die ware nicht abgeholt (obwohl dies vereinbart war).
    jetzt will ich ihn schlecht bewerten.
    wann muss ich die bewertung schreiben, so dass er mir keine negative mehr geben kann?


    90 tage?
    das wäre laut meiner rechnung der 15.03. ist das so alles richtig??


    cu
    Sid

  • Zitat

    Original geschrieben von Sidney
    wann muss ich die bewertung schreiben, so dass er mir keine negative mehr geben kann?


    am besten dann, wenn du noch einmal mit ihm gesprochen respektive gemailt hast. wenn er dann keine gute antwort oder entschuldigung vorzubringen hat, dann drohe ihm mit der schlechten bewertung. sollte das nicht helfen, dann die drohung in die tat umsetzen.


    wenn du ihm keine schlechte bewertung geben magst, weil er dich sonst auch schlecht bewerten könnte, macht das ganze für mich keinen sinn. dann bewerte ihn lieber gar nicht.


    gruß
    tom

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