Moin Moin,
wie ihr vermutlich wisst, hat D1 das v3690 auch bei Vertragsabschluss mit Netlock verkauft.
Wie sieht es nun heute aus, wenn man so ein Gerät sein Eigen nennt? Galt für diesen Einzelfall auch die zweijährige Sperrfrist? Könnte man mit so einem Gerät heute zum T-Punkt stiefeln und um Unlock bitten oder bleiben dem v3690 bis in alle Ewigkeit andere Karten verwehrt?
Wenn es möglich ist: wie müsste man verfahren, um den Lock aufheben zu lassen?
Gruß und Dank,
Mooney
PS: ich hoffe, der Thread ist hier richtig - ich war mir nicht ganz sicher, ob er nicht im "Provider" besser aufgehoben ist...