Sehe ich auch so. Ein Vertrag ist ein Vertrag und Änderungen können nur mit Zustimmung beider Seiten gemacht werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, daß ein Vertragsbestandteil gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist, dann ist dieser Vertragsteil a priori unwirksam.
Bot: ich denke auch nicht, daß die Nicht-Verfügbarkeit der online-Rechnung ein SoKüRe begründet (tut mir auch echt leid für alle Abstauber). Ansonsten wären doch etliche Leute schon viel früher auf die Idee gekommen, meinem Lieblings-Netzbetreiber sonderzukündigen - immerhin gab es bei eps monatelang Probleme mit der tatsächlichen technischen Verfügbarkeit der Online-Rechnung.
Etwas anders sähe es möglicherweise für MartinReicher aus: falls der dritte Vertrag tatsächlich nicht mehr geschaltet wird und dem Anbieter bei Vertragsabschluß klar sein musste, daß alle drei Einzelverträge zusammengehören, dann könnte ich mir vorstellen daß quam einer Sonderkündigung zustimmt.
Vermutlich wird das ganze aber eh' nicht so eng gesehen - schließlich bedeutet im Moment für quam vermutlich jeder Kunde einen handfesten Verlust.
Tomcat