Muss man drei Wochen auf ein Handy warten?

  • Hallo, hab mal eine Frage.... ich habe vor ca. 2 Wochen in einem Onlineshop
    ein T68i mit D2 Vertrag bestellt. Heute sollte das Paket eintreffen, aber
    nix da...kein Paket! Nach einem Telefonat mit den guten Leuten sagte man mir, das es mit dem Handy Lieferschwierigkeiten gäbe und ich mich wahrscheinlich noch eine Woche gedulden müsste....


    Man sagte mir, da der Vertrag schon freigeschaltet ist, das ich anteilig die erste Grundgebühr vom online-shop erstattet bekomme.


    Auf der einen Seite möchte ich ja vom Vertrag zurück treten wegen Nichterfüllung seitens des shops. Auf der anderen Seite möchte ich aber auch das Handy in meinen Händen halten.


    Kann man da irgendwas tun oder heisst es da: weiter warten?



    Gruss


    Marc

  • Wenn es derzeit Lieferengpässe gibt, kann der Shop natürlich auch erst mal nichts dafür.
    Oder wurde Dir eine Lieferung in 48h garantiert?
    Du kannst Sie natütlich in Verzug setzen: "Wenn Sie innerhalb 7 Tagen nicht liefern, trete ich von den Verträgen zurück"

    \/\/olfgangS

  • Hallo,


    du solltest dir die AGB's, die du beim Kauf unterschrieben hast, mal genauer anschauen.


    Leider gibt es häufig eine Klausel, die kein Rücktritt vom Vertrag gestattet bei Lieferschwierigkeiten.:(

    die Fee

  • Und die steht IMHO bei jedem Netzbetreiber (mehr oder weniger in deutsch ;) ) auch in den AGB's :( :flop:


    Gruss
    Maddi

  • tja also Lieferschwierigkeiten in den AGB´s kein Grund zum Vertragsrücktritt?


    angenommen es wäre so, dann heisst das ja das sich der Händler beliebig viel Zeit lassen darf bis zur endgültigen Auslieferung? oder gibt es da eine
    Frist oder einen Zeitraum, den er auf jedenfall einhalten muss (14 Tage, 1 Monat)?? unabhängig von seinen AGB´s?


    Ich hab ja kein Bock ewig zu warten....



    Gruss


    Marc

  • Re: Muss man drei Wochen auf ein Handy warten?


    Imho hat das eine nichts mit dem anderen zu tun, also Freischaltung der Karte mit Handyauslieferung.
    Den Vertrag hast Du beim Netzbetreiber/ Provider. Was kann der dafür, wenn der Shop das Handy nicht liefert? Die werden dich deswegen nicht aus dem Vertrag entlassen.
    Du kannst Dir die Karte ja schon schicken lassen und nutzen (in einem anderen Handy).
    Da hast Du imho keine Chance auf Vertragskündigung.


    Solche Lieferverzögerungen kommen mir nur bekannt vor von einem Shop in Passau. :D

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Der Shop hat seinen Sitz im Norden Deutschlands. Die Grundgebühr wollen sie anteilig erstatten, weil sie die Vertragsunterlagen (Sim, etc.) mit dem Handy losschicken, wie sie sagen.


    Irgendwie bin ich schon wieder völlig genervt...naja abwarten

  • Mmmmhhh komisch.3 Wochen auf ein T 68i.Bei allen mir bekannten Distris ab Lager lieferbar.Ist der Shop bekannt ?.Ansonsten mal die Verbraucherzentrale anrufen.Es wäre nicht der erste Fall,wo Händler die Kunden schmoren lassen und sich nach 3 Mon. mit der eingestrichenen Provi aus dem Staub machen.Ip zipp zapp neuen Laden aufgemacht, unter falschem Namen, und weiter geht das Spiel.Kann natürlich in Deinem Fall ganz anders sein.Aber wie war das mit der Porzellankiste ?



    Gruss revox

    Wir sind doch hier nicht bei wünsch Dir was !

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