Quam 3-star-online: Vertragsbestandteil online-Rechnung - sonst SoKüRe?

  • Hallo,


    wie schaut das eigentlich bei dem Quam 3star-online Vertrag mit der Online-Rechnung aus?


    Ist es Vertragsbestandteil, ab August die Rechnung online zu erhalten?
    Stand zumindest bei der Mai-Aktion mit dabei, dass man ab 1. August die Rechnung (Einzelverbindungsnachweis!) online einsehen kann!
    Wenn dem so wäre und Ende August noch keine Online-Rechnungseinsicht möglich ist, dann wäre das u.U. doch ein Sonderkündigungsgrund, oder? Man könnte dann argumentieren, daß man den Vertrag extra abgeschlossen hat, damit man von überall aus Einsicht in die Rechnung hat und nicht an eine Post-Adresse gebunden ist.


    Nur mal so eine Überlegung von mir...

  • also bitte: Wenn man sich überhaupt über so etwas Gedanken macht, dann doch bitte erst wenn für August tatsächlich keine Rechnung eingegangen ist. Dann fragt man aber auch erst mal bei Provider nach wo es hängt!!! Die Lage bei Quam ist imho sowieso so unsicher, dass du dir eine Kündigung vermutlich schenken kannst und die Gedanken darüber auch.


    Cheeseburger

    Signatur?

  • Ja, es ist Vertragsbestandteil.


    Ich finds auch sehr ärgerlich, dass man nicht sehen kann, für was man bezahlt und nur den Betrag auf dem Kontoauszug feststellen kann (und natürlich schon vorher über CostControl 1380).


    Ich dachte, dass man bis dahin wenigstens Zettel-Rechnungen bekommt, aber nö.


    [Edit: Außerdem zahlst du ja sowieso keine GG :) ]

  • bei mir ist gestern eine REchnung auf Papier gekommen.
    Wenn es aber soweit kommen sollte, dass meine Mutter nicht mehr komplett aktiviert wird (wir haben alle gleichzeitig den Vertrag abgeschlossen! Vater+Ich sind aktiviert), dann würde ich wirklich über SoKü Nachdenken, denn der Grund für Quam war nur, untereinander billig zu telefonieren

    Viele Grüße
    Martin

  • Also bis jetzt kamen für meine beiden Quam 3StarOnline + Partnerkarten die Rechnungen per Brief, wie es normal ist. Ob das jetzt so bleibt oder ab August die Rechnung doch online eingesehen werden kann, dass ist mir ziemlich egal.


    Gruß,
    Xian

  • Gestern habe ich mit einem netten Herren von der Quam-Hotline gesprochen. Er hat noch einmal betont, daß alles beim Alten bleibt. Wenn sich doch etwas ändern sollte, werden die Kunden nätürlich benachrichtigt.
    Nachdem ich nun Anfang der Woche meine (letzte?) Papierrechnung von Quam bekommen habe, wollte ich natürlich wissen, wie das ab Ende August mit der Online-Rechnung aussieht. (3star-online-Vertrag)
    Darüber hatte der nette Herr allerdings keine Informationen. "Ist ja bis Ende August noch etwas Zeit, Sie werden dann informiert".


    Na, mal abwarten. Ich hätte allerdings auch nichts dagegen, wenn weiterhin herkömmliche Rechnungen auf Papier geschickt werden.
    Wenn das so sein sollte, sehe ich darin kein Möglichkeit des SoKüRe, wie hier schon so einige Schmarotzer hoffen.


    Bis dann.... randyandy

  • Ich denke mal, in jeden Vertrag steht auch drin


    Zitat

    Änderungen vorbehalten


    Somit gibt es keinen SoKüRe-Grund.

    ***data downloading***

  • Zitat

    Original geschrieben von SiN

    Somit gibt es keinen SoKüRe-Grund.



    Hallo,


    also diese Version um einen Grund gegen Sonderkündigung zu finden ist wirklich lächerlich, Verträge sind für beide Parteien bindend und können nicht geändert werden.
    Was du vielleicht meinst ist die Änderung eines Angebotes..


    Thorsten

  • Wieso lächerlich? Nur weil es Quam vielleicht nicht schafft, Online Rechnungen auszustellen und weiterhin die Papierform nimmt, ist das kein Grund zu kündigen. Quam wird sich in diesem Fall mit dem Passus


    Zitat

    Änderungen vorbehalten


    absichern, so das man nicht sonderkündigen kann. Kleinere Änderungen, die nicht das Telefonieren einschränken bzw. verhindern, sind also größtenteils hinzunehmen, und da es hier nur um die Form der Rechnung geht und das Angebot von Quam kam, der den Kunden damit gebunden hat, kann Quam auch darüber entscheiden, ob er die Online- Rg macht oder dies abändert... daher oben genannter Passus

    ***data downloading***

  • "Änderungen vorbehalten" kann ja gerne drinnen stehen, ist nur leider aufgrund AGBG (§9 o. §10 ?) ungültig, da natürlich eine unberechtigte Benachteiligung des Kunden... es könnten ja dann auch einfach die Tarife auf 5€ geändert werden....


    Gr.
    Kai

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